Lüdenscheid.

Der Armbrustschütze von der Moltkestraße muss für viereinhalb Jahres ins Jugendgefängnis. Die 1. Jugendkammer am Hagener Landgericht wertet den Angriff des 16-Jährigen auf zwei Polizisten Anfang Januar als versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Strafverteidiger Frank-Peter Rüggeberg kündigte daraufhin Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof an.

Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren beantragt. Rüggeberg machte für seinen Mandanten geltend, keine Mordabsichten gehabt zu haben und forderte eine bewährungsfähige Strafe, also ein Strafmaß von weniger als zwei Jahren. Nach den Worten des Lüdenscheider Rechtsanwaltes war die Höhe der Strafe einerseits zu erwarten, andererseits aber „bis zuletzt völlig offen“.

Sein Mandant, war zu erfahren, habe das Urteil äußerlich regungslos zur Kenntnis genommen. Er sitzt seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft und darf darauf hoffen, diese Zeit auf die Gesamtstrafe angerechnet zu bekommen.

Strafverteidiger legt Revision ein

Doch im Iserlohner Jugendgefängnis hat sich, wie gestern bekannt wurde, nach dem zweiten Prozesstag eine Tragödie ereignet. Wie Frank-Peter Rüggeberg bestätigte, hat der 16-Jährige einen Selbstmordversuch unternommen. „Er hat mehrere Tage lang Rasierklingen gesammelt und sich die Pulsadern aufgeschnitten.“ Nur knapp habe er gerettet werden können.

Das Gericht unter Vorsitz von Jugendrichter Marcus Teich hat den Angriff auf die beiden Polizeibeamten als versuchtes Kapitalverbrechen angesehen und entprechend ausgeurteilt. Doch Teich sagte zu Beginn seiner Urteilsbegründung sinngemäß, der Kammer sei es „sehr schwer gefallen“, das Urteil zu finden.

Mit seiner Revision am Bundesgerichtshof will der Strafverteidiger nun versuchen, den Vorwurf des versuchten Mordes aus der Welt zu schaffen und seinen jungen Mandanten lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung bestrafen zu lassen.