Bochum. Bis Weihnachten ist die Innenstadt Waffenverbotszone. Welchen Grund das hat und ob man in der City nun überhaupt noch Küchenmesser kaufen darf.
Wer die Bochumer Innenstadt betritt, der kann die Schilder kaum übersehen: Waffenverbotszone ist darauf zu lesen. Sie gilt, solange in der City Weihnachtsmarkt ist. Aber warum nur in diesem Zeitraum?
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Jens Artschwager, Sprecher der Polizei Bochum, erklärt auf Anfrage unserer Redaktion: „Auf dem Bochumer Weihnachtsmarkt gilt ein Waffenverbot – das Mitführen von etwa Messern, Schusswaffen oder Reizstoffsprühgeräten ist untersagt.“ Die Polizei kontrolliert dieses Verbot anlassbezogen und ahndet Verstöße konsequent, um die Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten.
Waffenverbot gilt bei allen öffentlichen Veranstaltungen
Hintergrund ist, dass für alle öffentlichen Veranstaltungen ein Waffenverbot gilt, das leite sich aus dem Waffengesetz ab. Und weil es sich beim Weihnachtsmarkt um eine öffentliche Veranstaltung handelt, dürfen dementsprechend keine Waffen mitgeführt werden.
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„Die Polizei Bochum wird an jedem Tag mit starken uniformierten und zivilen Kräften im Bereich des gesamten Weihnachtsmarktes präsent und für Besucherinnen und Besucher sicht- und ansprechbar sein“, erklärt Artschwager weiter. Durch die Maßnahmen stehe die Polizei aktiv für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ein, um eine friedliche Vorweihnachtszeit zu gewährleisten.
Wer Waffen mit sich führt, braucht generell eine Erlaubnis
Unabhängig davon, ob gerade öffentliche Veranstaltungen sind oder nicht, müssen Personen, die eine Waffe mit sich führen, dafür grundsätzlich eine Erlaubnis haben, so das Landeskriminalamt. Das Mitführen beispielsweise von Schlagstöcken, Einhandmessern oder feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von mehr als zwölf Zentimetern sei zudem generell verboten.
Aber was bedeutet das für Kundinnen und Kunden, die sich beispielsweise auf dem Weihnachtsmarkt oder in Geschäften in der Innenstadt ein neues Küchenmesser kaufen wollen? „In der Regel hat man als Erwerber eines Messers auf dem Weihnachtsmarkt bei der Mitnahme nach Hause jedoch nichts zu befürchten“, erklärt ein Sprecher des Landeskriminalamts. Ein Messer gelte nur als geführt, wenn es mit wenigen Handgriffen einsatzbereit wäre.
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„In der Regel verpacken die Betreiber der Verkaufsstände die Messer im Verkaufsfall umfassend in Pappe und verschnüren diese. Schon hierdurch dürfte in der Regel ein Verstoß und auch eine Gefährdung ausgeschlossen werden“, so der Sprecher weiter.
Wo es in Bochum auch ein Waffenverbot gibt
Derzeit gibt es in Bochum übrigens noch eine weitere Waffenverbotszone, die sich im Hauptbahnhof befindet und noch bis zum 23. Dezember andauert. Verantwortlich ist hier die Bundespolizei, Ziel sei „die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen, die zur Anreise zu den Weihnachtsmärkten stark genutzt werden, zu gewährleisten und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren“.