Bochum. Im Rechtsstreit um eine Mitgliedschaft eines Stadtmitarbeiters in einer rechtsextremen Gruppe gab es einen Vergleich. Hier die Einzelheiten.

Nach mehreren Prozessen vor dem Arbeitsgericht soll auch ein zweiter Mitarbeiter der Stadt Bochum, der der rechtsextremen Gruppe „Hammerskins“ angehören soll oder sollte, endgültig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.

Der 34-Jährige, der viele Jahre im Tiefbauamt tätig war, und die Stadt verständigten sich jetzt vor dem Landesarbeitsgericht Hamm auf eine Beendigung des Arbeitsvertrages zu bestimmten Konditionen. Welche das sind, teilten beide Parteien und auch das Gericht nicht mit. Bis zum 28. April können beide Parteien von diesem Vergleich wieder zurücktreten. Dann würde es erneut einen Termin beim LAG und wohl ein Urteil geben.

Seit August bekommt der gefeuerte Mitarbeiter keinen Lohn mehr

Der 34-Jährige war im August 2021 von der Stadt fristlos gefeuert worden, nachdem bekanntgeworden war, dass er den Hammerskins angehören soll. Seitdem erhält er keinen Lohn mehr. Gegen den Rauswurf klagte er im März 2022 vor dem Bochumer Arbeitsgericht – und bekam überwiegend Recht.

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Sein Anwalt erklärte, dass sein Mandant, ein Familienvater, sich am Arbeitsplatz immer korrekt verhalten und auch keine politischen Äußerungen getätigt habe. Der Anwalt der Stadt betonte hingegen, dass der Kläger die Ideen des Grundgesetzes untergrabe. Eine weitere Zusammenarbeit sei nicht zumutbar. „Das geht nicht, das wäre eine Katastrophe.“

Gegen das Urteil des Arbeitsgericht Bochum ging die Stadt in Berufung. In dieser zweiten Instanz kam es jetzt zu einem Vergleich.

Auch ein zweiter gekündigter Mitarbeiter ist dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden

Auch einem zweiten Mitarbeiter, einem Garten- und Landschaftsbauer, hatte die Stadt im August 2021 gekündigt. Dieser klagte ebenfalls dagegen. Trotzdem ist auch dieses Arbeitsverhältnis endgültig beendet. Im Dezember 2022 bestätigte das LAG ein Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts Bochum vom Dezember 2021. Allerdings wurde dem Mitarbeiter eine Abfindung in Höhe von 30.000 Euro zugesprochen.