Das Landgericht Chemnitz hat die Mutter des kleinen Robin zu acht Jahren Haft verurteilt. Sie ließ ihr Kind verhungern und verdursten.
Chemnitz. Yvonne E. aus dem sächsischen Kirchberg ließ ihren zweijährigen Sohn qualvoll verhungern und verdursten. Das Landgericht Chemnitz verurteilte sie wegen Totschlags in Tateinheit mit der Misshandlung Schutzbefohlener heute im Revisionsprozess zu acht Jahren Haft. Die Frau habe erheblich gegen die Fürsorgepflicht verstoßen, hieß es zur Urteilsbegründung.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor in ihrem Plädoyer achteinhalb Jahre Haft gefordert. Verteidiger Michael Windisch schloss sich dem Antrag von Oberstaatsanwalt Holger Illing an. In beiden Plädoyers wurde eine verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung berücksichtigt.
Der Prozess war am Landgericht Chemnitz neu aufgerollt worden, nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Zwickau von fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Kindesaussetzung aufgehoben hatte. Illing hatte nach anfänglicher Mordanklage damals acht Jahre und drei Monate wegen Misshandlung Schutzbefohlener und Aussetzung mit Todesfolge gefordert.