Düsseldorf. .

Kurz vor Weihnachten, am 19. Dezember, wird sich das Landgericht mit der Räumungsklage gegen Friedhelm Adolfs (75) befassen. Der Rentner soll seine Wohnung an der Kühlwetterstraße verlassen, weil sein Zigarettenrauch im Treppenhaus unzumutbar stinke und die Gesundheit der übrigen Mieter gefährde. So hatte die Vermieterin den Rauswurf begründet. Das Amtsgericht hält die fristlose Kündigung für rechtens. Adolfs legte Berufung ein. Über die wird im Dezember verhandelt.

Sein Anwalt Martin Lauppe-Assmann hatte des erste Urteil scharf kritisiert, da es einen 75-Jährigen nach 40 Jahren um seine preiswerte Wohnung bringe. Und bestritten, dass der Rauch so stark sei, dass er andere Mieter gefährdet.

Spender sollen zehn Euro zahlen

Der Anwalt rief zudem zu Spenden auf (Konto unter www.lauppe-assmann.de). Denn nur mit einer Sicherheitsleistung von 3300 Euro kann Friedhelm Adolfs verhindern, dass die Vermieterin das erste Urteil sofort vollstreckt. Jeder Spender solle zehn Euro zahlen, so die Idee des Juristen, damit möglichst viele ihre Unterstützung zeigen können. Nur noch rund 400 Euro fehlen.

Eines kann der Anwalt jetzt garantieren: „Das nächste Weihnachten feiert Herr Adolfs in seiner Wohnung.“ Denn das Landgericht werde frühestens einige Wochen nach der Verhandlung ein Urteil fällen. Sein Weihnachtsgeschenk für den Rentner: Eine Stange Zigaretten.