In dem Prozess um einen Kinderporno-Ring sind sieben von insgesamt neun Angeklagten bereits verurteilt. Ein 57-Jähriger soll ins Gefängnis.
Darmstadt. Im Kinderpornoprozess vor dem Landgericht Darmstadt hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch zehn Jahre Haft für einen 57-Jährigen gefordert. Anschließend müsse die Sicherungsverwahrung verhängt werden. Der Speditionskaufmann aus Wald-Michelbach im Odenwald hatte eingeräumt, Kinder mehrfach teils schwer missbraucht zu haben. Die Anklage hatte in ihrem Plädoyer 23 Taten über 15 Jahre hinweg an drei Kindern genannt. Unter anderem habe der Mann im Sommer 1994 ein Mädchen aus seiner Nachbarschaft missbraucht. Von 1997 an soll er sich regelmäßig an seiner heute 19 Jahre alte Nichte vergangen haben.
Die Verteidigung forderte, eine Haftstrafe „nicht über sieben Jahre“ zu verhängen, Sicherungsverwahrung lehnte sie ab. Mit einem Urteil wurde noch am Mittwochnachmittag gerechnet. Der Mann ist Wiederholungstäter, ein Gutachter bescheinigte ihm eine negative Sozialprognose. In dem Verfahren sind sieben von insgesamt neun Angeklagten bereits verurteilt. Sie erhielten im vergangenen November Haftstrafen zwischen zwei Jahren auf Bewährung und fünf Jahren ohne Bewährung. Gegen einen Mann aus Mönchengladbach geht der Prozess weiter.
Bei einigen seiner aktuell verhandelten Taten stand der 57-Jährige bereits wegen anderer Missbrauchstaten unter Bewährung. Auch eine Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs hat er bereits abgesessen. Das Verhalten des Angeklagten zeige, „dass die vorherigen Strafen nichts bewirkt haben“, sagte Oberstaatsanwalt Andreas May. Die Verteidigung beschrieb den Mann als einen „sozialen Menschen“, der keine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Der Angeklagte wandte sich in seinem letzten Wort an seine Nichte: „Lass deinen Zorn auf mich nicht dein Leben bestimmen.“ Die Kammer bat er um ein gerechtes Urteil und die Möglichkeit zur Therapie.