Bochum. Die Mordkommission hat den Mann gefasst, der einen Fußgänger (41) schwer verletzt haben soll. Der Staatsanwalt nennt neue Ermittlungsdetails.
Nach der lebensgefährlichen Attacke auf einen Fußgänger (41) in der Bochumer Innenstadt am 12. November hat die Kripo am Dienstag (19.) einen Tatverdächtigen festgenommen. Am Mittwoch ordnete das Amtsgericht auf Antrag von Staatsanwalt Danyal Maibaum U-Haft wegen des Verdachts des versuchten Mordes an.
Der 41-jährige Bochumer hatte gegen 4.20 Uhr die Fahrbahn im Bereich der Oskar-Hoffmann-Straße/Universitätsstraße überquert. Dort griff ihn ein Mann an. Dieser fügte ihm mit einem Messer schwere Verletzungen am Hals zu.
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Mittlerweile wurde das Opfer wieder aus dem Krankenhaus entlassen. Es habe aber „sehr viel Glück“ gehabt, dass er nicht noch schlimmer verletzt worden sei, so Maibaum auf Anfrage unserer Redaktion.
Bochumer Staatsanwalt: „sehr gute Ermittlungsarbeit der Polizei“
Der Täter flüchtete damals Richtung Lohring. Zunächst konnte er nicht näher identifiziert werden. Aber Videoauswertungen und eine DNA-Spur am Messer, das am Tatort zurückblieb, führten die eingesetzte Mordkommission zu dem Tatverdächtigen. Das sei, so Maibaum, „eine sehr gute Ermittlungsarbeit der Polizei“ gewesen.
Festgenommen wurde der 31-Jährige in der Wohnung seiner Mutter in Bochum. Der Mann ist bereits vorbestraft, unter anderem wegen eines Raubdeliktes. Deshalb hatte die Kripo auch seine DNA.
Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Beschuldigten
Wie Maibaum weiter sagte, sei bisher kein Tatmotiv zu erkennen. Opfer und Beschuldigter kannten sich nicht. Es gebe Hinweise, so Maibaum, dass der 31-Jährige psychisch krank sein könnte. Er soll jetzt psychiatrisch auf seine Schuldfähigkeit untersucht werden.
Der Fall könnte teilweise Parallelen zu einem Mord an einem schlafenden Obdachlosen (38) am Bochumer Hauptbahnhof am 26. Juli haben. Der in diesem Fall Beschuldigte (21) kannte sein Opfer gar nicht. Es gibt kein Tatmotiv. Laut einem Gutachten ist der 21-Jährige wegen einer schweren psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig. Er ist vorläufig in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie untergebracht und wartet auf seinen Prozess am 8. Januar 2025.