Rees/Weeze. Während die Geflügelpest im Tierpark Weeze nachgewiesen wurde, sind die nach einem Ausbruch in Rees eingerichteten Überwachungszonen aufgehoben.

Die wegen eines Geflügelpest-Ausbruchs in Rees auch im Kreis Borken eingerichtete Überwachungszone – betroffen waren die Stadt Isselburg und der westliche Teil der Stadt Bocholt – kann nach Abschluss aller Untersuchungen in Geflügelbetrieben zum Dienstag, 6. Dezember, wieder aufgehoben werden. Das teilt der Kreis Borken mit. Das nationale Referenzlabor hat zudem den Nachweis des Ausbruchs der Geflügelpest im Tierpark Weeze bestätigt.

Da es sich hierbei um einen für Vögel und Geflügel hochansteckenden Erreger handelt, so der Kreis Kleve, wurden jetzt am Wochenende acht Gänse, sechs Enten und ein Schwan getötet und von einem Spezialunternehmen abgeholt. Der Kreis Kleve macht nach Durchführung einer Risikobewertung von den Ausnahmen der Verordnung der Europäischen Kommission Gebrauch, da sich im Tierpark Weeze bedrohte Tierrassen befinden.

In Weeze werden keine weiteren Sperrzonen eingerichtet

Das bedeutet, dass neben den Tieren, die nachweislich an Geflügelpest erkrankt sind oder Kontakt mit erkrankten Tieren gehabt haben, keine weiteren Tiere getötet werden müssen. Darüber hinaus werden keine Sperrzonen errichtet. Alle Bereiche des Tierparks Weeze, in denen Vögel gehalten werden, bleiben für Besucher gesperrt und sind mit entsprechenden Hinweisschildern versehen. Der Kreis Kleve steht im engen Kontakt mit dem Tierpark Weeze.

Die Veterinärabteilung des Kreises Kleve appelliert an alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter, die „Biosicherheit“ einzuhalten, um die Tiere vor einem Viruseintrag aus der Natur zu schützen. Informationen und Vordrucke gibt es auf der Internetseite des Kreises Kleve (www.kreis-kleve.de / Suchbegriff: Geflügelpest). In diesem Zusammenhang wird auch auf die Vereinbarung über erweiterte Präventionsmaßnahmen hingewiesen, die an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter gerichtet ist.

Anfang November hatte es einen Ausbruch in einem Reeser Betrieb gegeben

Anfang November 2022 hatte es einen Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Rees gegeben. Der Kreis Kleve hat die seinerzeit erlassenen Allgemeinverfügungen zu den Sperrzonen mit Wirkung vom 6. Dezember 2022 aufgehoben.

Der Kreis Borken teilt unterdessen mit, dass die wegen des Ausbruchs in Rees eingerichtete Überwachungszone – betroffen waren die Stadt Isselburg und der westliche Teil der Stadt Bocholt – nach Abschluss aller Untersuchungen in Geflügelbetrieben zum heutigen Dienstag wieder aufgehoben worden ist. Die stichprobenartige Untersuchung der Geflügelbetriebe in der Überwachungszone nach erfolgter Risikoanalyse ergab in den beteiligten Kreisen Borken, Kleve und Wesel keine Anhaltspunkte für eine Weiterverschleppung des Geflügelpestvirus in andere Bestände.

Risiko eines erneuten Ausbruchs der Geflügelpest ist unverändert hoch

Die Einschränkungen zum Verbringen von lebendem Geflügel und von Geflügelerzeugnissen einschließlich der Eier sind damit für die 120 Geflügelhalter mit insgesamt 3.900 Tieren in der Überwachungszone beendet. Da das Risiko eines erneuten Ausbruchs, insbesondere durch den Eintrag des Geflügelpestvirus, durch die Wildvogelpopulation aktuell auch nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts unverändert als hoch angesehen wird, bittet der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken noch einmal alle Geflügelhalter, sämtliche möglichen Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.

Hierzu zählen in erster Linie ausreichende Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinstbetrieben. Geflügelhalter, die sich darüber unterrichten möchten, welche vorsorglichen Maßnahmen sie ergreifen können, finden auf der Homepage des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de. Eine erhöhte Anzahl von Todesfällen unklarer Ursache im Bestand ist vom jeweiligen Halter sofort dem Fachbereich Tiere und Lebensmittel zu melden. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch unter 02861/681-3801 oder per E-mail an TiereundLebensmittel@kreis-borken.de möglich.

Direkter Kontakt mit den toten Tierkörpern soll vermieden werden

Weiterhin besteht auch nach wie vor die Möglichkeit, verendet aufgefundene Wildvögel (keine Singvögel und Tauben) beim zuständigen Fachbereich zu melden, damit sie der weiteren Untersuchung zugeführt werden können. Direkter Kontakt mit den Tierkörpern sollte dabei vermieden werden.

Zum Hintergrund: Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion mit dem hochansteckenden Influenza-A-Virus, das insbesondere bei Hühnern und Puten zu erheblichen Todesraten in den Beständen führen kann. Bei intensivem Kontakt ist auch eine Übertragung auf den Menschen möglich.