Düsseldorf. Die Wohnungs-Kündigung gegen einen starken Raucher aus Düsseldorf ist rechtens - soweit die Entscheidung des Gerichts. Ein Präzedenzfall ist das nicht, zu speziell sind die Umstände, unter denen die Entscheidung zustande kam. Erwähnenswert an dem Fall ist jedoch, seit wann der Mietvertrag bestand.

Friedhelm Adolfs muss seine Wohnung verlassen. Das ist besonders bitter für einen 75-jährigen Mann mit einer winzigen Rente und den schlechten Aussichten, in seiner teuren Heimatstadt Düsseldorf eine neue Wohnung zu finden. Er wird in Berufung gehen und bis dahin darauf hoffen dürfen, dass es noch anders kommt.

Raucher wittern in diesem Prozess schon die Entscheidungsschlacht mit den Nichtrauchern: Müssen sie fürchten, dass es sich hier um einen Präzedenzfall handelt? Wohl kaum, denn der Richter wurde nicht müde, darauf hinzuweisen, dass es hier nicht um ein Grundsatzurteil gegen das Rauchen in der Wohnung gehe.

Das wäre auch lächerlich; der Bundesgerichtshof hat über das Rauchen in Wohnungen bereits festgelegt, dass es nicht zu verbieten ist, höchstens, wenn die Wohnungssubstanz angegriffen wird.

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Schon möglich, dass mancher Vermieter sich durch das Urteil ermuntert sieht, gegen rauchende Mieter vorzugehen. Er sollte es sich gut überlegen: Wer bleibt schon gern auf den Prozesskosten sitzen?

Der Fall Friedhelm Adolfs wird daher eher ein Einzelfall bleiben. Dass seine Vermieterin ihm 2008 noch einen neuen Mietvertrag gab, obwohl sie über sein exzessives Rauchen Bescheid wusste, ist allerdings mehr als eine Randnotiz wert. Schon gut möglich, dass sie den alten Herrn loswerden will, um die Wohnung teurer vermieten zu können. Es wäre skandalös.