Bochum. Ein 31-Jähriger, der einen Fußgänger schwer am Hals verletzt haben soll, wurde aus dem Gefängnis entlassen. Warum er eventuell schuldunfähig ist.

Nach einer lebensgefährlichen Attacke auf einen Fußgänger (41) in der Bochumer Innenstadt wurde der Tatverdächtige (31) aus der U-Haft entlassen und vorläufig in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie untergebracht. Der Haftbefehl vom 19. November lautete auf versuchten Mord.

Ein 41-jähriger Bochumer hatte am 12. November gegen 4.20 Uhr die Fahrbahn im Bereich der Oskar-Hoffmann-Straße/Universitätsstraße überquert. Dort griff ihn ein Mann an. Dieser fügte ihm mit einem Messer schwere Verletzungen am Hals zu.

Diese Texte haben viele Menschen interessiert

Nach einigen Tagen wurde das Opfer wieder aus dem Krankenhaus entlassen. Es habe „sehr viel Glück“ gehabt, dass er nicht noch schlimmer verletzt worden sei, so Staatsanwalt Danyal Maibaum auf Anfrage unserer Redaktion.

Bochumer Staatsanwalt: „sehr gute Ermittlungsarbeit der Polizei“

Der Täter flüchtete damals Richtung Lohring. Zunächst konnte er nicht näher identifiziert werden. Aber Videoauswertungen und eine DNA-Spur am Messer, das am Tatort zurückblieb, führten die eingesetzte Mordkommission zu dem Tatverdächtigen. Das sei, so Maibaum, „eine sehr gute Ermittlungsarbeit der Polizei“ gewesen.

Festgenommen wurde der 31-Jährige am 19. November in der Wohnung seiner Mutter in Bochum. Der Mann ist bereits vorbestraft, unter anderem wegen eines Raubdeliktes. Deshalb hatte die Kripo auch seine DNA.

Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Beschuldigten

Wie Maibaum weiter sagte, sei bisher kein Tatmotiv zu erkennen. Opfer und Beschuldigter kannten sich nicht. Weil es aber deutliche Hinweise gab, dass der 31-Jährige psychisch krank sein könnte, wurde er nun vom Gefängnis aus in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht. .Er wird jetzt von einem ärztlichen Gutachter auf seine Schuldfähigkeit untersucht.

Der Fall könnte teilweise Parallelen zu einem Mord an einem schlafenden Obdachlosen (38) am Bochumer Hauptbahnhof am 26. Juli haben. Der in diesem Fall Beschuldigte (21) kannte sein Opfer gar nicht. Es gibt kein Tatmotiv. Laut einem Gutachten ist der 21-Jährige wegen einer schweren psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig. Auch er ist vorläufig in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie untergebracht und wartet auf seinen Prozess am 8. Januar 2025.