Schalksmühle. Nach gewöhnlichen Maßstäben war eine 37-jährige Schalksmühlerin sternhagelvoll, als sie am 7. Februar im Aldi-Markt versuchte, drei Flaschen Wodka zu klauen. Mehr als 2,5 Promille ergab die Blutprobe, die ihr nach der Tat entnommen wurde.
Doch vor Gericht machte sie deutlich, dass das noch lange nicht das Ende der Fahnenstange für sie war: „Bei mir ist es so heftig, dass ich schon 4,6 Promille hatte“, erklärte sie dem Schöffengericht im Amtsgericht Lüdenscheid, wo sie sich wegen räuberischen Diebstahls, Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung verantworten musste.
Denn bei dem Diebstahlsversuch war es nicht geblieben: Nachdem die 37-Jährige erwischt worden war, wehrte sie sich nach Kräften gegen ihre Festnahme, schlug nach einer Verkäuferin und griff in die unteren Schubladen der ewigen Sammlung möglicher Beleidigungen. Dazu kamen Drohungen.
Eine Verkäuferin erinnerte sich im Zeugenstand noch recht präzise an den Wortlaut: „Du bist noch jung und hübsch. Nimm die Beine in die Hand und laufe um dein Leben!“ Oder auch: „Soll ich euch jetzt auf’s Maul hauen oder später?“. Da niemand ernsthaft verletzt worden war, konnte Richter Jürgen Leichter diese Drohung noch mit Humor kommentieren: „Man durfte es sich aussuchen.“
37-Jährige hat schweres Alkoholproblem
Sehr schnell wurde klar, dass die 37-Jährige ein sehr schweres Alkoholproblem hat, was sie selber ganz offen eingestand: „Ich glaube, dass ich die Flaschen entwenden wollte, weil ich weitersaufen wollte.“ Denn mit dem genauen Wissen war es schwierig für sie: „Wenn ich gesoffen habe, weiß ich überhaupt nichts mehr.“ Das traf auf die Ereignisse im Schalksmühler Aldi nicht so ganz zu, denn dort lag der Promille-Wert der Angeklagten ja eher noch im mittleren Bereich.
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Anhand der zunehmenden Dichte an Verurteilungen – vor allem wegen Diebstahls –schloss der Staatsanwalt, dass die Situation sich immer weiter verschärfe. Dazu kamen Verurteilungen, die zunächst zur Bewährung ausgesetzt worden waren: Ein Jahr und fünf Monate wegen gefährlicher Körperverletzung sowie vier Monate wegen Diebstahls.
Zeit für Bewährung endgültig abgelaufen
Nach elf Eintragungen im Bundeszentralregister der Straftaten war die Zeit für Bewährungen endgültig abgelaufen. So verurteilte das Schöffengericht die Angeklagte wegen des räuberischen Diebstahls zu einem Jahr Haft ohne Bewährung. Dazu kommen voraussichtlich die 21 Monate, die sie bei den früheren Verurteilungen sammelte.
Der Angeklagten könnte das Urteil das Leben retten: Bisherige Versuche, ihre Alkoholsucht in einer Therapie zu bekämpfen, scheiterten. Einer Justizvollzugsanstalt bleibt nun die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die 37-Jährige sich nicht mehr täglich ihren Stoff besorgen kann. „Irgendwann gehe ich kaputt“, sagte die Angeklagte verzweifelt in ihrem Schlusswort.