Appen/Schleswig. Lennart Schwarzbach ist vor das Oberlandesgericht Schleswig gezogen. Wie seine Chancen stehen, dort zu gewinnen.

Es war am Mittwoch bereits das fünfte Aufeinandertreffen der beiden Seiten vor Gericht. Diesmal mussten TuS-Appen-Vereinschef Wilfred Diekert, sein Stellvertreter Werner Pirsig und Vereinsanwältin Monika Hagen zum Oberlandesgericht nach Schleswig. Ihr Gegner dort war abermals NPD-Funktionär Lennart Schwarzbach. Der hatte Berufung gegen das Votum des Landgerichts Itzehoe vom 5. November 2019 eingelegt, wonach sein Ausschluss aus dem Sportverein rechtmäßig war.

Die Causa TuS Appen gegen NPD-Mann Schwarzbach – sie beschäftigt die Gerichte bereits seit drei Jahren. Zuvor hatte der Verein bereits zwei Jahre lang verzweifelt versucht, das wegen seiner rechten Gesinnung unliebsame Mitglied loszuwerden. Schwarzbach war 2014 eingetreten, damals waren seine Ansichten dem Verein nicht bekannt. Das änderte sich bereits 2015.

Erster Ausschluss im September 2015

Im Frühjahr des Jahres verabschiedete die Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung zu möglichen Vereinsausschlüssen. Nachdem mehrere Mitglieder Anträge auf Rauswurf des „Rechtsauslegers“ stellten, erfolgte dieser erstmals im September 2015. Er konnte jedoch zunächst nicht vollzogen werden, weil die Satzungsänderung erst beim Amtsgericht eingetragen werden musste. Das war im Februar 2016 der Fall, sodass der Vorstand Ende April 2016 abermals den Ausschluss beschloss.

Dagegen ging Schwarzbach mit einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht Pinneberg vor. Die Richter lehnten diese am 30. März 2017 ab und befanden in einem zweiten Termin am 13. April 2017, der Verein habe rechtmäßig gehandelt. Der Ausgeschlossene legte Berufung beim Landgericht Itzehoe ein, das dieser am 23. Februar 2018 aus formalen Gründen stattgab. So sei die Einladung zur 2015 erfolgten Mitgliederversammlung fehlerhaft gewesen.

TuS Appen gewann vor einem Jahr vor dem Landgericht

Daraufhin musste der Verein die Satzungsänderung im April 2018 wiederholen. Nach abermaliger Eintragung ins Vereinsregister erfolgte am 4. Februar 2019 der nunmehr dritte Ausschluss. Die Klage des NPD-Funktionärs kam prompt – und wurde diesmal am 5. November 2019 direkt beim Landgericht Itzehoe beschieden. Mit positivem Ausgang für den TuS Appen.

Dagegen geht Schwarzbach nun wiederum vor dem Oberlandesgericht vor. Seine Chancen gelten nach der Verhandlung am Mittwoch als gering. „Der Senat hat gleich zu Beginn das Ergebnis seiner Vorberatungen bekanntgegeben. Demnach wird dazu tendiert, dass der Ausschluss rechtmäßig war“, so Frauke Holmer, Pressesprecherin des Oberlandesgerichts.

Wird eine Revision vor dem Bundesgerichtshof möglich sein?

Im Anschluss hätten beide Seiten Stellung genommen. Dabei ging es auch darum, ob der Streit grundsätzliche Bedeutung hat und und damit eine spätere Revision vor dem Bundesgerichtshof möglich wäre. Dies liegt in den Händen des Oberlandesgerichts. Es kann eine Revision zulassen, muss es aber nicht. Peter Richter, Anwalt des NPD-Funktionärs, will im Fall einer Niederlage die nächsthöhere Instanz bemühen. Dies wäre die sechste Gerichtsverhandlung – und wohl nicht die Letzte. Richter hatte bereits früher den Europäischen Gerichtshof in Straßburg ins Spiel gebracht.

„Wir sind zuversichtlich, den Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht zu gewinnen“, so Vereins-Vizechef Werner Pirsig. Nach dem Urteil vom November 2019 habe Schwarzbach noch zweimal versucht, im Verein zu trainieren. Er sei beide Male von der Polizei entfernt worden und habe ein schriftliches Hausverbot erhalten. „Danach ist er nicht mehr gekommen.“