Düsseldorf. . Nach dem Gerichtsurteil, das die Kündigung seiner Wohnung wegen zu viel Zigarettenrauchs für rechtens erklärte, wehrt sich der Düsseldorfer Friedhelm Adolfs weiter: Der 75-Jährige lege Berufung gegen das Urteil ein, teilte sein Anwalt mit

Der Streit um die Wohnungskündigung des Rauchers Friedhelm Adolfs (75) geht in die nächste Runde. Sein neuer Anwalt hat angekündigt, Berufung einzulegen. Er kritisiert das Urteil des Amtsgerichts scharf und ruft zu Spenden auf, damit Friedhelm Adolfs die drohende Räumung vorerst abwenden kann.

Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann erklärt in seiner Berufungsbegründung, das Urteil des Amtsgerichts sei inhaltlich falsch, widersprüchlich und verletze Friedhelm Adolfs in seinen Grundrechten. Es nehme „in einer nahezu schnoddrigen Art und Weise einem 75-jährigen Witwer seine Wohnung“.

Wohnungsräumung wegen zu viel Zigarettenqualm

Die Vermieterin hatte dem Rentner seine Wohnung in der Kühlwetterstraße nach 40 Jahren fristlos gekündigt, weil er trotz Abmahnung nicht richtig lüfte, sein Zigarettenqualm ins Treppenhaus ziehe und zu einer unerträglichen Geruchsbelästigung und damit Gesundheitsgefährdung der übrigen Mieter führe. Sie klagte vor dem Amtsgericht auf Räumung.

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Von Christian Gerstenberger

Amtsrichter Tobias Rundel gab ihr am 31. Juli Recht: Friedhelm Adolfs müsse seine Wohnung sofort räumen. Denn es sei „unstreitig“, dass das Rauchen des Mieters zu einer unzumutbaren und gesundheitsgefährdenden Belästigung führe. Das Recht der übrigen Mieter auf Gesundheit müsse er höher werten als das Recht des 75-Jährigen. Seine Anwältin habe die Belästigung zwar noch bestritten, aber zu spät.

Düsseldorfer Raucher-Urteil schlug hohe Wellen

Das Urteil schlug hohe Wellen. Auch wenn der Richter betonte, dass es sich um einen Einzelfall handele, sahen viele die Entscheidung als Angriff auf das Recht von Rauchern, in der eigenen Wohnung zu rauchen.

Anwalt Lauppe-Assmann greift nun die Argumentation des Richters an: Das Gericht weite die Geruchsbelästigung völlig zu Unrecht zu einer Gesundheitsgefährdung aus. Ob der Rauch wirklich die Gesundheit anderer gefährde, könnten weder die Vermieterin noch das Gericht sicher feststellen.

Auch dem Argument, dass die Belästigung zu spät bestritten wurden, widerspricht er. Als verspätet gälten weitere Argumente nur, wenn sie den Prozess verzögerten. Doch nach Eingang des Schriftsatzes sei genug Zeit gewesen, die genannten Zeugen zu laden.

Er kritisiert die falsche Abwägung der Interessen: Für Friedhelm Adolfs sei der Rauswurf „eine kaum noch zu überbietende Härte“. Denn er habe nur 700 Euro Rente und kaum die Chance, wieder eine Wohnung für 250 Euro Miete zu finden. Der Richter habe nicht nach Kompromissen gesucht und einseitig die Argumente der Vermieterin zur Lüftung übernommen, die aber unlogisch seien.

Anwalt will Spendenaktion für Raucher starten

Lauppe-Assmann startet zudem eine Hilfsaktion für den Rentner. Denn die Vermieterin könnte das Räumungsurteil theoretisch sofort durchsetzen. Zwar hat ihre Anwältin nach dem Urteil erklärt, sie werde dazu raten, die Berufung abzuwarten. Aber das reicht dem Anwalt nicht. Adolfs kann die Räumung auch verhindern, wenn er eine „Sicherheitsleistung“ von 3300 Euro erbringt. Die habe der Rentner nicht, so der Anwalt. Daher ruft er zu Spenden auf (Konto unter www.lauppe-assmann.de). Er bittet ausdrücklich um Zehn-Euro-Beträge, damit die Spendenmasse die große Unterstützung zeigt. Für den Prozess wird er Prozesskostenhilfe beantragen.