Das Schicksal des Mädchens ist auch eine Chronik des Behördenversagens. Im Dezember 2003, ein halbes Jahr, bevor das Mädchen eingeschult werden soll, schickt die zuständige Schule den Eltern einen Brief, in dem sie sie auffordert, das Kind vorzustellen. Die Eltern reagieren nicht - auch nicht auf einen zweiten Brief im Januar 2004. Der Schulleiter gibt daraufhin einem Jungen, der im selben Haus wie Jessica wohnt, einen dritten Brief mit. Wieder keine Reaktion. Im April meldet die Schule den Fall der Bildungsbehörde. Diese schaltet die Regionale Beratungs- und Unterstützungsstelle (Rebus) ein. Dreimal klingelt ein Rebus-Mitarbeiter an der Tür der Eltern, niemand öffnet. Am 25. April leitet die Bildungsbehörde ein Bußgeldverfahren gegen die Eltern ein. Das Jugendamt wird nicht informiert, die Polizei auch nicht. Nach Jessicas Tod müssen Rebus-Mitarbeiter nun gleich die Jugendbehörde einschalten, wenn sie ein schulpflichtiges Kind mehrfach nicht antreffen. Auch gilt seit April ein Schulzwang: Kinder können per richterlichen Beschluß aus der Wohnung geholt werden. Die SPD will außerdem demnächst in der Bürgerschaft darüber abstimmen lassen, ob Vorsorgeuntersuchungen für Kinder verpflichtend sein sollen.