Viele empören sich über das neue Hartz-IV-Gesetz - ohne es zu kennen. Dabei regelt es weit mehr als nur den Grundbetrag: Die wichtigste Punkte.
Berlin/Hamburg. Fünf Euro - es ist dieser Betrag, der zum Reizwort für Opposition und Sozialverbände geworden ist. Um diese fünf Euro wollen Union und FDP die Bezüge für erwachsene Hartz-IV-Empfänger auf 364 Euro anheben. Die Kritiker werfen Schwarz-Gelb vor, auf den Schultern der Ärmsten der Gesellschaft herumzutricksen. Die Regierung verteidigt die geringe Erhöhung. Doch der Gesetzentwurf der Koalition regelt weit mehr als nur den Grundbetrag von Hartz IV. Ein Blick auf die wichtigsten Punkte:
Welche Leistungen bekommt ein Hartz-IV-Empfänger künftig?
Der Regelsatz für Erwachsene steigt ab 2011 von 359 Euro auf 364 Euro im Monat. Dazu gehören auch 128,46 Euro für Essen und Trinken, gut 30 Euro für Kleidung und 40 Euro für Freizeitaktivitäten. Gestrichen wurde das Geld für Alkohol und Tabak. Stattdessen gibt es knapp drei Euro mehr für Mineralwasser. Neu sind auch die staatliche Finanzierung des Internetanschlusses und das Aufkommen für die Praxisgebühr. Für die Warmmiete gibt es künftig eine Pauschale, über deren Höhe jede Stadt und Gemeinde selbst entscheidet. Erhalten bleiben Hartz-IV-Empfängern Ermäßigungen bei Gebühren und Fahrkarten.
Die Höhe der Sätze richtet sich künftig nicht mehr nach der Rente - sondern nach der Entwicklung von Preisen und Löhnen. Danach wäre Hartz IV in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen als die Rente.
Was ist mit den Kindern?
Die Sätze für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern bleiben unverändert. Rechnerisch müssten sie sogar leicht sinken. Das hat die Erhebung des Statistischen Bundesamtes ergeben (siehe unten). Ein Kind erhält weiter je nach Alter zwischen 215 Euro und 287 Euro. Bekäme die Familie 2011 ein weiteres Kind, stünde sie schlechter da als bisher. Denn das Elterngeld von 300 Euro im Monat wird gestrichen. Für das Baby bekäme die Familie 215 Euro im Monat.
Was enthält das neue Bildungspaket?
Ergänzend zu den Regelleistungen bekommen Kinder und Jugendliche ein Bildungspaket als Sachleistung. Gesamtvolumen: 620 Millionen Euro. Jedes Kind kann einem Verein beitreten oder auf Ferienfreizeiten fahren. Künftig unterstützt der Staat diese Aktivitäten mit bis zu 120 Euro pro Jahr. Für Schulmaterial sind - wie bisher auch - 100 Euro pro Jahr vorgesehen. Außerdem werden Tagesausflüge an Schulen und Kitas künftig mit 30 Euro im Jahr unterstützt. Erstmals erhalten Kinder einen Zuschuss von zwei Euro pro Mahlzeit, wenn sie in der Schule oder Kita zu Mittag essen. Für Kinder mit Schulproblemen kann Nachhilfe beantragt werden.
Wie wurden die Sätze ermittelt?
Das Statistische Bundesamt hat 55 100 Haushalte aus dem untersten Einkommenssegment mehrere Monate lang aufschreiben lassen, wie sie ihr Geld ausgeben. Bei den Singles wurden Einkommen bis 901 Euro erfasst, bei den Paaren mit Kind bis 2178 Euro. Um Zirkelschlüsse zu vermeiden, wurden die Konsumgewohnheiten der Hartz-IV-Empfänger nicht berücksichtigt, wohl aber die der Menschen, die niedrigen Lohn mit Hartz IV aufstocken. Die Kritiker halten die Methode für Trickserei, den Regelsatz zu drücken. Die Regierung weist dies zurück: Man müsse sich bei der Erhebung auf das unterste "Einkommensfünftel" konzentrieren. Wer bei der Berechnung auch den Konsum mittlerer Einkommen messe, verzerre die Leistungen.
Warum wurde Hartz IV überhaupt neu berechnet?
Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar die Berechnungsgrundsätze für Hartz IV für intransparent und daher mit dem Grundgesetz nicht vereinbar erklärt. Der damalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier fand harte Worte: Die Leistungen genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht, vor allem bei den Leistungen für Kinder. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Ausgaben für Bildung und das gesellschaftliche Leben bisher ausgeklammert wurden - etwa für Internet, Kino oder die Mitgliedschaft im Verein. Die Richter machten jedoch sehr deutlich, dass ihr Urteil nicht automatisch mehr Geld für die Hartz-IV-Empfänger bedeuten muss.
Was dürfen Langzeitarbeitslose dazuverdienen?
Wer Hartz IV bekommt, darf von einem Hinzuverdienst nur 100 Euro ganz behalten. Was darüber liegt, wird zu 80 Prozent mit der staatlichen Unterstützung verrechnet. Die Grenzen für den Zuverdienst sollen aber geändert werden. Vor allem die FDP fordert höhere Grenzen. Das Bundesarbeitsministerium steht dem reserviert gegenüber, da eine deutliche Anhebung dieser Grenze die Zahl der staatlich bezuschussten Niedrigverdiener erheblich steigern würde. Die Entscheidung soll im Oktober fallen.
+++ Was außer fünf Euro im neuen Hartz-Paket noch enthalten ist +++