Die Eltern der verhungerten dreijährigen Sarah aus dem fränkischen Thalmässing (Bayern) sind wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt.
Thalmässing/Nürnberg. Sie hatten die Dreijährige nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth so lange vernachlässigt, bis das Kind an Unterernährung starb. Die Anklagebehörde geht nach ihren Angaben vom Donnerstag davon aus, dass die 26 Jahre alte Hausfrau und der 30 Jahre alte Kraftfahrer aus dem Landkreis Roth ihrem Kind seit April 2009 nicht mehr genug zu essen gaben. Sarah starb am 10. August in einer Nürnberger Klinik.
Spätestens im Juli hätten die Eltern bemerkt, dass Sarah in Lebensgefahr schwebt, erläuterte die Staatsanwaltschaft. Einen Arzt zogen sie dennoch nicht hinzu, weil sie wegen der Abmagerung des Kindes eine Strafanzeige fürchteten. Erst am 8. August, zwei Tage vor Sarahs Tod, riefen die Eltern den Rettungsdienst. Doch für die Kleine kam jede Hilfe zu spät. Sie brachte nur noch rund acht Kilogramm auf die Waage – normalerweise wiegen Kinder in ihrem Alter knapp das Doppelte.
Sarahs Hungertod hatte großes Entsetzen ausgelöst. In der Kritik stand auch das Jugendamt Roth. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen Mitarbeiter der Behörde nun jedoch ein. Es sei nicht nachweisbar gewesen, dass dem Amt ausreichende Anhaltspunkte für eine Unterernährung Sarahs vorgelegen hätten.
Sarahs Eltern hätte der kritische Zustand ihrer Tochter hingegen durchaus bewusst sein müssen: Psychiatrischen Gutachten zufolge ist der Vater voll, die Mutter vermindert schuldfähig. Die 26-Jährige hatte vor Sarahs Hungertod extrem an Gewicht verloren und lag danach mehrere Wochen – zeitweise ohne Bewusstsein – im Krankenhaus. Sie muss sich dennoch wegen gemeinschaftlichen Mordes und Misshandlung von Schutzbefohlenen vor Gericht verantworten, sofern die Schwurgerichtskammer des Nürnberger Landgerichtes die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. Derzeit sitzen beide Elternteile in Untersuchungshaft.