Düsseldorf. .

Die fristlose Kündigung ist rechtens. Die Vermieterin darf Friedhelm Adolfs (75) aus seiner Wohnung werfen. Ohne weitere Frist. Das erklärte gestern Richter Tobias Rundel im Prozess um die Räumungsklage gegen den rauchenden Mieter. Der will sich wehren.

Wer Friedhelm Adolfs gestern erreichen wollte, brauchte Geduld. Fernsehen, Radio und Zeitungen wollten ihn sprechen: „Nach dem Urteil war direkt eine Traube vor dem Haus“, berichtete er am Telefon. Sein Schicksal bewegt Raucher in ganz Deutschland.

Denn schon vor dem Prozess war die Entscheidung von Richter Rundel zur Prozesskostenhilfe bekannt geworden. Darin hatte er Adolfs bescheinigt, er habe keine Aussicht, den Prozess zu gewinnen. Unter anderem begründete er das mit der veränderten Einstellung der Gesellschaft zum Rauchen. Und erregte damit den Unmut aller Raucher, die um eines ihrer letzten Refugien fürchten: die eigene Wohnung.

Rentner demonstrierte gegen strenge Rauchergesetze

Friedhelm Adolfs erhielt viel Unterstützung, demonstrierte mit neuen Freunden gegen die strengen Rauchergesetze. Schon bei der Güteverhandlung vor einer Woche umringten ihn Reporter. Das gestrige Urteil wartete er zu Hause ab. Dafür kamen Dutzende Journalisten. Richter Rundel trug sein Urteil sehr ruhig und übrzeugt vor. Er betonte: „Es geht nicht darum, ob der Kläger in seiner Wohnung rauchen darf, sondern nur darum, ob er derartig rauchen darf, dass eine unzumutbare Geruchsbelästigung entsteht.“

Es sei „unstreitig“ gewesen, dass das Rauchen des Rentners eine „intensive, unzumutbare und unerträgliche Geruchsbelästigung“ bewirke, der Qualm ins Treppenhaus ziehe, es im gesamten Haus nach Rauch rieche und das eine Gesundheitsgefährdung der Nachbarn darstelle.

Das hätten der Rentner und seine Anwältin zwar doch noch bestritten, aber erst nach der zulässigen Frist. Daher gelte die Tatsache laut Zivilprozessordnung weiter als unstreitig. Da Adolfs sein Verhalten trotz Abmahnungen nicht änderte, sei die fristlose Kündigung rechtens.

Von einer „unglücklichen Prozessführung“ spricht Michaelo Damerow vom Mieterbund. Bei fristgerechtem Bestreiten hätte der Richter die Belästigung prüfen müssen, durch Befragen von Zeugen. Daher sei es kein Musterfall. Er befürchtet nur, dass sich nun mehr Mieter über rauchende Nachbarn beschweren.

Seit 40 Jahren lebt er in der Zweizimmerwohnung

Für Friedhelm Adolfs wäre eine Räumung eine gravierender Einschnitt in sein Leben. Seit 40 Jahren lebt er in der Zweizimmerwohnung an der Kühlwetterstraße, für derzeit 250 Euro Miete. Früher war es seine Dienstwohnung als Hausmeister, seit 2009 ist er normaler Mieter. Immer hat er dort geraucht, auch seine Frau, die vor zehn Jahren starb.

Die Vermieterin sagt, die Ehefrau habe für Lüftung gesorgt. Aber der Rentner halte seit etwa anderthalb Jahren die Rolläden geschlossen, so dass der Rauch ins Treppenhaus ziehe. Seitdem gebe es Beschwerden.

Adolfs widerspricht: „Das Fenster steht immer auf Kipp“, versichert er. Er lasse die Läden nur ein Stück herab, damit keiner die Souterrain-Fenster aufhebeln kann. Ihm hätten die anderen Mieter gesagt, sein Rauch störe sie nicht. Er glaubt, seine Wohnung soll wie die übrigen im Haus ein Büro werden.

Dass heute der Gerichtsvollzieher schellt, ist zum Glück nicht zu befürchten. Carmen Griesel, Anwältin der Vermieterin, erklärte, sie gehe davon aus, dass ihre Mandantin den Berufungsprozess abwartet. Denn für Friedhelm Adolfs ist klar: „Ich mache weiter, auf jeden Fall.“

Das Problem: Hält das Landgericht daran fest, dass er die unzumutbare Belästigung zu spät bestritten hat, wird es den eigentlichen Fall nicht behandeln. Dann stehen seine Chancen schlecht. Dabei hatte das Landgericht ihm doch noch Prozesskostenhilfe gewährt, weil es gute Chancen auf Erfolg für ihn sah.