Wesel. Am Fusternberg plant ein Investor den Bau von 26 Einzel- und Doppelhäusern. Ein benachbarter Betrieb klagte gegen den positiven Bauvorbescheid.

Die Pläne für eine neue Wohnbebauung an der Fusternberger Straße in Wesel war jüngst Thema vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Für das geplante Projekt – ein Investor möchte auf einer bisherigen Freifläche 26 Doppel- und Einzelhäuser errichten – hatte die Stadt Wesel bereits einen positiven Bauvorbescheid erteilt. Ein Nachbar, der in unmittelbarer Nähe ein Gewerbe betreibt, hat dagegen jedoch Klage eingereicht.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat diese nun abgewiesen. In der Begründung führt das Gericht aus, dass ein Nachbar nur dann gegen einen solchen Bauvorbescheid vorgehen kann, wenn dieser entweder gegen nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Bauplanungs- oder Bauordnungsrechts verstößt (ohne dass eine Befreiung davon vorliegt) oder unter Berücksichtigung nachbarlicher Belange gar nicht erst hätte erteilt werden dürfen. „Gemessen an diesen Maßstäben ist der angefochtene Bauvorbescheid nicht zu beanstanden“, heißt es vom Verwaltungsgericht. Es geht davon aus, dass der klagende Nachbar durch das Vorhaben nicht in seinen Rechten verletzt wird, „denn ein Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften lässt sich nicht feststellen.“

Insbesondere verstoße das Bauvorhaben nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Das wäre nur dann der Fall, wenn die an den Betrieb heranrückende Wohnbebauung entweder durch ihr Heranrücken die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb verschlechtern würde oder durch sie Beschränkungen für dessen Entwicklung zu befürchten wären. Beides sieht das Gericht nicht: „Die gewerbliche Nutzung wird nicht dazu gezwungen, gegenüber der hinzukommenden Wohnnutzung mehr Rücksicht zu nehmen als gegenüber der bereits vorhandenen Wohnnutzung. Es ist keine Verschärfung der Lärmschutzauflagen zu befürchten. Künftige Entwicklungen können nur insoweit berücksichtigt werden, als sie im vorhandenen baulichen Bestand bereits ihren Niederschlag gefunden haben. Daran fehlt es hier jedoch.“