Rees. . Falls sich im Lauf des Verfahrens zeigt, dass die Abgrabung genehmigungsfähig ist, hat die Stadt Rees hilfsweise Forderungen gestellt.

Die geplante Abgrabung „Reeser Welle“ ist Thema des nächsten Ausschusses für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe. Das Wichtigste vorweg: Als Beschluss empfiehlt die Verwaltung, auch den neuerlichen Antrag auf Abgrabung abzulehnen.

Mehr für die Touristik gefordert

Dennoch will die Stadt Vorsorge treffen, falls sich nach der Offenlage im weiteren Planfeststellungsverfahren zeigen sollte, dass eine Abgrabung Reeser Welle IIa genehmigungsfähig ist. Es ist keineswegs auszuschließen, dass die Flächen im GEP 99 und auch im Regionalplanentwurf Düsseldorf (RPD) als Abgrabungsfläche dargestellt sind.

Für den Fall einer Genehmigung, will die Stadt landschaftliche Gestaltungen der künftigen Abbau- und Rekultivierungsplanung im Interesse der Stadt berücksichtigt wissen. Daher heißt es im Beschlussvorschlag: „Für den Fall der Genehmigung des Abgrabungsantrags in der vorliegenden Form ist hilfsweise durch den Kreis Kleve zu berücksichtigen, dass die Auflagen und Bedingungen zur Erstellung eines Radweges auf der Böschung entlang der Wardstraße, hinsichtlich der festzulegenden Eingrünung berücksichtigt werden.“

Touristische Ziele beachten

Im Einzelnen wird argumentiert. An der Wardstraße ist heute kein separater Radweg gegeben. Aus Sicht der Stadt Rees sollte deshalb einseitig auf der Böschung der gesamten Abgrabung ein wassergebundener Rad- und Fußweg mit einer Breite von 2,50 Meter berücksichtigt werden.

Bisher enthalten die Planunterlagen nur spätere Nutzungen in Gestalt von Artenschutz und naturnaher Erholung. Dies ist aus Sicht der Stadt zu sehr schutzgebietsorientiert dargestellt und steht insoweit den touristischen Zielen der Stadt Rees entgegen.

Es sollte ermöglicht werden, dass eine entsprechende Freizeiteinrichtung wie Gastronomie mit Angeboten für Tretboot-Fahren oder ähnlich dort angesiedelt werden kann nach der Beendigung der Abgrabung.Überschüssige Bodenmaterialien durch die Abgrabung, so schlägt die Verwaltung vor, könnten evtl. für die künftig anstehende Banndeichsanierung von Rees über Esserden bis nach Bienen (PA 3) gelagert und bereitgestellt werden.

Hier wären Abstimmungen zwischen Antragsteller und Deichverband im Vorfeld anzustreben.Für die in den Antragsunterlagen genannte Lkw-Querungsstelle über die Wardstraße fordert die Stadt vorab eine Beweissicherung im Hinblick auf spätere Schäden der Wardstraße durch aus- und einfahrende Lkw.

Durch die Verkleinerung des Abbaugebietes seien, so die Stadt, die wesentlichen Inhalte des landschaftspflegerischen Begleitplanes nicht verändert worden. Somit ist weiterhin im landschaftspflegerischen Begleitplan enthalten, dass der städtische Wirtschaftsweg „Zur Mahnenburg“ im Norden der Abbaufläche für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden solle.

Naturschutzfachliche Ruhigstellung des Rheinvorlandes

Die Maßnahme soll der naturschutzfachlichen Ruhigstellung des Rheinvorlandes dienen. „Dies ist in keiner Form mit der Stadt Rees vorbesprochen“, heißt es in der Vorlage für den Ausschuss.Die Stadt will in diesem Zusammenhang abgeklärt wissen, ob die anliegenden Grundstückseigentümer, die die Flächenbewirtschaftung vornehmen müssen, mit einer Sperrung einverstanden sind.

„Die Stadt Rees ist nicht bereit, Verantwortung für eine Einhaltung dieser Sperrung zu übernehmen.“Zudem möchte die Stadt, dass eine naturnahe Gestaltung und Offenhaltung der Uferbereiche für das Naturerlebnis berücksichtigt wird. Es wurden lediglich partiell Uferanpflanzungen durch Hecken eingeplant, überwiegend sind Einzelbaumgruppen und Sichtachsen für den Blick über die Wasserflächen berücksichtigt.“

Die Stadt stellt zum Ende der Vorlage fest, dass keine städtischen Grundstücke unmittelbar durch die Abgrabung betroffen sind. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände würden berücksichtigt.

>> DER TERMIN

Der Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe tagt am Donnerstag, 31. Januar, im Sitzungssaal des Rathauses. Los geht es um 17 Uhr.

Weiteres Thema wird die Planungsvereinbarung für die Bahnübergangsbeseitigung Reeser Straße in Empel und Anholter Straße in Millingen sein.