Kanzlerin Angela Merkel will, Innenminister Wolfgang Schäuble auch. Aber die SPD blockiert eine Korrektur der Verfassung. Das Auswärtige Amt stellt jetzt die Lage klar.
Berlin. Die von Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Union geforderte Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr ist nach Ansicht des Auswärtigen Amtes nicht notwendig. Für die Befreiung deutscher Geiseln aus Piratenhand und den abgesagten GSG-9-Einsatz habe das keinerlei praktische Relevanz gehabt, sagte Außenamtssprecher Jens Plötner. „Nichts ist unterblieben, weil das Grundgesetz dies nicht zugelassen hätte“, sagte Plötner.
Auch Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte, die Diskussion um eine Grundgesetzänderung habe „keine Auswirkungen auf die Arbeit des Krisenstabs“, der sich um die Freilassung der Besatzung der „Hansa Stavanger“ bemüht. Verteidigungssprecher Thomas Raabe erklärte, im konkreten Fall sei „von Anfang an klar“ gewesen, dass nicht die Bundeswehr-Eliteeinheit KSK, sondern die Bundespolizeieinheit GSG 9 eingesetzt werden sollte.
Während Merkel sowie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) die Verfassung ändern wollen, lehnt die SPD das ab. Bei der seit Jahren umstrittenen Regelung geht es der Union auch um einen Einsatz der Bundeswehr im Inland.