Rees. Kiesfirma hatte wegen Abgrabungs-Antrag Reeser Welle zum Bürgerdialog eingeladen. Warum Hülskens laut Eden dabei nur auf Abwehr eingestellt war.
Parallel zum Antrag der Ausbaggerung der Reeser Welle bot die Firma Hülsken jüngst einen sogenannten Bürgerdialog mit vier Nachmittagsterminen in Esserden an. „Der erste Termin war mit einigen wenigen Bürgern recht mager besucht. Die Erwartung an solch einen Termin war offensichtlich in der Bevölkerung sehr gering“, meint Dr. Leo Rehm, Vorsitzender der Bürgerinitiative „Eden e.V.“ Die vier Vertreter der Firma hätten sich dann auch tatsächlich nicht ernsthaft mit den vorgebrachten kritischen Einwänden gegen dieses Vorhaben auseinandergesetzt. Rehm: „Sie waren vor allem auf Abwehr eingestellt. Kritik wurde beschwichtigt, und man versuchte sie mit nicht nachprüfbaren Zahlen und Behauptungen zu entkräften“.
Der Eindruck sei gewesen, hier sollen mit aller Macht die Abgrabungsinteressen von Hülskens durchgesetzt werden. Dabei wäre die Ausbaggerung der Reeser Welle, wenn sie tatsächlich durchgezogen würde, ein Anachronismus. „Die Welt brennt, ertrinkt im Wasser, wird durch Erdbeben erschüttert oder zerlegt sich selbst durch Kriege. Und gerade zu dieser Zeit beantragt die Weseler Firma Hülskens die Abgrabung der ‘Reeser Welle’, einer riesigen Fläche vor dem Deich von Esserden“, schreibt Eden in einer Pressemitteilung.
Hydrogeologischen Gutachten waren nur unzureichend
Die erste Genehmigung kippte der NABU per Gerichtsurteil, bei den drei folgenden Anträgen habe Eden e.V. durch eigene fachliche Prüfungen und Untersuchungen mit Hilfe von Fachingenieuren nachweisen können, dass gerade die wichtigen hydrogeologischen Antragsgutachten nicht nur unzureichend gewesen seien, sondern sogar eine Gefahr für den enorm wichtigen Hochwasserschutz bedeutetet hätten. Folgerichtig habe der Kreis eine Abgrabungsgenehmigung untersagt.
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„Wir wissen um die enormen Kräfte des Rheines bei Hochwasser und haben alle die schrecklichen Bilder von Blessem vor Augen, wo in gigantischem Ausmaß von der dortigen Kiesgrube ausgehend die Erde wegsackte und in die Abgrabung rutschte. Wie Spielzeug wurden Autos und auch Häuser mitgerissen - ein fürchterliches Bild der Verwüstung“, erinnert Dr. Rehm. Ein solches Szenario bei einem Rheinhochwasser, verbunden mit den dann besonderen Strömungsverhältnissen gerade in dem geplanten Abgrabungsbereich, birge im höchsten Maß das Risiko einer Schädigung des Banndeiches und damit einhergehende katastrophale Folgen.
Deichverband hat eine besondere Verantwortung für den Deichschutz
Man sehe hier den Deichverband in der besonderen Verantwortung für den Schutz der Deiche. „Es ist schon über 30 Jahre her, dass die Reeser Welle als Bereich für die Gewinnung von Bodenschätzen ausgewiesen wurde, also bereits vor mehr als einer Generation. Damals war der Begriff Klimawandel noch unbekannt“, heißt es bei Eden. Das Bewusstsein für regionale Produkte habe es damals noch nicht gegeben. Man dachte, heißt es weiter, noch nicht über die Wichtigkeit des unterirdischen Ökosystems besonders fürs Trinkwasser nach.
Auch hätte der Grund und Boden als wichtiger CO2-Speicher für die damaligen Entscheidungsträger keine Bedeutung gehabt. Inzwischen lebe man in einer anderen Zeit, die Umstände hätten sich geändert. Die Bevölkerung und der Reeser Rat seien entschieden für den Erhalt des beantragten Abgrabungsgeländes „Reeser Welle“. Rat und Bevölkerung seien darüber hinaus dafür, weitere Abgrabungen nicht zuzulassen. „Das ist natürlich nicht im Interesse der Firma Hüskens“, sagt Dr. Rehm. „Wir erinnern, dass seit Jahrzehnten die Stadt Rees Kiesunternehmen, so auch Hülskens, die Möglichkeit zur Abgrabung gegeben hat“.
Gesamte Ausbeute wurde laut Bürgerinitiative ins Ausland verbracht
Rees sei wie in einem Selbstbedienungsladen eine der am meisten geschröpften Kommunen am Niederrhein. Dabei wurde fast die gesamte Ausbeute ins Ausland verbracht. Eden stellt fest, dass die Freigabe zur Zerstörung der Heimat vor allem dem alleinigen privatwirtschaftlichen, also finanziellen Vorteil von Hülskens, diene. „Mit unserem Kies und Sand sind doch unvorstellbar lukrative Geschäfte zu machen, erst Recht, wenn sie exportiert werden. Was dagegen für die hiesige Bevölkerung bleibt, ist Landschaftsabfall mit den Folgen und Risiken für die Allgemeinheit“, meint der Eden-Vorsitzende.
An dieser Stelle weist Eden darauf hin, dass die regionalplanerischen Vorgaben zur Rohstoffsicherung durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 7. Dezember 2009 (20 A 628/05) zur langfristigen Versorgung des Landes NRW mit heimischen Rohstoffen dienen und nicht der Versorgung der ganzen Welt. Lehm weiter: „Außerdem merken wir an, dass die Rohstoffressourcen endlich sind, und deshalb im Interesse zukünftiger Generationen sorgsam mit ihnen umzugehen ist“.