Google Street View startet im Herbst. Grundeigentümer haben Sicherheitsbedenken und befürchten, dass damit das Einbruchsrisiko steigt.

Hamburg. In der Diskussion um den umstrittenen Internet-Dienst Google Street View empfiehlt der erste Grundeigentümerverband seinen Mitgliedern, von dem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. „Es ist jetzt wichtig, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Wir empfehlen unseren Mitgliedern deshalb, Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Bilder ihrer Häuser einzulegen“, sagte der Geschäftsführer des Grundeigentümerverbandes Hamburg, Torsten Flomm, dem „Hamburger Abendblatt“ (Mittwoch-Ausgabe). „Wir sagen unseren Mitgliedern, dass sie sich das nicht gefallen lassen müssen. Ohne Einwilligung der Betroffenen kann man nicht einfach Bilder ihrer Häuser machen.“

Den Mitgliedern des Grundeigentümerverbandes würden vor allem zwei Probleme zu schaffen machen: „Zum einen bestehen gravierende Sicherheitsbedenken. Die Leute haben Angst, dass das Einbruchsrisiko steigt. Zum anderen gefällt Vielen nicht, dass da ein Unternehmen Geschäfte mit Fotos von ihrem Haus macht“, so Flomm. „Zwar ist das Ganze noch keine Massenbewegung, aber die Grundeigentümer wenden sich vermehrt an uns, weil sie Bedenken gegen Google Street View haben. Wenn die Software im Herbst dann tatsächlich gestartet wird, wird das eine ganz neue Dynamik bekommen.“

Hamburgs Datenschützer legt sich wieder mit Google an

Johannes Caspar, der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit , hat große Zweifel, dass Google sich für die Widersprüche der Hamburger gegen den Service Google Street View interessiert. Ende des Jahres will Google Fotos von Straßen und Häusern in Hamburg und 19 anderen deutschen Städten veröffentlichen.

Hamburger, die ihre Häuser nicht im Internet sehen wollen, können ab Montag unter www.google.de/streetview vier Wochen lang Widerspruch einlegen. Datenschützer hatten dies zur Bedingung für die Veröffentlichung der Fotos gemacht und die Kamerawagen von Google zeitweise gestoppt.

Ministerin will Google in die Schranken weisen

Datenschützer Caspar hat allerdings trotzdem Zweifel, dass Google die Bedenken der Menschen ernst nimmt. "Ein Verfahren, für das eine Frist in Gang gesetzt wird, muss sorgfältig vorbereitet, abgestimmt und angekündigt werden", sagte Caspar. Das habe Google nicht getan. Die Umsetzung sei auch keineswegs bürgerfreundlich: Die Frist falle in die Sommerferien, außerdem gebe es keine Telefon-Hotline. "Meine Bedenken, das komplexe Widerspruchsverfahren so kurzfristig in Gang zu setzen, wurden leider nicht berücksichtigt", so Caspar. Google verpasse damit die Chance, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.

Google habe bisher auch nicht bekannt gegeben, wie mit den Daten verfahren werde, gegen die jemand Widerspruch einlegt. Die Beschreibung dieser Datenverarbeitungsprozesse stehe noch aus. „Wir erwarten, dass uns diese Informationen vorgelegt werden", so Caspar. Nur dann sei es möglich, den Bürgern zur Teilnahme an dem Verfahren zu raten.

Johannes Caspar hat seine Bedenken auch schriftlich dem Vorstand von Google mitgeteilt. Der Internetriese kennt den Hamburger schon : Google musste seine Street-View-Fahrten weltweit einstellen, nachdem Caspar dagegen protestiert hatte.

38 US-Staaten gehen gegen Googles Datenerfassung vor

Google Street View steht in der Kritik, weil die Veröffentlichung der Straßenfotos kombiniert mit anderen Daten Rückschlüsse auf die Bewohner zulässt. Mit Hilfe der Bilder kann zum Beispiel auf die soziale Situation der Anwohner geschlossen werden - ganze Straßennamen können so in Verruf geraten. Angeblich haben schon erste Internet-Versandhäuser beschlossen, in bestimmten Gegenden nur noch gegen Vorkasse zu liefern. Google Street View steht nämlich schon in 23 Ländern zur Verfügung, auch in zwölf europäischen.

Google hat versichert, dass es auch nach Ablauf der Frist möglich sei, Widerspruch einzulegen, auch per Brief oder Fax. Gesichter und Auto-Kennzeichen würden ohnehin unkenntlich gemacht. Googles Datenschutzbeauftragter, Per Meyerdierks, sagte, es würden lediglich Straßenansichten veröffentlicht, wie sie „jeder Pressefotograf“ publizieren dürfe.