Bochum. Der mutmaßliche Mörder eines Mannes im Hauptbahnhof gilt als sehr gefährlich. Warum er nicht bestraft werden kann und trotzdem nicht freikommt.
Er stand als Bochums wohl bestbewachter Mann vor dem Schwurgericht: Die Sicherheitsmaßnahmen gegen ihn in der Hauptverhandlung waren extrem. Sogar sein eigener Verteidiger musste vor dem 22-Jährigen geschützt werden. Am Mittwoch hat die Kammer ihr Urteil gegen den Mann gesprochen: Wegen Mordes wird er auf unbestimmte Zeit in einer forensischen Psychiatrie untergebracht.
Der Beschuldigte ist ein mutmaßlicher Mörder. Er soll in der Nacht des 26. Juli 2024 im Hauptbahnhof einen Obdachlosen (38), der vor den Schließfächern geschlafen hatte, mit zwölf weit ausholenden Schlägen gegen den Kopf so schwer verletzt haben, dass er drei Tage später auf der Intensivstation starb. Das Opfer hatte keine Chance zur Gegenwehr, denn der 22-Jährige ist sehr groß und breit und bringt 160 Kilo auf die Waage. Er besitzt wohl gewaltige Kräfte.
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Auslöser der ungeheuren Tat soll eine schwere Psychose gewesen sein. Der Beschuldigte fühlte sich von dem Schlafenden bedroht. Die beiden kannten sich gar nicht, der Obdachlose war ein reines Zufallsopfer. Eine Überwachungskamera hatte die Tat gefilmt. Als der Beschuldigte im Prozess das Video sah, meinte er empört, dass es gefälscht sei. „Das ist Fake, das bin nicht ich. Das kann niemals so gewesen sein. Das muss überprüft werden.“
Mutmaßlicher Mörder saß mit Hand- und Fußfesseln im Gericht
Am dritten Prozesstag passten sechs Justiz-Wachtmeister auf den 22-Jährigen auf, in engem Abstand. Dieser Personaufwand dürfte rekordverdächtig in der Geschichte des Landgerichts sein; normalerweise werden zwei Wachtmeister für einen inhaftierten Angeklagten abgestellt.
Außerdem ordnete Richter Volker Talarowski an, dass der Mann während der Verhandlungen Fuß- und Handfesseln trägt. Und einen Bauchgurt; daran werden die Handfesseln befestigt, damit die Bewegungsfreiheit noch weiter eingeschränkt wird. Zur Sicherheit sitzt sein Anwalt, Egbert Schenkel, auf einem Stuhl, der mehrere Meter von seinem Mandanten entfernt ist.
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Zum Prozessbeginn am 8. Januar gab es diese Vorkehrungen noch nicht. Aber während der Hauptverhandlung schlug der 22-Jährige einmal auf den Tisch und wollte aufstehen. Außerdem war er auch in der JVA Bochum und danach in der forensischen Psychiatrie, in der er schon seit Monaten untergebracht ist, auffällig. Möglicherweise hatte er dort in den vergangenen Tagen eingeschmuggeltes Cannabis konsumiert, so dass sich sein psychischer Zustand verschlechtert hat, wie es im Prozess hieß.
Bochumer Schwurgericht ordnet Unterbringung in forensischer Psychiatrie an
Der Mann gilt aufgrund einer paranoiden Schizophrenie und schweren seelischen Störung als schuldunfähig, sodass er im juristischen Sinne nicht „bestraft“ werden kann. Um die Allgemeinheit vor ihm zu beschützen, soll er aber nicht nur wie zuletzt vorläufig, sondern unbefristet in der forensischen Psychiatrie bleiben. Am Mittwochmittag ordnete das Schwurgericht eben diese Unterbringung an.
Über eine spätere Entlassung aus der Forensik entscheiden psychiatrische Gutachter. Meist erst nach vielen Jahren.