Appen/Itzehoe. Der Versuch des TuS Appen ist fehlgeschlagen. Vereinsausschluss von Lennart Schwarzbach war schon aus formalen Gründen unzulässig.

Der Versuch des TuS Appen, NPD-Funktionär Lennart Schwarzbach aus dem Verein auszuschließen (wir berichteten), ist fehlgeschlagen. Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe gab am Freitag einer Klage des Hamburger Landeschefs der Rechtsaußen-Partei statt und erklärte den Rauswurf für nicht rechtens. Damit korrigierten die Richter eine Entscheidung des Amtsgerichts Pinneberg, das die Klage abgewiesen hatte.

„Mit der Frage, ob der Ausschluss eines Vereinsmitglied rechtens ist, weil es eine Tätigkeit in der NPD ausübt, mussten wir uns nicht befassen“, sagte der Vorsitzende Richter Dietmar Wullweber in der Urteilsbegründung. Die Kammer habe zunächst vorrangig zu prüfen gehabt, ob die formalen Voraussetzungen für einen Vereinsausschluss eingehalten worden sind. „Schon formal ist jedoch einiges schiefgelaufen“, so der Vorsitzende Richter weiter.

Nachdem der TuS Appen den ersten Rauswurf Schwarzbachs im Herbst 2015 zurücknehmen musste, weil die Vereinssatzung einen solchen Schritt nicht vorsah, habe der Verein zwar 2016 die Satzung in diesem Punkt geändert. Jedoch sei die Einladung zur Hauptversammlung, auf der diese Satzungsänderung beschlossen wurde, laut Gericht fehlerhaft gewesen.

Art der Satzungsänderung hätte erläutert werden müssen

„Es reicht nicht, in die Einladung den Begriff Satzungsänderung zu schreiben, sondern es muss deutlich gemacht werden, worin diese Satzungsänderung bestehen soll“, so Wullweber. Dies habe der Verein ebenso versäumt wie den Betroffenen vor dem Rauswurf noch einmal anzuhören.

„Das ist höchstrichterliche Rechtsprechung, insofern war unsere Entscheidung vorgezeichnet“, so der Richter weiter. Natürlich sei es für den Vereinsvorstand, der in der Regel aus Nicht-Juristen bestehe, nicht einfach, die Kriterien einzuhalten. Wullweber: „Aber dann muss sich der Vorstand fachkundigen Rat einholen.“

Ein Vertreter des TuS Appen war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. Vereinschef Wilfred Diekert reagierte auf Abendblatt-Anfrage empört. Er wirft Schwarzbach vor, das Gericht bewusst belogen zu haben. „Selbstverständlich hat der Ehrenrat des Vereins Herrn Schwarzbach angehört. Das hat er schriftlich, und wir haben es auch dem Gericht vorgelegt.“ Diekert weist darauf hin, dass der TuS Appen das Verfahren in der ersten Instanz gewonnen hat. „Da war von den formalen Dingen noch keine Rede.“ Der Verein habe bei Satzungsänderungen stets auf diese Weise verfahren, und das Amtsgericht habe alle Änderungen im Vereinsregister eingetragen.

NPD-Funktionär will wieder am Sportbetrieb teilnehmen

Diekert: „Ob unsere Satzung jetzt noch gültig ist oder nicht, dazu hat dieses Gericht nichts gesagt.“ Er wolle die Sache jetzt mit dem Vereinsanwalt besprechen. Diekert hält es jedoch für wahrscheinlich, dass der Verein erneut die Mitglieder über die Satzungsänderung abstimmen lassen und im Anschluss daran einen weiteren Versuch starten wird, den NPD-Funktionär loszuwerden.

Der wiederum kündigte nach dem Urteil vor laufender Fernsehkamera an, ab sofort wieder am Sportbetrieb teilnehmen zu wollen. „Gegen mich bestand ein Hausverbot, so lange das Gerichtsverfahren läuft.“ Dies betrachte er nach dem Sieg vor Gericht als aufgehoben. Schwarzbach kündigte ebenso an, auf der nächsten Mitgliederversammlung auftreten und seine Sicht der Dinge erklären zu wollen. „Der Vorstand hat auf kriminelle Art und Weise die Mitglieder bewusst getäuscht. Die müssen das erfahren.“ Nur einige wenige Mitglieder hätten ein Problem mit ihm gehabt, so Schwarzbach weiter. Er habe im Verein nie über Politik gesprochen.

„Keiner wollte mit ihm spielen“, sagt Diekert. Der Fußballer Schwarzbach sei nie aufgestellt worden. „Wenn er wieder kommt, wird er wenig Freude daran haben.“