Wesel. Das Baugebiet „Am Schwan Südwest“ in Wesel erfordert mehr Planung als gehofft. Ein Bundesverfassungsgerichts-Urteil verlängert das Verfahren.
Schlechte Nachrichten für Immobilieninteressenten in Wesel: Die Planung des anvisierten Baugebiets „Am Schwan Südwest“ wird länger dauern, als zunächst gehofft. Hintergrund ist eine Änderung der Rechtslage, die das Planungsverfahren nun deutlich verlängert.
Besonders klimafreundliches Baugebiet
Rückblick: Ende des Jahres 2022 hatte die Sparkassen-Tochter NRS Grund gemeinsam mit dem Planungsbüro Ökoplan ihre Pläne für eine Fläche zwischen der Emmericher Straße und der Straße „Am Schwan“ vorgestellt. Eine Wohnsiedlung, die sich in besonderem Maße am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert: Umweltschonende Baumaterialien, Photovoltaik auf den Dächern, so wenig Flächenversiegelung wie möglich – um nur ein paar Beispiele zu nennen, sind angedacht. Ursprünglich sollte es in dieser Siedlung sogar die erste zentrale Wärmeversorgung durch Grundwasser im Stadtgebiet geben, das hat sich zwischenzeitlich allerdings als nicht machbar herausgestellt.
Dennoch: 56 Wohneinheiten sieht die Planung derzeit vor – neben Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung und Doppelhäusern soll es auch vier Mehrfamilienhäuser geben. In der Mitte der Siedlung ist ein Spielplatz angedacht und im südlichen Bereich sollen begrünte Lärmschutzwände vor dem Krach der Emmericher Landstraße schützen.
Vereinfachtes Verfahren war angedacht
Im Dezember fasste der Stadtrat den Beschluss, die Fläche, die bis dato landwirtschaftlich genutzt wurde, in einem vereinfachten Verfahren zu entwickeln, sodass hier künftig überhaupt Wohnraum geplant werden kann. Zugrunde gelegt für diese Entscheidung wurde der §13b des Baugesetzbuches. Dieser Paragraf ermöglichte es Städten und Gemeinden, bestimmte Flächen – nämlich solche, die am Rande bereits bestehender Siedlungen liegen – in einem einfacheren und deshalb vor allem deutlich schnelleren Verfahren zu Wohnbauflächen zu machen.
„Nach den Bedingungen, die der Gesetzgeber vorgesehen hat, passte diese Fläche super“, hält Stadtplaner Gottfried Brandenburg im Gespräch mit der NRZ fest. Für sie wäre dann die sogenannte „strategische Umweltprüfung“ (SUP) weggefallen, zudem hätte der Flächennutzungsplan im Rahmen des vereinfachten Verfahrens angepasst, anstatt in einem zusätzlichen Verfahren geändert werden müssen – das ist, wenngleich das Ergebnis am Ende das gleiche ist, ein Unterschied.
Bundesverwaltungsgericht kippt §13b
Die Möglichkeit das Verfahren derart zu beschleunigen ist nun aber weggefallen – denn das Bundesverwaltungsgericht hat im Juli festgestellt, dass der besagte Paragraf nicht mit EU-Recht konform geht, somit nicht mehr anwendbar ist. Die Folge für „Am Schwan Südwest“: Die Fläche wird nun im Normalverfahren entwickelt.
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Es muss jetzt also erst einmal die strategische Umweltprüfung umgesetzt werden, dabei werden die Auswirkungen der Planung auf Menschen, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft ermittelt. „Die einzelnen Themenblöcke müssen jetzt abgearbeitet werden“, erläutert Brandenburg dazu. „Das kann relativ aufwendig werden. Es kostet auf jeden Fall Zeit.“ Wenngleich man über Dauer und Aufwand keine pauschalen Angaben machen kann, rechnet der Stadtplaner mit rund einem Jahr, bis diese Ergebnisse vorliegen.
Warum das alles so lange dauert
Erst dann geht es ins eigentliche Verfahren: Bürger und Fachbehörden müssen beteiligt werden und Pläne für einen Monat offengelegt. In dieser Zeit können Bürger und Behörden dazu Stellung nehmen, mit eventuellen Einwendungen muss die Bauleitplanung sich danach auseinander setzen, sie gegebenenfalls in die Planung einbeziehen und diese verändern, eventuell die Öffentlichkeit dann erneut beteiligen. Zugleich wird ein zweites Verfahren nötig, im Rahmen dessen der Flächennutzungsplan geändert werden muss.
Wie lange das ganze im Detail dauert, sagt Brandenburg, sei nicht vorhersehbar. Manche Planungen enden schließlich auch damit, dass nie gebaut wird. Das allerdings hält er im Falle vom „Am Schwan Südwest“ für unwahrscheinlich: „Es spricht alles dafür, dass da gebaut werden kann“, glaubt er, allerdings werde es mindestens ein, wahrscheinlich sogar zwei Jahre länger dauern als mit dem vereinfachten Verfahren.
Es gibt aber auch eine positive Nachricht: Andere Wohnbauprojekte in Wesel sind nicht betroffen. „Am Schwan Südwest“ war die einzige Fläche auf Weseler Stadtgebiet, die mit §13b entwickelt werden sollte. Und der war ohnehin bis Ende 2022 befristet.