Appen/Schleswig. Der Sportverein hatte Lennart Schwarzbach wegen seiner rechtsextremen Gesinnung ausgeschlossen – mit Recht.
Der Rauswurf des Hamburger NPD-Landesvorsitzenden Lennart Schwarzbach aus dem TuS Appen ist rechtmäßig. Das hat Mittwoch in Schleswig der neunte Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts entschieden – und eine Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe nicht zugelassen. Sehr zur Freude des Vereinsvorsitzenden Wilfred Diekert. Er hofft, das unselige Kapitel „endlich abschließen zu können“.
Seit 2015 hatte der Sportverein versucht, den politischen Rechtsaußen loszuwerden. 2014 war er Mitglied in der Fußballabteilung geworden. In die NPD war Schwarzbach 2009 eingetreten, im TuS Appen waren seine Ansichten nicht bekannt. Das änderte sich 2015. Ein Jahr später wurde Schwarzbach sogar Landeschef der rechtsradikalen Partei.
Hamburger NPD-Chef : Mitglieder stellten Antrag auf Vereinsausschluss
Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits mehrere Mitglieder den Antrag auf einen Vereinsausschluss gestellt. Der wurde letztlich im April 2016 vollzogen. Nachdem das Amtsgericht Pinneberg am 13. April 2017 die Klage des NPD-Funktionärs abwies, kassierte das Landgericht Itzehoe am 23. Februar 2018 im Berufungsverfahren diese Entscheidung wieder ein. Laut den Richtern war der Vereinsausschluss aus formalen Gründen nicht zulässig.
In der Folge änderte der TuS noch einmal seine Satzung. Seitdem kann ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es zugleich Mitglied einer extremistischen Organisation oder einer rassistischen und fremdenfeindlichen Organisation ist. Auch der Satz „Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlich demokratischen Grundordnung“ wurde in die Satzung aufgenommen – ebenso wie der Zusatz „Der Verein tritt allen extremistischen Bestrebungen entschieden entgegen“.
NPD-Landeschef hatte vor Landgericht geklagt
„Viele Vereine aus ganz Deutschland, ja sogar aus Bayern, haben uns angerufen und nach diesem Passus gefragt“, so Vereinschef Diekert. Und der ist rechtswirksam. Nach dem erneuten Rauswurf des NPD-Landeschefs am 4. Februar 2019 hatte der wiederum vor dem Landgericht Itzehoe geklagt – und am 5. November 2019 verloren. Verloren hat er nun auch das von ihm angestrengte Revisionsverfahren in Schleswig.
Die dortigen Richter urteilten, dass die neue Satzung „formell ordnungsgemäß zustande gekommen ist“. Sie verstoße nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot. Der Verein sei bei der Festlegung der Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft frei und könne ebenso Bedingungen für den Fortbestand und den Ausschluss von Mitgliedern festlegen. Schwarzbach habe seit längerem gewusst, dass seine politische Ausrichtung derjenigen des TuS Appen widerspricht.
NPD-Funktionär stehe es frei, „sich anderweitig sportlich zu betätigen“
Er unterliege als Mitglied eine Loyalitäts-, Treu- und Förderpflicht dem Verein gegenüber, derer er angesichts seiner politischen Gesinnung nicht nachkomme. Wie es im Urteil weiter heißt, steht es dem NPD-Funktionär frei, „sich anderweitig sportlich zu betätigen“.
Der NPD-Funktionär war am Mittwoch nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Sein Anwalt Peter Richter gab an, sich nicht zum Urteil äußern zu wollen. Vereinschef Diekert zeigte sich erfreut. „Ich freue mich, dass unsere Auffassung, keine Rechtsradikalen im Verein dulden zu wollen, höchstrichterlich Gehör gefunden hat.“
Weil das Oberlandesgericht eine Revision ausgeschlossen hat, bleiben der Klägerseite kaum noch Möglichkeiten, das Blatt zu wenden. Theoretisch wäre es möglich, beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Nichtzulassungsbeschwerde zu stellen. Dies ist jedoch nur bei einem Streitwert von mehr als 20.000 Euro möglich. Hier liegt der Streitwert jedoch bisher bei 5001 Euro.