Harburg. Investor plante Hotel hinter alten Fachwerkhäusern an der Harburger Schloßstraße. Nun bietet er die Immobilie an – was dahintersteckt.
Die Zukunft des denkmalgeschützten Fachwerkhauses „Goldener Engel“ und seines Nachbargebäudes an der Harburger Schloßstraße steht ein weiteres Mal in den Sternen: Zum Juli 2019 musste Wirtin Waltraud Hörlberger das Traditionslokal im Harburger Binnenhafen räumen, dessen Ursprünge auf das Jahr 1730 zurückgeführt werden können.
Das Haus und sein über einen Torbogen angeschlossener Nachbar waren von einem Investor erworben worden, der hinter den Häusern ein Hotel errichten wollte. Stattdessen verkaufte der neue Eigentümer das Projekt inklusive Immobilien im Frühjahr 2022 weiter. Jetzt steht es erneut zum Verkauf.
Gasthaus Goldener Engel steht erneut zum Verkauf: Gebäude unter Denkmalschutz
Das Häuserpaar an der Harburger Schloßstraße 7-9 sowie das Fachwerkhaus mit der Hausnummer 5 und das gerade aufwendig sanierte Bornemannsche Haus bilden den Eingangsbereich der Schloßstraße von der Harburger Innenstadt. Alle vier Gebäude stehen unter Denkmalschutz und erinnern daran, dass der Straßenzug die Entwicklungsachse der eigenständigen Stadt Harburg war.
Zwischen dem Goldenen Engel und dem mit ihm verknüpften Nachbarn führt eine alte Toreinfahrt zum hinteren Bereich des langgezogenen Grundstücks. Im 18. Jahrhundert lag hier der „Ausspann“, die Pferdeställe für den Reise- und Frachtverkehr.
Harburger Schloßstraße: Verkäufer verlangt 6,5 Millionen Euro für Bauprojekt und Immobilie
Im Internetportal immobilienscout24.de findet sich das Ensemble nun als „Neubauvorhaben am Harburger Binnenhafen – positiver Bauvorbescheid“. Verkäufer ist Novum Real Estate – ein Unternehmen, das Gewerbe- und insbesondere Hotelimmobilien plant und entwickelt.
Inhaber und Geschäftsführer ist David Etmenan, dem auch die Hamburger Hotelgruppe Novum Hospitality gehört. Sie plant einen Steinwurf entfernt, an der Blohmstraße, gerade ein Hotel im Rahmen des Projekts Aqua2Dock. Unter der Marke the niu, mit dem Beinamen Quay (engl. Kai). Denn die Stirnseite des Hotels steht am Ziegelwiesenkanal.
Auf der Baufläche hinter den Häusern sollen 47 Wohnungen entstehen
Novum Real Estate ruft für die beiden sanierungsbedürftigen Fachwerkhäuser, vor allem aber für das Grundstück mit fertiger Planung eines Neubaus hinter den Häusern, einen Kaufpreis von 6,5 Millionen Euro auf. Mit dem Neubau und in den bestehenden Gebäuden könnten knapp 4200 Quadratmeter Wohn- und gut 400 Quadratmeter Gewerbefläche geschaffen werden, ist im Inserat zu lesen.
„Für das Grundstück besteht ein Bauvorbescheid für 47 Wohneinheiten im Neubau zuzüglich von 15 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten im Bestand“, heißt es weiter. Es gebe zudem bereits „Planungsstudien für Bestandshaltungsszenarien“, also zum Umbau und zur zukünftigen Nutzung der Baudenkmäler.
Demnach könnte dort (weiter) „klassisches Wohnen“ oder „möbliertes Wohnen“ stattfinden. Und auch Gewerbe ist im Grundriss wie in der Realität vorhanden: An der Ecke zum Bornemannschen Haus betreibt Angelika Leber ihre Hair Lounge, ein Frisiersalon mit Wellnesszuschlag.
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Beim Goldenen Engel schlossen sich im Sommer 2019 die Gasthaustüren. Der Investor Aestate Immobilienentwicklung hatte ein Jahr zuvor die Fachwerkhäuser erworben und ließ im Mai 2019 zunächst die Schuppen im hinteren Bereich des Grundstücks abreißen.
Der Entwickler plante ein Hotel mit 142 Betten in einem Neubau hinter dem historischen Gasthaus. Dieses sollte die Hotelrezeption, einen Frühstücksraum, eine Bar und vielleicht auch wieder ein kleines öffentliches Restaurant beherbergen.
Immobilienangebot: Bezirksamt erfährt von Verkaufsabsicht durch das Abendblatt
Die Corona-Pandemie brachte die Planung ins Stocken. Schließlich veräußerte Aestate das Projekt an Novum Real Estate, dem aktuellen Anbieter. Der hat die Pläne offenbar überarbeitet, denn nun geht es laut des Internetinserats vor allem um Wohnungsbau.
Dem Bezirksamt waren die Verkaufsabsichten des aktuellen Eigentümers bis zur Abendblatt-Anfrage nicht bekannt. Über die mögliche Entwicklung des Grundstückes und der historischen Gebäude an prominenter Stelle sei „zum geeigneten Zeitpunkt mit einem neuen Eigentümer zu sprechen“, heißt es seitens der Verwaltung. In die Vermarktungstätigkeit könne sie sich „aufgrund der fehlenden Zuständigkeit“ nicht einmischen.