Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mahnt die Opel-Mutter GM ab: Die beworbene Garantie gelte gar nicht lebenslang.
Frankfurt. Der Autobauer Opel hat sich mit seinem Werbeversprechen einer „lebenslangen“ Garantie massiven Ärger eingehandelt. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg hat den Hersteller abgemahnt, die „irreführende Blickfangwerbung“ nicht zu wiederholen. Bis Freitag solle Opel eine entsprechende Unterlassungserklärung abgeben, verlangt der Verein, der mit einer Vertragsstrafe von 15.000 Euro droht.
Hauptkritikpunkt ist der Begriff „lebenslange Garantie“, der in der Kampagne noch mit dem mathematischen Symbol einer liegenden Acht für „unendlich“ verknüpft werde. Erst in einem Sternchenhinweis werden zahlreiche Einschränkungen genannt. So endet die Opel-Garantie bei 160.000 Kilometern Laufleistung, Materialkosten müssen bereits ab 50.000 Kilometern anteilig vom Autobesitzer getragen werden.
„Wir beanstanden hier eine irreführende Blickfangwerbung, weil entgegen der vollmundigen Ankündigung eine 'lebenslange' Garantie tatsächlich nicht von Opel gewährt wird, erklärte Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. Eine Werbeaussage dürfe im Blickfang keine objektive Unrichtigkeit enthalten. Dies könne nicht durch einen Sternchenhinweis aufgeklärt oder relativiert werden.
Opel bestätigte am Dienstag lediglich den Eingang der Abmahnung. Man werde sie innerhalb der gesetzten Frist prüfen. Falls Opel keine Erklärung abgibt, will die Wettbewerbszentrale beim Landgericht Darmstadt Klage gegen Opel einreichen. „Das Garantieangebot von Opel hat hervorragende Resonanz bei unseren Kunden erzielt“, sagte Opel-Sprecher Christof Birringer.