Bochum. Künftig müssen Eltern erst dann für die Betreuung bezahlen, wenn sie mindestens 40.000 Euro jährlich verdienen. Alle Gebühren im Überblick.

Die Kita-Beiträge hat die Stadt Bochum von August 2025 an bereits um 25 Prozent gesenkt. Jetzt soll auch die Ganztagsbetreuung von Schulkindern günstiger werden. Ebenfalls von August an sollen Eltern die OGS-Betreuung erst ab einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro Beiträge zahlen müssen. Bislang lag die Grenze bei 17.500 Euro. Bochumer Familien mit Kita-, Tagespflege- oder OGS-Kindern sparen damit jährlich etwa 840 Euro, wie es in einer Mitteilung der Rathaus-Koalititon von SPD und Grünen heißt.

OGS-Betreuung wird bei Einkommen bis 40.000 Euro künftig beitragsfrei

„Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit“, wie es in einer Vorlage der Stadtverwaltung heißt, soll eine einheitliche Beitragsbefreiung für alle Betreuungsplätze bis zu einem Gesamtjahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro geschaffen werden. Für Eltern von Kita-Kindern lag sie bislang bei 25.000 Euro, für Eltern von Ganztagskindern bei 17.500 Euro. Das soll sich nun ändern.

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Und das gilt auch für das „andere Ende“ der Einkommenstabelle. Der höchste Elternbeitrag bei Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege wird ab einem Gesamtjahresbruttoeinkommen von mehr als 125.000 Euro erhoben, bei der Schulbetreuung von mehr 90.000 Euro. Von August an wird auch das angeglichen. Beim „Offener Ganztag“ soll der zu zahlende Elternbeitrag in der Einkommensstufe bis 125.000 Euro auf 195 Euro und in der Einkommensstufe von mehr als 125.000 Euro auf 215 Euro festgesetzt werden (Tabellen). Damit bliebe Bochum aber noch unter der vom Land festgesetzten Höchstbetrag von 235 Euro.

Die Gebührenveränderung wird der Stadtrat voraussichtlich in seiner Sitzung am 4. März beschließen. Die Rathaus-Koalition äußert sich bereits positiv zu dem Verwaltungsvorschlag: „Bochum soll Deutschlands familienfreundlichste Kommune werden. Das ist unser erklärtes Ziel“, sagt SPD-Fraktionschef Burkart Jentsch. Mit der Vorlage zur Entlastung von Kindergarten- und Grundschulkindern habe die Verwaltung einen Vorschlag der Koalition aufgenommen.

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Im Bereich der Kita-Betreuung verliert Bochum durch die Anhebung der beitragsfreien Einkommensgrenze und der Gebührensenkungen in diesem und im nächsten Jahr jeweils etwa 4,5 Millionen Euro. Insgesamt stehen im Stadtgebiet in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege 14.242 Plätze zur Verfügung.

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Bei der Betreuung schulpflichtiger Kinder, für die 8443 Plätze zur Verfügung stehen, führt die Anhebung der beitragsfreien Einkommensgrenze zwar ebenfalls zu geringeren Einnahmen. Dies werde aber, so die Verwaltung, durch die Einführung der beiden neuen Einkommensstufen und den daraus resultierenden höheren Einnahmen ausgeglichen.

Das Jugendamt ist in Bochum für die Erhebung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege zuständig. Die Elternbeiträge für die Schulbetreuung fordert das Schulverwaltungsamt ein. Mittelfristig will die Stadt „ein zentrales Einnahmebüro“ einrichten. Die nun vorbereitete einheitliche Satzung für beide Bereiche sei ein Schritt in diese Richtung.

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