Düsseldorfer. . Der Düsseldorfer Friedhelm Adolfs muss seine Wohnung verlassen, weil er zu viel geraucht hat. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden. Der Rauch habe die anderen Mieter unzumutbar belästigt. Das Gericht betont, es handele sich nicht um ein Grundsatzurteil.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat am Mittwochmorgen die fristlose Kündigung eines rauchenden Mieters bestätigt. In dem Zivilverfahren hatte sich ein Rentner gegen eine Räumungsklage zur Wehr gesetzt, die seine Vermieterin mit den Rauchgewohnheiten des langjährigen Mieters begründet hatte. Durch den starken Raucher würden andere Mieter unzumutbar belästigt.

Das Gericht betonte, dass es sich nicht um ein Grundsatzurteil gegen das Rauchen in der Wohnung handele. Grundsätzlich dürfe ein Mieter in seiner Wohnung rauchen. Der Rauch der Wohnung des Düsseldorfers soll die Nachbarn allerdings besonders gestört haben, weil er nicht über die Fenster, sondern in den Hausflur abziehe. Der Mieter bestreitet das und verweist zudem auf seine angeblich undichte Wohnungstür.

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Von Christian Gerstenberger

Die Anwältin der Vermieterin geht davon aus, dass ihre Mandantin nicht auf die sofortige Räumung der Wohnung beharrt, sondern eine mögliche Berufungsverhandlung abwartet.

Friedhelm Adolfs und seine Anwältin waren am Mittwoch nicht zu dem Gerichtstermin erschienen. Bereits in den vergangenen Tagen hatte der Raucher aber angekündigt, dass er weiter kämpfen werde. Demnächst könnte sich also das Landgericht mit dem Fall befassen.

Und das könnte auch ganz anders urteilen: Denn in dem Verfahren vor dem Amtsgericht hatte die Anwältin von Friedhelm Adolfs eine Widerspruchs-Frist verpasst und nicht rechtzeitig bestritten, dass das Rauchen eine unerträgliche Geruchsbelästigung für die Nachbarn sei. Auch dies floss in das Urteil ein, das das Gericht am Mittwoch verkündete.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 24 C 1355/13).

Krebsforschungszentrum begrüßt Düsseldorfer Raucher-Urteil

Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat das Urteil gegen einen rauchenden Mieter als wichtiges Signal zum Schutz unbeteiligter Dritter bezeichnet. "Rauchen in Mietwohnungen ist generell ein Problem, durch ein solches Urteil können Wohnungsnachbarn besser geschützt werden", sagte Martina Pöttschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) am Mittwoch in Heidelberg.

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Dem 75-Jährigen war nach 40 Jahren die Kündigung für seine Mietwohnung zugestellt worden, weil er seine Wohnung über die Flurtür lüftete und sich Nachbarn durch seinen Rauch belästigt fühlten.

Wenn Dritte dem Rauch permanent ausgesetzt seien, stelle das eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung für sie dar, sagte Pöttschke-Langer. Keine Wohnung könne so gut abgedichtet werden, dass überhaupt kein Rauch aus ihr dringe, und wenn ein Mieter den Rauch durch die geöffnete Tür ins Treppenhaus ziehen lasse, sei das eine eine fatale Situation für die Nachbarn.

In den vergangenen Jahren sei die Anzahl der Anfragen aus der Bevölkerung an die Heidelberger Stabsstelle erheblich angestiegen, betonte die Medizinerin. "Wir erkennen eine deutliche Sensibilisierung der Menschen zu diesem Thema, viele sind nicht mehr bereit, sich dem Rauch anderer auszusetzen."

Dicke Luft - Wenn das Rauchen in der Wohnung zum Streit führt

Wer in der Wohnung stark raucht, kann Ärger mit dem Vermieter bekommen - bis hin zur Kündigung. In Düsseldorf hat das Amtsgericht jetzt zugunsten einer Vermieterin entschieden, die einem Raucher den Vertrag gekündigt hatte. Es gibt aber auch vom Qualm genervte Nachbarn, die aus ihrer Wohnung heraus wollen. Zwei Beispiele für Gerichtsurteile:

1997: Wer sich in einer Mietwohnung vom Tabakrauch des Nachbarn belästigt fühlt, kann die Miete mindern oder den Vertrag fristlos kündigen - sofern der Mangel nicht abgestellt werden kann. Das Amtsgericht Stuttgart gestand einer geplagten Familie aus der Stadt eine Mietminderung um 20 Prozent zu, erkannte jedoch keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung der Wohnung durch die Mieter (Az.: 6 C 1711/97). Im Berufungsverfahren entscheidet das Landgericht dagegen, eine solche Kündigung sei rechtens (Az.: 5 S 421/97).

1992: Das Landgericht Stuttgart gibt einer rauchenden Mieterin recht, die sich gegen die Kündigung der Wohnung gewehrt hat (Az.: 16 S 137/92). Begründung der Richter: Rauchen in der Wohnung ist generell erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag verboten ist. Die Frau sagte dem Vermieter bei Abschluss des Vertrages zwar, sie habe mit dem Rauchen aufgehört. Dennoch griffen sie und ihre Besucher hin und wieder zur Zigarette. Der Vermieter hätte das Rauchen vertraglich verbieten müssen, befinden die Richter. Die Mieterin habe nicht arglistig getäuscht. (dpa)