Düsseldorf. . Der Düsseldorfer Raucher Friedhelm Adolfs hat berechtigten Grund zur Hoffnung, in seiner Wohnung bleiben zu können. Die Richter des Landgerichts Düsseldorf deuteten am Donnerstag an, dass die Kündigung des Rentners wohl unwirksam sei. Das endgültige Urteil soll im März verkündet werden.

Friedhelm Adolfs ist kein Mann der Worte. Obwohl er fast schon ein Medienprofi ist. Aber das Strahlen auf seinem Gesicht sagt ohnehin alles. Das hat sich dort breit gemacht, seit der Richter erklärt hat, dass das Landgericht die Kündigung des 75-Jährigen aus seiner Wohnung für unwirksam hält. Das ist zwar nur eine vorläufige Einschätzung, aber fast ein Sieg.

Seit einem Jahr muss der Rentner um seine Bleibe bangen. Da flatterte ihm die Kündigung in seine Souterrainwohnung an der Kühlwetterstraße. Seine Vermieterin warf ihm vor, der Rauch seiner Zigaretten führe im Treppenhaus zu einer unzumutbaren Belästigung und Gesundheitsgefährdung der Nachbarn. Seit dem Tod seiner Frau lüfte er nicht mehr richtig, so dass der Qualm ins Treppenhaus ziehe. Da er auf Abmahnungen nicht reagiere, müsse er ausziehen.

Seit 40 Jahren Mieter

Adolfs wohnt seit 40 Jahren auf seinen 42 Quadratmetern, war lange Hausmeister des Hauses, zahlt 250 Euro Kaltmiete. Solche Bedingungen, so fürchtet er, findet er in Düsseldorf nicht wieder. Er glaubt, die Vermieterin habe finanzielle Interessen: „Die wollen aus meiner Wohnung ein Büro machen, dann kriegen sie noch mehr Miete.“

Gegen die fristlose Kündigung war er vor Gericht gezogen. Und bekam deutschlandweit Aufmerksamkeit. Raucher fürchteten, hier werde einem Mieter das Rauchen in der eigenen Wohnung verboten.

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Das Amtsgericht hielt die Kündigung für rechtens. Die Einstellung zum Rauchen habe sich geändert, die Gesundheit der Nachbarn sei ein höheres Gut als die Interessen des Rentners. Seine Anwältin habe die Unzumutbarkeit und Gesundheitsgefährdung durch den Qualm nicht bestritten. Damit sei das ja unstreitig, so der Richter.

Neuer Anwalt

Für die nächste Instanz nahm sich Adolfs einen neuen Anwalt. Martin Lauppe-Assmann, sonst auf Seiten der Nichtraucher, warf sich für den 75-Jährigen in die Bresche: Der Verlust der Wohnung sei für Adolfs existenzgefährdend.

Die Medien griffen den Fall auf. Man brachte ihn zu Herbert Napp, dem Neusser Bürgermeister, der in seinem Büro weiterrauchen wollte. Adolfs bekam Entlüfter geschenkt. Fand neue Bekannte, mit denen er auf Raucherdemos zog. Am Mittwoch brachte er mit ihnen 66 000 Unterschriften zum Landtag.

Zur Berufungsverhandlung trug er einen Button mit dem Bild von Ex-Kanzler Helmut Schmidt und dem Slogan: „Wir sind alle Helmut.“ Ob der sein Vorbild sei? „Na klar, der lässt sich das Rauchen auch nicht verbieten“, so Adolfs. Ansonsten hatte er sich schick gemacht, trug einen grauen Anzug, Hemd und Krawatte. Sein struppiges Haar hat er scheren lassen. Ob er seriöser wirken wolle? Adolfs nahm sein Käppi vom Kopf, strich über die gekürzte Haarpracht. Und grinste. Er sei guten Mutes.

Mehrere Argumente

Das bestätigte sich. Der Vorsitzende Richter Ralf Wernscheid spielte mehrere Argumente durch. Viele sprechen für Adolfs: Rauchen in der eigenen Wohnung sei erlaubt. In Adolfs Fall sei die Gesundheitsgefährdung durch Rauch im Treppenhaus nicht belegt. Er verdünne sich ja nach oben, sei dann höchstens Belästigung. Adolfs habe durchaus rechtzeitig bestritten, dass er zu wenig lüfte. Und wenn eine Abdichtung der Wohnungstür Qualm im Flur verhindere, sei eine Kündigung nicht verhältnismäßig.

Die 10 besten Kommentare zur Rauchbelästigung in einem Düsseldorfer Wohnhaus

"Womöglich geht es darum, die letzte Wohneinheit auch zur Gewerbeeinheit umzurüsten und damit mehr Miete zu kassieren."

vospe

„Dieser Prozess ist der Knaller vor dem Herrn.“

NewsEssenaktuell

"Unbelehrbarkeit ist kein Privileg von Rauchern - auch Raucher dürfen das Gefühl haben, im Recht zu sein."

bigkahuna

"Was wiegt mehr? Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit?“

WaddeHaddeDuddeDa

„Erklären Sie bitte einmal, warum die Vermieterin für die Fehler Anderer verantwortlich gemacht werden soll.“

Catman55

„Trotzdem gehört so ein Verhalten zur persönlichen Freiheit, besonders in der eigenen Wohnung und das ist gut so.“

orchideen4

„Das Problem würde sich auch auflösen, wenn sich ein anderer Mieter mit HeavyMetal Musik bis 22.00 selbst verwirklichen würde.“

Durchblicker09

„Ich kann jedenfalls den Verdacht nicht loswerden, dass hier eine Wohnung zur teureren Neuvermietung freigemacht werden soll."

mar.go

„Er darf sich ja selbst voll rauchen - soll aber Andere nicht belästigen.“

Catman55

"Mittlerweile finde ich es lachhaft, wie hier in Deutschland "Recht" gesprochen wird."

pkloebel

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Doch all das sei nicht entscheidend. Denn die Kündigung scheitere aus formalen Gründen: Viel zu spät habe die Vermieterin ihre Kündigung ausgesprochen, nachdem sie von dem Problem erfahren habe. Ein Jahr liege zwischen Abmahnung und Kündigung. Höchstens sechs Monate seien angemessen, besser nur sechs Wochen.

Anwältinnen überrascht

Die Anwältinnen der Vermieterin reagierten überrascht. Dieses Thema habe bisher keine Rolle gespielt. Sie erhielten eine Frist, um auf dieses Argument zu antworten. Das Gericht will dann sein Urteil am 13. März verkünden.

Adolfs verließ das Gericht fröhlich: „Ich bin sehr zufrieden.“ Freunde von der Raucherlobby klopften ihm auf die Schulter. Dann gab Adolfs noch eine Pressekonferenz in seiner Lieblingskneipe. Berichtete von den Entlüftern: „Das ist jetzt selbst für Allergiker geeignet.“ Er habe auch seine Tür selbst abgedichtet. Aber auf lange Frist ist er skeptisch: Er fürchtet, seine Vermieterin werde keine Ruhe geben.