Schalksmühle. .

Das Gericht gab sich gestern drei zusätzliche Wochen, um vor einer Entscheidung prüfen zu können, ob die psychisch kranke Frau nach weiteren zwei bis drei Monaten im Westfälischen Landeskrankenhaus Eickelborn in ein Wohnheim in Lippstadt umziehen kann – „damit wir Sie nicht auf Dauer in einer psychiatrischen Einrichtung unterbringen müssen“, erklärte der Vorsitzende Richter der Beschuldigten. Die 56-Jährige verpflichtete sich im Falle einer Einweisung auf Bewährung, noch freiwillig einige Monate in Eickelborn zu bleiben und anschließend ihr Übergangswohnheim nicht ohne ärztliche Zustimmung zu verlassen.

Diese Lösung hielt auch der psychiatrische Gutachter Bernhard Bätz für tragbar. In seinem Gutachten riet er von einer kurzfristigen Entlassung der 56-Jährigen ab: Erfahrungsgemäß gebe es bei solchen Taten eine gewisse Wiederholungsgefahr; die Wahrscheinlichkeit weiterer aggressiver Akte sei hoch. Diese seien allerdings ausschließlich auf die Erkrankung der 56-Jährigen zurückzuführen: „Es gibt keinen Hang zu Straftaten unabhängig von ihrer psychotischen Störung“, erklärte der Experte.

Seiner Meinung nach brauche die 56-Jährige noch einige Monate intensiver Behandlung, bevor sie in ein Wohnheim gehen könne.

Diese Perspektive verdankt die 56-Jährige offenbar auch ihren intensiven Bemühungen um ihrer angeschlagene psychische Gesundheit: „Viel mehr an Therapietreue kann man kaum erwarten“, stellte der Gutachter fest. Sogar auf das Gespräch mit ihm habe sich die „ausgesprochen kooperative“ Frau gut vorbereitet, ihr Stimmungstagebuch führe sie mit großer Sorgfalt und mehrmals am Tag. „Sie selbst sieht sich als gestört an“, berichtete der Psychiater.

Im Hinblick auf die blutige Tat am 22. Dezember sah der Gutachter die Steuerungsfähigkeit der Beschuldigten „auf jeden Fall erheblich eingeschränkt bis aufgehoben“. Allerdings wusste die Frau wohl noch, was sie tat. Ihre Behauptung, dass ihr Mann mit Trennung gedroht hätte, hatte der Gutachter zunächst als Anzeichen gewertet, dass auch die Einsichtsfähigkeit der 56-Jährigen während der Tat stark eingeschränkt war. In der Verhandlung bestätigte der Ehemann jedoch diese Angabe, so dass sich die Wahrnehmung der 56-Jährigen im Nachhinein für Beobachter als durchaus zutreffend herausstellte.

Im Wechsel mit den behaupteten Erinnerungslücken bezüglich des Messerstichs habe es zudem sehr klare Angaben der 56-Jährigen zur Tatnacht gegeben. „Eine aufgehobene Einsichtsfähigkeit kann ich nicht so gut begründen“, fasste der Gutachter seine Befunde zusammen.