Düsseldorf. . Im überdachten Kneipen-Innenhof der Düsseldorfer Hausbrauerei “Uerige“ darf nicht geraucht werden. Das Verwaltungsgericht hat am Dienstag eine Verfügung der Stadt bestätigt. Es war das erste Mal, dass vor dem Gericht über das Rauchverbot in Kneipen in NRW verhandelt wurde.

Obgleich die Dachfenster geöffnet werden können, darf im "Brauhof" der Düsseldorfer Traditionsgaststätte "Uerige" nicht geraucht werden. Mit diesem Urteil bestätigte das Verwaltungsgericht am Dienstag in Düsseldorf eine Verfügung der Stadt.

Die Hausbrauerei hatte mit Verweis auf eine Raucherlaubnis in Fußballstadien mit geöffnetem Dach eine Ausnahme in eigener Sache verlangt. Doch das sei nicht möglich, es handele sich um einen vollständig umschlossenen Raum, erklärten die Richter. Wegen verfassungsrechtlicher Fragen und als Reverenz an die Traditionsgaststätte befasste sich die 3. Kammer mit dem Fall und nicht nur ein Einzelrichter.

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Dehoga beklagt Umsatzeinbußen

Es war das erste Mal, dass vor dem Gericht über das im Mai 2013 in NRW streng verschärfte Rauchverbot in Kneipen verhandelt wurde. Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) beklagte erst kürzlich Umsatzeinbußen der Gastronomie: In Betrieben mit einem hohen Raucheranteil werde mehr draußen gestanden als drinnen getrunken.

Der Geschäftsführer des "Uerigen" hatte sogar ein großformatiges Gemälde aus den 1950er Jahren mitgebracht, das den offenen Hof zeigt. Einige Zeit später wurde der Hof überdacht, wobei die Dachfenster knapp die Hälfte ausmachen. In dem Bereich befindet sich der Zugang zu Toiletten sowie zu weiteren Räumen der Hausbrauerei. (dpa)