Betroffene sollen Widerspruch einlegen können. Die gesetzliche Frauenquote in Firmen wird vertagt. Die Fußfessel könnte kommen.
Hamburg. Die Justizminister von Bund und Ländern wollen den Datenschutz auch über das umstrittene Internetprogramm Google Street View hinaus verschärfen. Für die Nutzung personenbezogener Daten, die bei der Erfassung von Gebäuden, Straßen und Plätzen erhoben werden, müsse ein „wirksamer Schutz“ der Betroffenen gewährleistet sein, beschloss die Ministerkonferenz in Hamburg.
„Die Persönlichkeitsrechte und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht länger vom Wohlwollen der Anbieter abhängen“, sagte der Vorsitzende, Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL).
Die Minister beschlossen einstimmig, eine Gesetzesinitiative Hamburgs zur Änderung des Datenschutzgesetzes zu unterstützen. Steffen sagte, es gehe nicht um eine „Lex Google“. Es gebe längst Unternehmen, die schon weiter seien. Geodatendienste seien ein Zukunftsmarkt: „Dort kann sehr viel Geld verdient werden.“
In solchen Diensten könnten die Persönlichkeitsrechte von Menschen erheblich betroffen sein, sagte Steffen. Daher seien klare Grenzen nötig. Bei den Beratungen über den Gesetzesantrag solle etwa eine Anonymisierungspflicht für Aufnahmen von Menschen oder Kfz- Kennzeichen geprüft werden – sowie die Möglichkeit eines Widerspruchsrechts für Eigentümer, Mieter und Betroffene.
Steffen kritisierte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), der zuletzt erklärt habe, dass man im Grunde nichts unternehmen müsse. „Das überzeugt die Konferenz der Justizministerinnen und -minister nicht.“ Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) unterstützt die Haltung ihrer Ressortkollegen. „Ich sehe mich als eine engagierte Botin dieses Beschlusses.“
Google hatte eingeräumt, es habe bei seinen Kamerafahrten für Street View dauerhaft Daten aus offenen Funknetzen gespeichert. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen das Unternehmen wegen des Verdachts, es habe Daten abgefangen.
Die Justizminister wollen außerdem den Frauenanteil in der Wirtschaft erhöhen. Ob jedoch eine gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände kommt, bleibt weiter offen. Während der Frühjahrstagung wurde eine länderübergreifende Arbeitsgruppe mit der Prüfung beauftragt. Freiwillige Vereinbarungen zur Frauenförderung seien weitgehend wirkungslos geblieben, sagte Justizsenator Steffen. Frauen haben bisher weniger als ein Prozent der Vorstandsposten in den 100 größten deutschen Unternehmen inne.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sprach sich für ein Gesetz aus, das die stufenweise Einführung einer Frauenquote von bis zu 40 Prozent für Aufsichtsräte vorschreiben soll. Wissenschaftliche Untersuchungen hätten gezeigt, dass eine ausgeglichene Geschlechterquote zu höheren Erträgen führe. Offen sei noch die Frage möglicher Sanktionen. So könnten Unternehmen, die die Frauenquote nicht erfüllen, von öffentlichen Aufträgen ausgenommen werden.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnt eine gesetzliche Frauenquote zum derzeitigen Zeitpunkt weiter ab und will den Frauenanteil durch freiwillige Maßnahmen erhöhen. Dennoch wollte sie eine gesetzliche Regelung zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausschließen.
Telekom-Chef René Obermann hatte kürzlich kritisiert, dass Männer in den Führungspositionen der Unternehmen immer noch dominierten. Deshalb habe die Deutsche Telekom AG im März eine Frauenquote für Führungskräfte eingeführt. 30 Prozent der Posten sollen 2015 mit Frauen besetzt sein.
Der Einsatz elektronischer Fußfesseln zur Überwachung von Sexual- und Gewaltverbrechern kommt für die Justizminister grundsätzlich infrage. Sie verständigten sich darauf, nun die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu untersuchen. „Wir wissen, dass das kein Allheilmittel ist. (...) Aber wir waren uns darin einig, dass es in bestimmten Fällen ein hilfreiches Instrument sein kann“, sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD).