Wesel. Auf dem einstigen Tretford-Gelände in Wesel soll ein Wohngebiet entstehen. Welche Pläne es für das Areal an der Fusternberger Straße gibt.
Nach jahrelangem Hin und Her um die Zukunft des einstigen Tretford-Geländes in Wesel-Fusternberg scheint nun Bewegung in die Sache zu kommen. Die Sparkassen-Tochter „NRS Grund“ will hier, an der Fusternberger Straße/Ecke Clarenbachstraße, schon seit langem eine neue Wohnsiedlung errichten. Das jedoch scheiterte bislang an der Gegenwehr eines benachbarten Unternehmens. Der Unternehmer befürchtet Einschränkungen für seinen Betrieb und hatte zuletzt gegen den positiven Bauvorbescheid geklagt, den die Stadt der NRS Grund bereits erteilt hatte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage im Dezember 2023 jedoch abgewiesen. Jetzt steht in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses eben dieses Gelände auf der Tagesordnung, präziser: die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Areal.
Neues Wohngebiet in Wesel: Hauptsächlich Doppelhäuser angedacht
In den Unterlagen für die Sitzung findet sich bereits eine Planung für das rund 10.000 Quadratmeter große Gelände. In drei Reihen sind hier 26 Häuser angedacht, die an zwei neu zu errichtenden Straßen liegen sollen. Diese gehen beide von der Fusternberger Straße ab und verlaufen parallel zur Clarenbachstraße. Wohnraum will die NRS Grund hier vor allem für junge Familien schaffen, wie Friedrich-Wilhelm Häfemeier, Geschäftsführer der NRS Grund, im Gespräch mit der NRZ erläutert. Allzu euphorisch will er noch nicht sein, bevor die Politik den Plänen nicht zugestimmt hat. Dem Projekt rechnet er aber dennoch gute Chancen aus, denn: „Dass der Bedarf da ist, sehe ich auf alle Fälle.“
Überwiegend sollen hier Doppelhäuser entstehen, weil frei stehende Einfamilienhäuser mittlerweile sehr teuer geworden sind, erläutert Häfemeier weiter. Auch Mehrfamilienhäuser sind angedacht, die sich optisch nahtlos in die Bebauung der Umgebung einfügen sollen. Heißt: Höher als zweigeschossig soll es nicht werden, möglich wären Varianten mit vier oder sechs Parteien. Zudem soll die Siedlung „mehr oder weniger autark“ sein, erklärt Häfemeier. Denkbar wären eine zentrale Wärmeversorgung oder Wärmepumpen, fossile Brennstoffe jedenfalls sollen bei den Neubauten keine Rolle mehr spielen, einen Gasanschluss sollen sie gar nicht mehr bekommen.
Der lange Weg zur Wohnbebauung
Pläne für ein Wohngebiet an der Fusternberger Straße gibt es schon lange: Im Jahr 2008 war die Firma Tretford von dem Gelände weggezogen, was eigentlich den Weg für eine Wohnbebauung hätte ebnen sollen. Diese wurde schon damals politisch gewünscht und vorangetrieben, selbst der Bau des Tunnels für die Umgehungsstraße wurde unter anderem mit dem Lärmschutz für eben dieses Wohngebiet begründet.
Seitdem, also seit mehr als 15 Jahren, bemüht sich die Sparkasse um das Projekt. Ursprünglich sollte hier sogar ein deutlich größerer Bereich bebaut werden, rund 40.000 Quadratmeter. Doch schon damals war das Unternehmen, das sich heute noch gegen den Bau wehrt, dagegen. Auch, weil seinerzeit auch dessen Fläche miteingeplant war.
Einer dann angedachten Teilbebauung stand dann wiederum die Stadtverwaltung entgegen, weil das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe nicht machbar sei. Weil hier so lange nichts voran ging, gab es 2013 sogar die Überlegung, das Gelände an die Firma Tretford zurückzugeben. Die hätte sie allerdings wieder gewerblich nutzen wollen, doch das hätte die Politik nicht mitgemacht. Es wurde also weiter zwischen Stadt, Sparkasse und Tretford verhandelt.
Bevor das Projekt tatsächlich in die Umsetzung geht, müssen zunächst die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist hier essenziell, denn bislang gelten für das Gelände noch zwei ältere Bebauungspläne, die beide Gewerbeflächen an dieser Stelle vorsehen, darunter auch der Bebauungsplan Nr. 56 „An der Teppichfabrik“ von 1973. Dieser wiederum wurde im Zuge des erwähnten Rechtsstreits vom Verwaltungsgericht Düsseldorf für unwirksam erklärt, sodass dieses Areal nicht mehr als Gewerbegebiet, sondern als Außenbereich gilt. Der Kläger will gegen das Urteil in Berufung gehen, das zuständige Oberverwaltungsgericht Münster muss allerdings noch entscheiden, ob es diese zulässt.
Frühestens 2026 könnte der Neubau in Wesel beginnen
Sollte nun – aus Sicht der NRS Grund – alles glattgehen, rechnet Häfemeier mit weiteren ein bis anderthalb Jahren bis zur sogenannten Planreife. Frühestens dann, also etwa 2026, könnte mit dem Bau begonnen werden. Entsprechend weit entfernt liegt auch noch die Vermarktung der Häuser.
Dass sie sich gut vermarkten lassen, davon geht der NRS-Grund-Chef allerdings aus. Zum einen, weil Wohnraum in Wesel sehr gefragt ist, zum anderen, weil sich das Gelände in schöner Lage befindet: „Nah an der Stadt, aber trotzdem im Grünen“, formuliert Häfemeier. Die hier in den nächsten Jahren entstehende Südumgehung werde der Attraktivität keinen Abbruch tun, prognostiziert er, denn die Straße soll im Bereich des Geländes untertunnelt sein: „Man hört in dem Baugebiet gar nichts davon“, ist er sicher.