Halver.
Das war der Staatsanwaltschaft zu wenig: Wegen Sozialbetruges in drei Fällen musste sich vor dem Amtsgericht Lüdenscheid am 5. Februar 2013 ein Ehepaar aus Halver verantworten. Das Gericht beließ es bei einer Verwarnung und setzte die Zahlung einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro zur Bewährung aus. Schon einen Tag später legte die Staatsanwaltschaft Hagen gegen diese Entscheidung Berufung ein, über die gestern vor einer Kammer des Landgerichts verhandelt wurde. Die Dimensionen der Betrugstaten machten deutlich, warum das erstinstanzliche Urteil „äußerst milde“ war, wie Richterin Claudia Oedinghofen in ihrer Urteilsbegründung sagte.
Dem 49-jährigen Angeklagten waren im Mai 2009 gut 142 000 Euro aus einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung ausgezahlt worden. Dieses finanziell nicht unerhebliche Ereignis meldete der Arbeitslose aber nicht der Arbeitsagentur, so dass deren Zahlungen weiterliefen. Auch in zwei Folgeanträgen verschwieg der Mann sein Vermögen, so dass insgesamt gut 11 400 Euro zu Unrecht von der Arge auf sein Konto flossen. Erst im April 2010 teilte er der Arge mit, keine Leistungen mehr zu benötigen. Angeklagt wurden sowohl er als auch seine Ehefrau, die zumindest durch Unterschriften an dem Betrug beteiligt gewesen war. Im Amtsgericht legten beide ein Geständnis ab und wurden mit dem sehr milden Urteil belohnt – offenbar auch deshalb, weil sie bereits 6500 Euro des Schadens zurückgezahlt hatten.
Gestern wurde nicht mehr über die Tat, sondern nur über das Strafmaß verhandelt. Staatsanwalt Bernd Maas trug vor, dass die Taten als ein besonders schwerer Fall von gewerbsmäßigem Betrug zu werten seien und nannte dafür drei Gründe: Die noch mehrfach erneuerten Anträge bei der Arge, den langen Tatzeitraum und den großen Betrag, der dem Angeklagten aus einer anderen Quelle zugeflossen war.
Berufungsverfahren gegen Ehefrau eingestellt
Der Staatsanwalt hielt die Mindeststrafe von sechs Monaten pro Tat allerdings für ausreichend, die nach juristischer Logik zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten zu addieren seien. Als Bewährungsauflage schlug der Staatsanwalt eine Geldbuße von 1500 Euro vor. Die Bewährung als solche war völlig unstrittig, weil der Angeklagte noch nie eine Straftat begangen hatte. Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts. „Es war ein dickes wirtschaftliches Polster in dem Moment vorhanden“, sagte Richterin Claudia Oedinghofen mit Blick auf den Zeitpunkt der Anträge bei der Arge.
Das Berufungsverfahren gegen die 47-jährige Ehefrau des Angeklagten wurde eingestellt. Der Schaden ist vollständig behoben, nachdem die letzte Rate der gut 11 400 Euro kürzlich zurückgezahlt wurde. Alle Prozessbeteiligten stimmten dem Urteil der Berufungsinstanz zu, so dass die Entscheidung sofort rechtskräftig wurde.