Fast sieben Monate lang schwieg der letzte Angeklagte im großen Kinderpornoprozess von Darmstadt. Jetzt wurde er schuldig gesprochen.
Darmstadt. In einem der größten Kinderpornoprozesse Deutschlands ist das letzte Urteil gefallen. Das Landgericht Darmstadt verhängte am Donnerstag gegen einen Angeklagten aus Mönchengladbach wegen des Verbreitens von Kinderpornos fünf Jahre Haft. Der 44-Jährige war der letzte Angeklagte einer Bande von neun Männern, die zwischen 2006 bis 2009 rund 100.000 kinderpornografische Dateien aus dem Internet heruntergeladen und getauscht haben.
Der 44-Jährige hatte als einziger kein Geständnis abgelegt. Dies wertete die Kammer als erheblich strafverschärfend. Der Mann war nach Auffassung des Gerichts ein „führender Kopf“ mindestens einer Untergruppe der Internettreffpunkte, welche die Angeklagten für das Tauschen der Kindersexdateien eingerichtet hatten. Der Angeklagte habe „härtestes und widerlichstes Material“verbreitet, stellten die Richter fest. Auch habe der Mann weitere Mitglieder geworben und sie zum Laden harter Kinderpornos angehalten. Videos hätten unter anderem Kleinstkinder gezeigt, die von erwachsenen Männern missbraucht wurden.
In dem Verfahren waren zuvor sieben Angeklagte zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren auf Bewährung und fünf Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Ein anderer Mann aus Wald-Michelbach im Odenwald muss für achteinhalb Jahre ins Gefängnis und anschließend in Sicherungsverwahrung. Er hatte eingeräumt, Kinder dutzendfach selbst missbraucht zu haben.
Der Prozess war kurz nach dem Beginn zunächst geplatzt. Eine Schöffin hatte sich negativ über die Angeklagten geäußert. In der Neuauflage zwei Wochen später legten acht Männer „voll umfängliche Geständnisse“ ab, wie der Vorsitzende Richter Jens Aßling sagte.
Der 44-Jährige habe jedoch darauf verzichtet und so eine wesentlich höhere Strafe erhalten. „Ich kann es nicht mehr hören, wenn es immer wieder heißt, das seien ja nur Bilder gewesen“, sagte ein Richter. Dem Angeklagten hielt er vor: „Damit wird Nachfrage geschaffen. Sie sind Täter und somit verantwortlich.“
Mit dem Urteil hielt sich die Kammer im Wesentlichen an die Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte in ihrem Plädoyer fünf Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert oder, falls die Kammer dem nicht folgen wolle, eine Haftstrafe von „deutlich unter dreieinhalb Jahren“. Die Beweise gegen den Mandanten würden nicht ausreichen.