Niedersachsens Finanzgericht scheitert mit Normenkontrollklage. Die Steuerzahler müssen den Solidaritätszuschlag weiterhin entrichten.
Berlin. Die Feier zum 20. Jahrestag der deutschen Einheit kann am 3. Oktober ohne größeren Streit um die Finanzen stattfinden. Denn am umstrittenen Solidaritätszuschlag („Soli“) ändert sich vorerst nichts. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem Beschluss einen gegen den Soli gerichteten Normenkontrollantrag des Niedersächsischen Finanzgerichts als unzulässig ab (AZ: 2 BvL 3/10 – Beschluss vom 8. September 2010).
Das Finanzgericht habe sich nicht hinreichend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Wesen der Ergänzungsabgabe auseinandergesetzt, begründete die 1. Kammer des Zweiten Senats in Karlsruhe. Das Finanzgericht hatte im November 2009 den seit 1995 erhobenen Solidaritätszuschlag infrage gestellt.
Das Bundesverfassungsgericht sollte auf Wunsch des Gerichts prüfen, ob der seit 15 Jahren dauerhaft zu entrichtende und für den Aufbau Ost eingeführte „Soli“ auf die Einkommensteuer verfassungswidrig ist. Den Solidaritätszuschlag hält unter anderem auch der Bund der Steuerzahler für nicht mit dem Grundgesetz für vereinbar. Der Vorlage des Finanzgerichts lag die sogenannte Sprungklage eines Steuerzahlers zugrunde, der für den Veranlagungszeitraum 2007 den „Soli“ in Höhe von 941,43 Euro nicht zahlen wollte. Er hielt ihn für verfassungswidrig, weil eine Ergänzungsabgabe nur ausnahmsweise und nicht auf Dauer erhoben werden dürfe.
Eine große Mehrheit der Deutschen ist heute dafür, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen. Dies geht aus einer Umfrage des Instituts Forsa für den „Stern“ hervor. Demnach sprechen sich 71 Prozent der Bürger für eine Abschaffung aus. 23 Prozent sind dafür, den Zuschlag beizubehalten. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den Bürgern im Osten und im Westen Deutschlands: Im Osten möchten 44 Prozent den Zuschlag behalten – 45 Prozent würden ihn gerne abschaffen. Im Westen halten ihn nur 18 Prozent für weiter erforderlich – 76 Prozent möchten am liebsten auf den Solidaritätszuschlag verzichten.
Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und mit den Kosten der deutschen Einheit begründet. Seit 1995 wird er durchgängig erhoben. Bis 1997 betrug der Zuschlag auf die Lohn- und Einkommensteuer 7,5 Prozent und wurde im Jahr 1998 auf 5,5 Prozent gesenkt. 2009 betrug das Steueraufkommen durch den Soli geschätzte zwölf Milliarden Euro. Diese Einnahmen sind als Bundessteuer nicht zweckgebunden.