Es gebe keine Hinweise auf einen Informanten der Trunkenheitsfahrt der Pastorin. Privatpersonen hatten diesen Verdacht geäußert.
Lüneburg. Die Lüneburger Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen im Zusammenhang mit der Alkoholfahrt der früheren EKD-Ratsvorsitzenden Margot Käßmann eingestellt. Es hätten sich keine konkreten Hinweise auf einen unbekannten Informanten ergeben, teilte die Behörde am Montag mit.
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg war aufgrund mehrerer Anzeigen von Privatpersonen wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat in Ermittlungen eingetreten. Dabei sollte Vorwürfen gegen Unbekannte nachgegangen werden, die die Trunkenheitsfahrt der früheren Landesbischöfin an die Öffentlichkeit gebracht haben könnten.
Auch Polizisten könnten ihre Pflicht auf Geheimhaltung verletzt haben, so der Verdacht. Die Lüneburger Justiz fand jedoch keine konkreten Beweise für solche Vorwürfe. Der Zeitpunkt, an dem die Bischöfin in eine Alkoholkontrolle geraten war und die Veröffentlichung der Meldung in den Medien liege mit gut zwei Tagen so weit auseinander, dass sich der Kreis möglicher Informanten nicht mehr zuverlässig eingrenzen ließ.
Die angefragten Journalisten hätten sich zudem zu Recht auf Informantenschutz berufen. Die Anzeigen waren in Hannover eingegangen, aber an die Lüneburger Justiz weitergeleitet worden, um jeden Anschein mangelnder Objektivität auszuschließen. Die 52-jährige frühere Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann war am 24. Februar nach einer Alkoholfahrt von allen Ämtern zurückgetreten. Sie hatte sich mit 1,54 Promille im Blut ans Steuer ihres Dienstwagens gesetzt, war über eine rote Ampel gefahren und von der Polizei gestoppt worden.