Emmerich. Die Stadt Emmerich plant eine Erhöhung des realen Hebesatzes bei der Grundsteuer B. Diese Mehrausgaben kommen dann auf die Bürger zu.

Die Stadt Emmerich plant eine Steuererhöhung. Genauer gesagt soll der Hebesatz der Grundsteuer B erhöht werden. Die Pläne aus dem Emmericher Rathaus wurden den Fraktionsspitzen bereits vorgestellt. Denn im Endeffekt wird die Politik über den Haushalt 2022 entscheiden. Und somit auch über die mögliche Steuererhöhung.

Kein Zusammenhang zu Greensill

Um Kritikern direkt den Wind aus den Segeln zu nehmen: Die Erhöhung der Grundsteuer B steht in keiner Verbindung zu den finanziellen Verlusten wegen der Anlage bei der Greensill Bank. Dies betonen sowohl Kämmerin Ulrike Büker als Bürgermeister Peter Hinze.

Land NRW legt fiktive Hebesätze fest

Vielmehr ist Emmerich von bestimmten Vorgaben abhängig. Für NRW werden zum Beispiel die so genannten fiktiven Hebesätze herausgegeben. Der vom Land NRW festgelegte fiktive Hebesatz bei der Grundsteuer B für kreisangehörige Städte liegt aktuell bei 443 Prozent und wird im kommenden Jahr auf 479 Prozent steigen.

Dadurch sehen sich die Verantwortlichen in Emmerich zum Handeln gezwungen. Denn bisher lag der reale Hebesatz auf dem gleichen Niveau wie der vom Land vorgegebene fiktive Hebesatz. Konkret nimmt die Stadt Emmerich 5,25 Millionen Euro durch die Grundsteuer B ein. Würde der reale Hebesatz fürs kommende Jahr erhöht, stiegen die Einnahmen um eine Summe in der Größenordnung von 400.000 Euro.

Wieso die Sache kompliziert ist

Kämmerin Ulrike Büker wird in der kommenden Woche den Haushalt einbringen.
Kämmerin Ulrike Büker wird in der kommenden Woche den Haushalt einbringen. © Funke Foto Services GmbH | Thorsten Lindekamp

Doch nun wird es kompliziert. Denn würde die Stadt Emmerich die Steuer nicht erhöhen, geht ihr eine deutlich höhere Summe durch die Lappen. „Das ist ein ganzer Rattenschwanz, den das nach sich ziehen würde“, sagt Büker.

Fehlende Schlüsselzuweisungen

Denn die Berechnung der Schlüsselzuweisungen erfolgt aufgrund der fiktiven Hebesätze. Also wird eine höhere eigene Einnahmekraft gegengerechnet als tatsächlich vorhanden ist. Im Falle von Emmerich geht es noch mal um knapp 400.000 Euro.

Darüber hinaus würde eine fiktiv höhere Steuerkraft auch bei der Ermittlung der Kreisumlage zugrunde gelegt werden und zu einer Mehrbelastung von rund 120.000 Euro führen.

Zusammengefasst bedeutet dies: Bleibt der Hebesatz wie er ist, müssten die städtischen Zentralfinanzen für die nächsten Jahre um rund 920.000 Euro jährlich nach unten korrigiert werden.

Mehrbelastung für private Wohnhäuser liegt bei 15 bis 40 Euro per anno

Jetzt ist der städtische Haushalt die eine Seite der Medaille. Doch was würde die Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B für den Emmericher Bürger bedeuten? Ein Erhöhung von 443 Prozent nach drei Jahren (2019 erfolgte die letzte Anpassung) auf 479 Prozent entspricht einer jährlichen Steigerung von 2,7 Prozent. Für private Wohnhäuser ergibt sich ab 2022 eine Mehrbelastung von rund 15 bis 40 Euro jährlich. Für gewerbliche Objekte fällt die Grundsteuer B – aufgrund höherer Grundsteuermessbeträge mit größeren nominalen Auswirkungen – ebenfalls an.

„Von der Gemeindeprüfungsanstalt wird eigentlich auch immer standardmäßig dazu geraten, den realen an den fiktiven Hebesatz anzugleichen“, erläutert Büker, die im Übrigen in der kommenden Ratssitzung am Dienstag, 21. September, den Haushalt einbringen wird, der dann nach den üblichen Beratungen auch noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll.

>>> Ein Blick über den Tellerrand der Stadt Emmerich

Im Landesvergleich liegt Emmerich sowohl mit 443 Prozent als auch mit 479 Prozent im Größenklassenvergleich deutlich unter dem Durchschnitt. Rund 75 Prozent der Kommunen in NRW liegen über dem fiktiven Hebesatz des Landes.

Im Kreis Kleve liegt Kalkar bei der Grundsteuer B mit 550 Prozent am höchsten. Auch Goch (498), Kleve (471), Kevelaer (460) und Issum (457) haben im Moment höhere Hebesätze als Emmerich. Der niedrigste Hebesatz im Kreis Kleve wird mit 423 Prozent in Weeze erhoben.

In NRW hat Bergneustadt mit 959 den Maximalwert. In Verl mit 190 Prozent ist landesweit die niedrigste Grundsteuer B verzeichnet.