Verteidigungsminister Guttenberg fordert einen Untersuchungsausschuss. Kanzlerin Merkel: „Wir werden Konsequenzen ziehen.“
Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat im Namen Deutschlands die Verantwortung für die zivilen Opfer des umstrittenen Luftangriffs bei Kundus übernommen. Sie bedauere, dass als Folge deutschen Handelns zivile Opfer zu beklagen seien, sagte Merkel. Deutschland übernehme dafür die Verantwortung. Die Vorgänge müssten nun lückenlos aufgeklärt werden. Das Kanzleramt, das Verteidigungs- und das Außenministerium bewerteten den Fall derzeit neu.
Falls die Bundeswehr die Regeln der Nato-Truppe Isaf bei der Anordnung des Luftangriffs mit bis zu 142 Toten nicht eingehalten haben sollte, werde die Bundesregierung daraus Konsequenzen ziehen.
In ihrer Regierungserklärung am 8. September hatte Merkel zivile Opfer zwar bedauert, dafür aber nicht die Verantwortung übernommen. „Jeder in Afghanistan unschuldig zu Tode gekommene Mensch ist einer zu viel. Wir trauern um jeden Einzelnen“, sagte sie vier Tage nach dem Luftangriff, ohne konkret auf die Toten des Bombardements von Kundus einzugehen. Stattdessen griff sie die Nato-Verbündeten scharf an, die Deutschland wegen des Angriffs rasch an den Pranger gestellt hatten.
Ob und wann Deutschland zivile Opfer und Angehörige entschädigen wird, ist derzeit unklar. Der frühere Verteidigungsminister Franz Josef Jung war am Freitag zurückgetreten, weil sein Haus im Wahlkampf Informationen über die Folgen des Angriffs verheimlicht hatte. Umstritten ist, wie viele Zivilisten bei der Bombardierung zweier von den Taliban entführter Tanklaster zu Schaden kamen und wie früh die Spitze des Verteidigungsministeriums darüber informiert war.
Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat sich für einen Untersuchungsausschuss zur restlosen Aufklärung der Informationsströme nach dem Luftangriff in Afghanistan ausgesprochen. Das sagte CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich. Guttenberg habe in der Landesgruppe aber noch nicht präzisiert, ob die Aufklärung im Verteidigungsausschuss oder einem regulären Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgenommen werden soll. Der Verteidigungsausschuss tagt in der Regel ohne Öffentlichkeit und kann auch als Untersuchungsausschuss fungieren. (rtr/dpa)