Appen/Karlsruhe. Der TuS Appen hatte Lennart Schwarzbach wegen seiner rechtsextremen Gesinnung ausgeschlossen. Der fühlte sich diskriminiert.

Fünf Jahre dauerte der Rechtsstreit zwischen dem TuS Appen (Kreis Pinneberg) und dem Hamburger NPD-Funktionär Lennart Schwarzbach. Nun gibt es eine endgültige Entscheidung, und zwar vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Richter entschieden: Der Verein darf Schwarzbach aufgrund seiner rechtsextremen Gesinnung ausschließen.

Der Rechtsextreme hatte sich immer wieder vor Gericht gegen den Rauswurf gewehrt, argumentiert, der Ausschluss beim TuS Appen verletze seine Grundrechte. Doch das Gericht lehnte seine Verfassungsbeschwerde ab. Die Begründung der Karlsruher Richter: Schwarzbach werde vom Verein nicht aufgrund seiner „falschen“ politischen Anschauung diskriminiert.

Bundesverfassungsgericht: Vereinsrauswurf – NPD-Politiker scheitert mit Beschwerde

Das Grundrecht der Vereinsfreiheit gebe dem TuS Appen das Recht, über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern selbst zu bestimmen. Dass ein privater Amateur-Breitensportverein mit seiner Satzung extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entgegen trete, sei nicht zu beanstanden.

„Wir freuen uns über die Entscheidung“, sagt Wilfried Diekert, Vorsitzender des TuS Appen. Er sei erleichtert, dass das Bundesverfassungsgericht die Rechtsauffassung des Vereins bestätigt habe.

Sportverein erleichtert über Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Zweifel habe man zwar nicht gehabt. „Die Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts sind eindeutig gewesen“, sagt Diekert. Dennoch: „Wir sind froh, dass es nun ein Ende hat.“

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endet ein langer Rechtsstreit und eine noch längere Auseinandersetzung zwischen dem NPD-Funktionär und dem Appener Sportverein. Schwarzbach ist seit 2016 Landesvorsitzender der NPD in Hamburg, seit 2009 ist er Mitglied der Partei.

Rechtsstreit zwischen Verein und NPD-Mann zog sich über Jahre hin

Aufgrund dessen versuchte der Appener Verein im Jahr 2015 erstmals, Schwarzbach auszuschließen, allerdings ohne Erfolg. Die Vereinssatzung sah so einen Schritt nicht vor. Der Verein besserte nach und startet 2016 einen neuen Versuch.

Schwarzbach klagte, bekam 2018 vor dem Landgericht Itzehoe recht. Und der Sportverein musste den NPD-Funktionär wieder aufnehmen. Allerdings nur, weil die formalen Voraussetzungen für den Vereinsausschluss nicht eingehalten wurden.

Rechtsextremismus: Appener Verein ändert seine Satzung

Die Appener Vereinsmitglieder aber gaben nicht auf. Die Satzung wurde erneut geändert, seitdem kann ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es zugleich Mitglied einer extremistischen, rassistischen oder fremdenfeindlichen Organisation ist.

Zudem wurde eine Regelung eingeführt, wonach nur Mitglied sein kann, wer sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne. Ebenso wie der Zusatz „Der Verein tritt allen extremistischen Bestrebungen entschieden entgegen.“

Schwarzbach klagte mehrfach gegen seinen Rauswurf beim TuS Appen

Schwarzbach wurde 2019 zum dritten Mal ausgeschlossen, diesmal unter Einhaltung aller formalen Voraussetzungen. Wieder zog der NPD-Politiker vor Gericht. Schwarzbachs Argumentation: Er würde sich während des Sports nicht politisch betätigen und daher auch nicht vereinsschädigend handeln.

Aber das Landgericht sah dies 2019 anders, urteilte zugunsten des TuS Appen. Der Rauswurf sei rechtmäßig. Akzeptieren wollte Schwarzbach das Urteil aber nicht, tauchte dennoch auf der Anlage des Appener Sportvereins auf und sorgte für mehrere Polizeieinsätze.

Rechtsextremismus: Zahlreiche Gerichtsentscheidungen zugunsten des Vereins

Ende 2020 klagte NPD-Mann Schwarzbach zum fünften Mal gegen den Rauswurf. Er legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts aus dem Jahr 2019 ein. Im Dezember 2020 kam es zum Prozess vor dem Oberlandesgericht in Schleswig.

Auch die Schleswiger Richter entschieden im Sinne des TuS Appen, der Rauswurf sei rechtmäßig. Zudem verfügte das Gericht, eine Revision am Bundesgerichtshof in Karlsruhe sei unzulässig. Die nun erfolgte Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde ist grundsätzlich nicht anfechtbar. Das unrühmliche Kapitel dürfte damit für den TuS Appen abgeschlossen sein.