Der Bundestag bestimmte drei neue Träger der roten Roben. Doch es gibt auch Kritik, dass die Anhörungen der Kandidaten nicht öffentlich waren.
Berlin/Karlsruhe. Der Wahlausschuss des Bundestags hat drei neue Richter für das Bundesverfassungsgericht gewählt. Als Nachfolger für den Richter Siegfried Broß im Zweiten Senat wählte der Ausschuss wie erwartet den von der Union vorgeschlagenen thüringischen Innenminister und Staatsrechtsprofessor Peter Michael Huber (51). Als Nachfolgerin für die Richterin Lerke Osterloh im Zweiten Senat bestimmte das Gremium Monika Hermanns (51), die bisher als Richterin am Bundesgerichtshof tätig war. Als Nachfolgerin für Brun-Otto Bryde im Ersten Senat entschied sich der Wahlausschuss für Susanne Baer (46), die an der Berliner Humboldt-Universität Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien ist.
Die Personalentscheidungen sind eine wahre Verjüngungskur für das Gericht, dem zuletzt auch der frühere Hamburger Justizsenator und Jura-Professor Wolfgang Hoffmann-Riem angehörte. Seit März 2010 wird das Gericht von dem 46 Jahre alten Staatsrechtler Andreas Voßkuhle geführt – er ist der bislang jüngste Präsident. Die höchsten deutschen Richter werden für zwölf Jahre gewählt. Der Richterwahlausschuss des Bundestages bestimmt mit Zwei-Drittel-Mehrheit die eine Hälfte der 16 Richter des Verfassungsgerichts, über die andere Hälfte entscheidet der Bundesrat.
Vor der Wahl hatten die Fraktionen im Bundestag zum zweiten Mal die Möglichkeit, die Kandidaten anzuhören und sich ein Bild von ihnen zu machen. Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Neskovic (Linke) betonte, auch in den anderen Fraktionen werde diese Art des Kennenlernens als Fortschritt gesehen. Ihm wäre es aber am liebsten, wenn es auch eine öffentliche Anhörung gäbe. Neskovic kritisierte auch, dass es 20 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch nicht gelungen sei, einen Richter mit ostdeutscher Biografie ans Verfassungsgericht zu wählen.