Hamburg. Der Überblick: Inzidenz fällt weiter deutlich. Kassenärzte rügen Impfschwänzer. Viele Öffnungen auch in Schleswig-Holstein.
Deutlich rascher als erwartet sinken die Corona-Zahlen in Hamburg: So sehr, dass die Hansestadt sich an Nachbar Schleswig-Holstein heranpirscht und bundesweit mittlerweile die zweitniedrigste Inzidenz bei den Neuinfektionen hat. Dennoch ist die Sozialbehörde mit der Ankündigung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die Impfpriorisierung zum 7. Juni aufzuheben, nicht unbedingt glücklich.
Dieser Artikel wird nicht mehr aktualisiert: Hier geht es zu den aktuellen Corona-Nachrichten für Hamburg und den Norden
Die Ausgangssperre ist schon gefallen, heute öffnen auch die Museen und Ausstellungshäuser der Stadt. Welche Lockerungen der Senat neben der Öffnung der Außengastronomie am Dienstag noch verkündet hat und wann die neuen Regeln in Kraft treten, lesen Sie hier im Newsblog.
Die Corona-Nachrichten für Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen am 18. Mai:
- Ende Mai sind wieder Konzerte in der Elbphilharmonie möglich
- Inzidenz in Schleswig-Holstein sinkt auf 32,4
- Hamburgische Staatsoper plant kommende Woche große Doppelpremiere
- Nur Außengastronomie – Szene-Gastronom Hannes Schröder will nicht öffnen
- Dehoga Hamburg von Öffnungsschritten enttäuscht
- Gericht kippt Niedersachsens Übernachtungsverbot für Touristen
- Schleswig-Holstein geht großen Schritt bei Lockerungen
- Warum Hamburg an der Corona-Impfreihenfolge festhält
- Härtefallfonds für Soloselbstständige in Hamburg startet
- Vier Fälle der indischen Corona-Variante in Niedersachsen
- Einzelhandel und Außengastro – die Lockerungen in Hamburg
- Inzidenz in Hamburg fällt weiter – weniger Patienten in Kliniken
- Nordsee-Urlaub: Amrum wieder Drehkreuz für Helgoland
- Impfrekord in den Messehallen – wegen Terminschwänzer
- Kassenärztliche Vereinigung rügt Hamburger Impfschwänzer
- Jan Delay kann Autokino-Konzerten nichts abgewinnen
- Hamburg beschließt weitere Corona-Lockerungen
- Indische Corona-Mutante im Kreis Pinneberg bestätigt
Die aktuellen Corona-Fallzahlen aus ganz Norddeutschland:
- Hamburg: 2311 neue Corona-Fälle (gesamt seit Pandemie-Beginn: 430.228), 465 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern (davon auf Intensivstationen: 44), 2373 Todesfälle (+2). Sieben-Tage-Wert: 1435,3 (Stand: Sonntag).
- Schleswig-Holstein: 1362 Corona-Fälle (477.682), 623 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern (Intensiv: 39). 2263 Todesfälle (+5). Sieben-Tage-Wert: 1453,0; Hospitalisierungsinzidenz: 7,32 (Stand: Sonntag).
- Niedersachsen: 12.208 neue Corona-Fälle (1.594.135), 168 Covid-19-Patienten auf Intensivstationen, 7952 Todesfälle (+2). Sieben-Tage-Wert: 1977,6; Hospitalisierungsinzidenz: 16,3 (Stand: Sonntag).
- Mecklenburg-Vorpommern: 700 neue Corona-Fälle (381.843), 768 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern (Intensiv: 76), 1957 Todesfälle (+2), Sieben-Tage-Wert: 2366,5; Hospitalisierungsinzidenz: 11,9 (Stand: Sonntag).
- Bremen: 1107 neue Corona-Fälle (145.481), 172 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern (Intensiv: 14), 704 Todesfälle (+0). Sieben-Tage-Wert Stadt Bremen: 1422,6; Bremerhaven: 2146,1; Hospitalisierungsinzidenz (wegen Corona) Bremen: 3,88; Bremerhaven: 7,04 (Stand: Sonntag; Bremen gibt die Inzidenzen getrennt nach beiden Städten an).
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Ende Mai sind wieder Konzerte in der Elbphilharmonie möglich
Nach sieben Monaten Corona-Zwangspause beginnt der Konzertbetrieb an der Hamburger Elbphilharmonie am 31. Mai wieder. Auf dem Plan stehe das Abschlusskonzert der Trilogie „Song of America: A Celebration of Black Music“ mit Thomas Hampson (Bariton), weiteren Gesangsolistinnen und -solisten und der Deutschen Kammerphilharmonie Bremen unter der Leitung von Roderick Cox, teilte das Presseteam der Elbphilharmonie am Dienstagabend mit. Das Konzert sei als Finale des Internationalen Musikfests Hamburg geplant gewesen, nun sei es zugleich die Premiere zur Wiedereröffnung.
Konzertbesucherinnen und -besucher müssen einen gültigen negativen Coronatest vorlegen oder ihren Impfpass ab 14 Tage nach der Corona-Zweitimpfung bereithalten oder ihre Genesung nachweisen. Die FFP2-Maskenpflicht im Haus bleibt bestehen, auch am Platz während des Konzerts. Auch die Laeiszhalle ist ab 31. Mai wieder in Betrieb. Die Aussichtsplattform der „Elphi“ wird bereits am 28. Mai wieder geöffnet.
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Inzidenz in Schleswig-Holstein sinkt auf 32,4
Die Sieben-Tage-Inzidenz ist am Dienstag in Schleswig-Holstein auf 32,4 gesunken. Das geht aus Daten des Gesundheitsministeriums in Kiel hervor (Stand 18.5., 19.46 Uhr). Am Vortag hatte die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen bei 33,3 gelegen, am Dienstag vergangener Woche bei 49,0.
In Kliniken lagen den Angaben zufolge 163 Covid-19-Kranke, einer weniger als am Vortag. 51 von ihnen wurden demnach auf Intensivstationen behandelt - vier mehr als am Vortag. 37 Corona-Patienten wurden beatmet. Innerhalb eines Tages kamen 201 neu gemeldete Ansteckungen hinzu. Die Zahl der Todesfälle seit Beginn der Pandemie im Zusammenhang mit dem Virus liegt den Angaben des Ministeriums zufolge bei 1570.
Die Regionen mit der höchsten Inzidenz sind Kiel (57,9) und Lübeck (42,5). Am niedrigsten sind die Werte in Flensburg (12,2) und im Kreis Schleswig-Flensburg (12,4).
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Hamburgische Staatsoper plant kommende Woche große Doppelpremiere
Die Staatsoper reagierte am schnellsten. Kaum hatte Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) im Rathaus verkündet, dass Bühnen und Konzerthäuser vom 28. Mai an unter bestimmten Voraussetzungen wieder spielen dürfen, stand auch schon die erste große Doppelpremiere fest: Direkt am Freitag der kommenden Woche startet der Opernbetrieb mit einer Neuproduktion von Georg Friedrich Händels „Agrippina“ in der Inszenierung von Barrie Kosky unter der musikalischen Leitung von Ricardo Minasi.
Am Sonnabend, 29. Mai, folgt das Hamburg Ballett mit der Premiere von John Neumeiers „Beethoven-Projekt II“ unter der musikalischen Leitung von Generalmusikdirektor Kent Nagano. Der Vorverkauf für beide Produktionen beginnt bereits an diesem Donnerstag. Für die Bühnen endet damit eine Schließzeit, die weitaus länger als ein halbes Jahr andauerte.
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Er habe sich auch an der Premierenplanung der Theater orientiert, hatte Tschentscher angedeutet, ein durchaus bemerkenswerter Vorgang. In manchen Häusern waren zuletzt zwar Gespräche über einzelne Modellprojekte geführt worden, die schon für Ende dieses Monats geplant waren, aber die meisten Bühnen hatten wohl erst mit einer Öffnungserlaubnis für Anfang Juni gerechnet. Dass es nun für alle schneller gehen darf, dafür ist die anhaltend positive Entwicklung der Inzidenzzahlen verantwortlich: „Das ist ein großer Erfolg für uns alle, dass die Infektionszahlen schon jetzt weitere Öffnungen ermöglichen“, erklärte Hamburgs Kultursenator Carsten Brosda (SPD). „Die Bühnen haben es geschafft, über die lange Durststrecke hinweg die künstlerische Produktion aufrecht zu erhalten, so dass der Betrieb gleich mit hochkarätigen Premieren aufgenommen werden kann. Jetzt öffnen sich wieder die Türen für einen großartigen Sommer mit viel, viel Kultur!“
Man wolle „auf Grundlage der guten Erfahrungen im Herbst“ noch in dieser Woche entscheiden, wie genau die Sitzordnung in den Theatern und Konzerthäusern aussehen werde, hieß es weiter aus der Kulturbehörde. Damals, nach dem ersten kulturellen Lockdown, war in der Regel jede zweite Reihe frei geblieben, am Schauspielhaus und im Ernst Deutsch Theater wurden im Parkett sogar Reihen und Sitze ausgebaut. Sicher hingegen ist schon jetzt die Testpflicht: Wie auch in den Schleswig-Holsteiner Modellprojekten wird die Voraussetzung für einen Theater- und Konzertbesuch entweder der tagesaktuelle negative Schnelltest sein oder die Vorlage eines Genesenennachweises oder eines Impfnachweises (als geimpft gilt, wer seine Zweitimpfung vor mindestens zwei Wochen hatte). Eine Maskenpflicht besteht – anders als im Herbst – auch auf dem Platz und auch während der gesamten Vorstellung.
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Nur Außengastronomie – Szene-Gastronom Hannes Schröder will nicht öffnen
Für Szene-Gastronom Hannes Schröder von den Küchenfreunden sind die derzeitigen die Parameter zur Öffnung der Gastronomie nicht ausreichend. Wenn nicht auch die innen-Gastro geöffnet werden kann, mit klaren Regeln und diese mit Vorlauf, bleiben die Hamburger Restaurants Küchenfreunde, Was wir wirklich Lieben, Botanic District und Herzstück inEimsbüttel von Hannes Schröder weiterhin nur für den to-go Außer-Hausverkauf geöffnet. „Wir müssen vollständig öffnen können zu rechtzeitig festgelegten Konditionen. Wir haben im Lockdown viele Investitionen getätigt, damit wir komplett öffnen können. Nur Außengastronomie ab Pfingsten lohnt sich nicht“, sagt Hannes Schröder.
Schleswig-Holstein will Impftermine künftig zuweisen
Schleswig-Holstein stellt sein System für die Anmeldung zur Corona-Impfung um. Von Anfang Juni an können sich Impfwillige beim Impfzentrum ihrer Wahl verbindlich anmelden und bekommen bei Verfügbarkeit einen Termin zugewiesen. „Es wird dadurch aber nicht mehr Impfdosen geben“, sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) am Dienstag. Die Verteilung der Termine geschehe nach dem Zufallsprinzip.
Für die Impfzentren bekomme Schleswig Holstein aktuell rund 80 000 Impfdosen pro Woche zugewiesen. Garg stellte in Aussicht, dass noch vor den Sommerferien mit der Impfung von Schülern begonnen werden kann, wenn der Impfstoff von Biontech rechtzeitig für unter 16-Jährige zugelassen wird und der dafür vom Bund vorgesehene Impfstoff zur Verfügung steht.
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Dehoga Hamburg von Öffnungsschritten enttäuscht
Trotz der Öffnung der Außengastronomie zu Pfingsten hat sich der Hamburger Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) „sehr enttäuscht“ von den Corona-Lockerungen des Senats gezeigt. „Es bleibt dabei, dass wir auch für die Innengastronomie eine klare und zeitnahe Öffnungsperspektive brauchen“, sagte Dehoga-Vizepräsident Niklaus Kaiser von Rosenburg am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Zwar habe Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) dafür die zweite Juni-Hälfte in Aussicht gestellt, angesichts der Lockerungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein sei dies für die Hamburger Branche dennoch „katastrophal“.
Es sei für ihn auch nicht nachvollziehbar, das Hotel- und Gastgewerbe, das in der Pandemie ohnehin Sonderopfer erbracht habe, „jetzt singulär in Hamburg weiter zu bestrafen“, bemerkte der Hotelier. Dies gelte umso mehr vor dem Hintergrund, dass die privaten Kontaktbeschränkungen gelockert würden und sich nun fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. „Wir können nicht erkennen, wie Treffen in Gastronomiebetrieben gefährlicher sein können als in privaten Wohnungen“, sagte Kaiser. Der Hamburger Dehoga erwäge auch weiterhin, mit einer Klage gegen die Maßnahmen vorzugehen.
Mecklenburg-Vorpommern beschließt Corona-Lockerungen
Mecklenburg-Vorpommern lockert die Corona-Beschränkungen weiter. Von Donnerstag an dürfen sich zwei Haushalte treffen, wie Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts mitteilte. Bisher waren die Kontakte auf einen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Von Donnerstag (20. Mai) an dürfen dann den Angaben zufolge Dauercamper aus dem eigenen Land wieder auf den Campingplätzen übernachten. Dauernutzern von Booten kann ein Liegeplatz vermietet werden und vom 7. Juni an dürfen Autokinos öffnen.
Außerdem wurden Beschlüsse gefasst, für die bereits in der vergangenen Woche eine grundsätzliche Verständigung erzielt worden war: Am Sonntag kann die Gastronomie öffnen. Ab dem 25. Mai öffnen landesweit der Einzelhandel sowie körpernahe Dienstleistungsbetriebe wieder. Vom 7. Juni an dürfen Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns Urlaub im eigenen Bundesland machen und vom 14. Juni an dürfen auch auswärtige Urlauber kommen. Zweitwohnungsbesitzer, Dauercamper und Kleingartenbesitzer von außerhalb des Bundeslandes dürfen schon ab dem 7. Juni wieder in den Nordosten kommen.
Gericht kippt Niedersachsens Übernachtungsverbot für Touristen
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat am Dienstag das in dem Bundesland geltende Beherbergungsverbot für Touristen aus anderen Teilen Deutschlands mit sofortiger Wirkung gekippt. Es handle sich um eine Ungleichbehandlung, die aus Infektionsschutzgründen nicht notwendig sei, entschied das Gericht nach eigenen Angaben in einem von einem Urlauber aus Nordrhein-Westfalen angestrengten Eilverfahren. (Az. 13 MN 260/21)
Die Richter verwiesen zur Begründung unter anderem auch auf den Umstand, dass Tagestouristen weiter parallel ohne Testpflicht nach Niedersachsen kommen könnten. Ferner gelte das Verbot nicht für Beherbergungen auf privater Basis oder zu anderen Zwecken sowie bei Aufenthalten in eigenen Ferienwohnungen oder Wohnwagen.
Es gebe auch insgesamt keine sachlich zu rechtfertigenden Gründe, weil die Infektionsdynamik etwa in Schleswig-Holstein oder Hamburg niedriger sei als in bestimmten Gemeinden in Niedersachsen. In der Gesamtbetrachtung trage das geltende Übernachtungsverbot für Gäste aus anderen Bundesländern somit „nur wenig zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bei“, erklärte das Gericht in seinem allgemeinverbindlichen Beschluss. Der Nutzen sei „zweifelhaft“.
Die Richter verwiesen dabei zugleich auf die ohnehin zusätzlich geltenden Schutz- und Hygienekonzepte, die unter anderem eine maximale Kapazitätsauslastung von 60 Prozent in Hotels vorsähen. Dies stelle „ein milderes, aber nahezu gleich effektives Mittel dar“, um einen zu großen Andrang in Urlaubsregionen zu vermeiden.
Schleswig-Holstein geht großen Schritt bei Lockerungen
Kurz vor Pfingsten fährt Schleswig-Holstein das öffentliche Leben in weiten Teilen weiter hoch. Ab Montag wird im nördlichsten Bundesland unter Corona-Bedingungen in diversen Bereichen mehr möglich – für Einheimische und für Besucher aus ganz Deutschland. Geknüpft ist alles an strenge Vorschriften wie Tests in dichter Folge und das Tragen von Schutzmasken. Die Landesregierung hat die Neuerungen beschlossen, nachdem die Inzidenz seit längerem stabil unter 100 lag. Wesentliche Änderungen im Einzelnen:
- Tourismus: Urlauber aus ganz Deutschland können wieder überall im Land Ferien machen und nicht mehr nur in vier Modellregionen wie bisher. Touristen, die im Norden in Hotels, Ferienwohnungen oder Campingplätzen übernachten wollen, müssen mit frischem negativen Corona-Test anreisen und diesen alle drei Tage erneuern. Ein Antigen-Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test höchstens 48 Stunden.
- Gastronomie: Lokale dürfen unter strengen Auflagen auch ihre Innenbereiche öffnen. Voraussetzung ist ein negativer Testnachweis oder eine Bescheinigung, dass eine vollständige Impfung mindestens zwei Wochen alt ist. Eine Testpflicht für Beschäftigte in Gaststätten sieht die Landesverordnung nicht vor. Grundsätzlich dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen. Außerhalb geschlossener Räume sind zusammen zehn Gäste erlaubt. Die Außengastronomie ist schon geöffnet.
- Kontaktregeln: Im Freien können sich generell insgesamt zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten gemeinsam aufhalten, nicht mehr nur fünf aus zwei Haushalten. Diese Regel bleibt für den Innenbereich bestehen, auch in Wohnungen.
- Versammlung: Im Freien sind 250 statt bislang 100 Menschen gestattet. Dies gilt auch für Religionsgemeinschaften. Bestattungen und Trauerfeiern sind mit bis zu 100 Teilnehmern im Außenbereich und mit maximal 50 drinnen erlaubt.
- Freizeit und Kultur: Freizeitparks können öffnen. Beim Besuch von Kultureinrichtungen wie Museen im Innenbereich sind negative Corona-Tests erforderlich. Die Ausflugsschifffahrt wird unter Auflagen zugelassen. Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen wie Duschen auf Campingplätzen dürfen benutzt werden; Saunen und Whirlpools bleiben geschlossen.
- Sport: Auch hier wird mehr möglich. Nun dürfen in Hallen bis zu zehn Kinder und Jugendliche ohne Körperkontakt in festen Gruppen und unter Anleitung aktiv sein. Im Freien können bis zu 20 dabei sein. In Bahnen darf wieder geschwommen werden. Schwimmunterricht wird in Freibädern und Außenbecken erlaubt. Unter Auflagen können Amateursportler wieder Wettkämpfe im Freien austragen.
Warum Hamburg an der Corona-Impfreihenfolge festhält
Bürgermeister Peter Tschentscher hat die Entscheidung des Senats verteidigt, bis zum Auslaufen der bundesgesetzlichen Regelung am 7. Juni an der bisherigen Impfpriorisierung festzuhalten. „Solange der Impfstoff knapp ist, scheint es uns richtig und wichtig, diejenigen, die den Impfschutz an dringendsten brauchen, auch schnell zu schützen“, sagte der SPD-Politiker. Als Beispiele nannte er Personen mit Vorerkrankungen sowie Kassiererinnen und Busfahrer, die derzeit in der Gruppe 3 zur Impfung aufgerufen sind.
Wenn die Priorisierung am 7. Juni fällt, können sich alle Hamburgerinnen und Hamburger um einen Termin bemühen. Die Logistik der Terminvereinbarung sei kein Problem, glaubt Tschentscher. Sie soll voraussichtlich weiterhin über die übliche Internetseite sowie die Telefonhotline 116117 erfolgen. Zum Start der Impfkampagne im Januar und Februar war diese allerdings stark überlastet. Nicht jeder werde sofort einen Termin bekommen können, warnte Tschentscher vor überzogenen Erwartungen. Alles hänge an der Menge an Impfstoff, die Hamburg erhalte. Sie soll im zweiten Quartal weiterhin deutlich steigen, aber nicht immer würden alle Lieferzusagen auch eingehalten.
Bei den niedergelassenen Ärzten entfalle die Priorisierung nicht automatisch so wie im Impfzentrum. Dort gebe man vieles in die Hand der Ärzte, es gelte schon jetzt keine strenge Priorisierung in den Praxen. „Die Ärzte gehen damit nach meinem Eindruck sehr verantwortlich um.“
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Derzeit sind vorab noch keine Termine für die Zeit nach dem 7. Juni buchbar, so Tschentscher. „Wir kennen die genauen Liefermengen nicht und können deshalb nicht so weit in die Zukunft planen – uns ist es wichtig, keine Termine absagen zu müssen.“ Der Bürgermeister kritisierte, dass Hamburg im Vergleich der Bundesländer bei der Menge der Impfstofflieferungen auf einem der letzten Plätze stehe. Es gebe Ministerpräsidenten, die das ungerecht fänden. „Ich auch“, so Tschentscher. Hamburg wäre schon zufrieden, wenn es den Durchschnitt der an die Bundesländer gelieferten Impfmengen erhielte.
Härtefallfonds für Soloselbstständige in Hamburg startet
Die Anfang Mai angekündigten Hamburger Corona-Härtefallhilfen können seit Dienstag beantragt werden. Das teilte die Finanzbehörde mit. Die Hansestadt hatte für durch die Corona-Pandemie in Not geratene Unternehmen und Soloselbstständige einen mit fast 40 Millionen Euro ausgestatten Härtefallfonds an den Start gebracht. Hamburg und der Bund tragen die Kosten je zur Hälfte. Er ist für Unternehmerinnen und Unternehmer gedacht, die bislang aus den unterschiedlichsten Gründen keine Corona-Hilfen erhalten haben. Voraussetzung für die Hilfe seien eine wirtschaftliche Existenzbedrohung, ein Firmensitz in Hamburg und die Zuständigkeit eines Hamburger Finanzamts.
Soloselbstständige können den Angaben bis Ende September direkt bis zu 7500 Euro Nothilfe beantragen, wobei die Förderung maximal 50 Prozent des Referenzumsatzes beträgt. Für alle weiteren Unternehmen und Soloselbstständige mit höherem Förderbedarf sei die Zuwendung in der Regel auf 100.000 Euro begrenzt. In diesem Fall müsse der Antrag jedoch über eine Fachkraft wie einen Steuerberater erfolgen.
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- Interaktiver Klinik-Monitor: Wo noch Intensivbetten frei sind
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- So wird in Deutschland gegen Corona geimpft
Vier Fälle der indischen Corona-Variante in Niedersachsen
In Niedersachsen sind inzwischen vier Fälle der indischen Variante des Corona-Virus entdeckt worden – alle im Großraum Hannover. Das teilte die Vize-Chefin des Corona-Krisenstabs der Landesregierung, Claudia Schröder, am Dienstag mit. „Das zeigt, dass sich die Varianten global bewegen und nicht aufzuhalten sind.“ Das Auftreten der indischen Variante beobachte der Krisenstab sehr intensiv gemeinsam mit dem Landesgesundheitsamtes. Besondere Vorkehrungen werden allerdings nicht getroffen, die gewöhnlichen Corona-Vorsichtsmaßnahmen reichten aus.
Einzelhandel und Außengastro – Lockerungen in Hamburg
Die Corona-Zahlen in Hamburg sinken schneller als erhofft – am Dienstag fällt die Inzidenz in der Hansestadt schon auf 43,5. Daher zieht der Senat einige Öffnungsschritte vor und hat diese am Dienstag in der Landespressekonferenz vorgestellt. Die Ergebnisse im Überblick:
"Es ist besser, konsequent vorzugehen, als nur zu 70 Prozent", eröffnete Bürgermeister Peter Tschentscher die Runde. So erklärte er den "bemerkenswerten Erfolg" hinsichtlich der sinkenden Inzidenz in der Stadt. "Die bundesweite Notbremse war notwendig", sagte er. "Wir haben eine Bremswirkung beim Infektionsgeschehen hinbekommen." Auch bei den Krankenhauspatienten stünden die Zeichen auf Entwarnung.
Hamburg lässt Einzelhandel öffnen
Am 12. Mai gab es den ersten Öffnungsschritt in Hamburg, am Sonnabend, 22. Mai, soll der zweite folgen. Dieser beinhaltet auch die Öffnung des Einzelhandels. "Ohne Testpflicht wegen der guten Infektionslage und einer Inzidenz unter 50", so Tschenetscher. Sollte die Inzidenz aber wieder steigen, werde es in den Geschäften doch eine Testpflicht geben. Zudem werde die Außengastronomie geöffnet – ebenfalls ohne Testpflicht, da diese unterm freiem Himmel stattfindet.
"Ich wünsche mir, dass wir im Sommer wieder Urlaub machen können – zumindest im eigenen Land. Das wäre auch wichtig für die Gastronomie und Hotellerie", ergänzte Tschentscher.
Der kontaktfreie Sport ist für bis zu zehn Erwachsene möglich und für bis zu 20 Kinder. "Auch Kindergeburtstage sollen wieder gefeiert werden dürfen", sagte Tschentscher. Kulturveranstaltungen im Freien sollen wieder möglich sein, allerdings mit Testpflicht und festen Sitz- und Stehplätzen. In Grünanlagen gilt ab Sonnabend keine Maskenpflicht mehr. "Überall dort, wo sich viele Menschen aufhalten, gilt jedoch weiterhin eine Maskenpflicht", mahnte Tschentscher.
Das sind Hamburgs Lockerungen ab 22. Mai:
- Die Kontaktbeschränkung wird erweitert auf fünf Personen aus zwei Haushalten, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechnet werden.
- Der Einzelhandel wird geöffnet mit einer Personenzahlbegrenzung, die sich an der Verkaufsfläche orientiert, verbunden mit (digitaler) Kontaktnachverfolgung. Ein tagesaktueller Schnelltest ist nicht erforderlich, solange die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.
- Die Außengastronomie wird geöffnet mit der Voraussetzung, dass jeweils höchstens 5 Personen aus maximal zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, verbunden mit (digitaler) Kontaktnachverfolgung. Ein Schnelltest ist nicht erforderlich.
- Bei Einlass in Museen, Gedenkstätten und Ausstellungshäuser entfällt die Testpflicht, solange die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.
- Kontaktfreier Sport in Gruppen ist wieder mit bis zu zehn Erwachsenen im Freien auch auf Sportanlagen möglich.
- Kindersport im Freien wird mit bis zu 20 Kindern ermöglicht
- Freibäder können verbunden mit Testpflicht sowie (digitaler) Kontaktnachverfolgung öffnen. Das Programm zum Schwimmunterricht für Kinder wird auch in Hallenbädern ermöglicht.
- Kindergeburtstagsfeiern können mit bis zu zehn Kindern bis zum 14. Lebensjahr in privaten Wohnungen stattfinden.
- Die Angebote der körpernahen Dienstleistungen (über Friseure und Fußpflege hinaus) können wieder in Anspruch genommen werden, wenn die Kundin bzw. der Kunde einen tagesaktuell negativen Test vorlegt und eine (digitale) Kontaktnachverfolgung sichergestellt ist. Die Testpflicht für das Personal gilt fort.
- Außerschulische Bildungseinrichtungen werden geöffnet, verbunden mit der Testpflicht und unter Wahrung von Hygienevorschriften (Abstände, „halbe“ Gruppen). Für Kinder und Jugendliche ist beispielsweise die Öffnung von Musikschulen und vergleichbaren Gruppen wieder möglich.
- Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und soziale Angebote (auch Seniorentreffs) können unter Wahrung von Hygienevorschriften (Abstände, Gruppengröße) wieder in Anspruch genommen werden.
- Der praktische Fahrunterricht ist wieder zulässig, verbunden mit der Testpflicht.
- Die Maskenpflicht in Parks, Grünanlagen und privaten Kraftfahrzeugen wird aufgehoben. Die generelle Pflicht zum Tragen einer Maske bei Unterschreitung des gebotenen Abstandes von 1,5 m oder auf Anordnung im Einzelfall bleibt bestehen. Die Maskenpflicht in besonders stark frequentierten Straßenzügen und auf Plätzen bleibt bestehen.
- Veranstaltungen unter freiem Himmel, die der Unterhaltung des Publikums gelten, sind mit bis zu 250 Personen zulässig verbunden mit Hygienevorgaben, Terminbuchung, Testpflicht, (digitaler) Kontaktnachverfolgung, Personenzahlbegrenzung sowie festen Sitz- oder Stehplätzen. Dies betrifft nicht den Bereich der privaten Feiern.
- Bei Gottesdiensten und ähnlichen religiösen Handlungen entfällt die bisherige Anzeigepflicht einer Teilnehmerzahl von über zehn Personen.
- Die Teilnehmergrenzen bei Versammlungen (Kundgebungen und Aufzüge) werden angepasst:Bis 250 Personen sind Versammlungen unter freiem Himmel ohne gesonderte Genehmigung mit Hygieneauflagen (u. a. Maskenpflicht) zulässig (ortsfest oder als Aufzug); es gilt die übliche versammlungsrechtliche Anzeigepflicht und die üblichen Hygieneauflagen.Ab 250 Personen bedürfen die Versammlungen darüber hinaus einer besonderen Prüfung und Genehmigung. Diese wird in der Regel erteilt, wenn die Versammlung nicht mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfasst und ortsfest stattfindet. Die bislang geltenden Hygieneauflagen haben weiterhin Bestand.
Die Öffnung von Theatern und Konzerthäusern ist ab dem 28. Mai geplant – jedoch mit einigen Auflagen, wie Anmeldung, Maskenpflicht, Abstand und geringerer Besucherzahl.
Weitere Öffnungen in Hamburg Anfang Juni
Zehn bis 14 Tage nach den Öffnungen am 22. Mai erfolgen laut Senat Anfang Juni in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in einem dritten Schritt weitere Öffnungen in den Bereichen Sport (kontaktfrei, innen mit begrenzter Personalzahl und Test), Kultur (zum Beispiel Theater), Schule, Hochschule, Kitas, Kinder- und Jugendhilfe, soziale Einrichtungen, Veranstaltungen im Freien und Kontaktbeschränkungen sowie nachfolgend in einem vierten Schritt weitere Öffnungen im Bereich Gastronomie, Hotellerie, Beherbergungswesen und touristische Angebote.
Grundlage für die Entscheidungen des Senats blieben die Hamburger Inzidenzwerte sowie unter anderem die Entwicklung intensivmedizinischer Kapazitäten, der R-Wert und die Impfquote. Will heißen: Sollten die Corona-Zahlen wieder ansteigen, können Öffnungsschritte verschoben werden.
Kontaktnachverfolgung über Luca-App
Dass der Senat die Öffnung der Außengastronomie nun vorzieht, rechtfertigt Tschentscher mit dem überraschend starken Abfall der Infektionszahlen. Deshalb habe er den Punkt Außengastronomie vorgezogen. Alles was draußen stattfinde, sei wesentlich ungefährlicher als alles, was im Innenbereich stattfinde. Wann die Innengastronomie öffnen wird, dazu konnte der Bürgermeister noch kein Datum nennen.
Bei der Kontaknachverfolgung in der Außengastronomie und bei körpernahen Dienstleistungen soll die Luca-App zum Einsatz kommen. "Wir wünschen uns, dass diese alle nutzen", so Tschentscher. Dies sei zwar nicht verpflichtend, aber dringend erbeten und einer schriftlichen Erfassung der Kontakte vorzuziehen.
Freibäder könnten auch bald öffnen
"Wir sind optimistisch gestimmt", sagte auch Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank. Durch die Öffnung der Außengastronomie könne den Hamburgern ein Stück Normalität zurückgegeben werden. "Das macht uns froh." Gerade für Familien sei der neue Öffnungsschritt wichtig, da Kinder nun wieder zunehmend am sozialen Leben teilnehmen könnten, sagte Fegebank. "Kinder dürfte auch freuen, dass Freibäder wieder an den Start gehen, wenn das Wetter besser wird." Einige Freibäder sollen zudem bereits Pfingsten öffnen, sagte Fegebank. Welche, werde noch bekannt gegeben.
Auf die Frage, ob ihm die sich weiter ausbreitende indische Corona-Variante Sorge bereite, sagte Tschentscher: "In Sorge muss man immer sein". Wichtig sei aber, dass die Impfung wirke und das sei bei vielen Virus-Varianten der Fall.
Inzidenz in Hamburg fällt weiter – weniger Patienten in Kliniken
Nachdem die Corona-Inzidenz in Hamburg am Montag erstmals seit Monaten unter die für Lockerungen wichtige Marke von 50 gefallen ist, meldet die Sozialbehörde am Dienstag mit 58 Neuinfektionen 37 weniger als am Vortag (95). Vor einer Woche waren es am Dienstag mit 145 noch deutlich mehr als heute. Die Inzidenz sinkt damit weiter von 48,1 auf 43,5 neue Fälle pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.
Das Robert Koch-Institut (RKI) gab den Wert für Hamburg auf anderer Berechnungsgrundlage am Dienstag mit 42 an, was der zweitniedrigste unter den Bundesländern nach Schleswig-Holstein (33) wäre. Für den rot-grünen Hamburger Senat ist der eigene Wert maßgeblich.
Seit Beginn der Pandemie wurden in der Hansestadt 75.148 Corona-Infektionen registriert. Von ihnen gelten nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts 68.800 als genesen.
Auch die Zahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern sinkt von 189 am 14. Mai auf 172 mit Stand vom Montag. 71 Menschen sind aber noch so schwer erkrankt, dass sie intensivmedizinisch behandelt werden müssen, 52 von ihnen kommen aus Hamburg. Die Behörde meldete zudem keinen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Virus. Bislang sind 1533 Menschen gestorben.
Nordsee-Urlaub: Amrum wieder Drehkreuz für Helgoland
Urlauber etwa auf Föhr, Hooge, Amrum und Sylt haben von Pfingstmontag an weitere Möglichkeiten, einen Tagesausflug nach Helgoland zu unternehmen. Montags bis freitags bringt der Katamaran „Adler Cat“ Gäste auf Deutschlands einzige Hochseeinsel, wie die Reederei Adler-Schiffe am Dienstag mitteilte. Wittdün auf Amrum diene dabei als Drehkreuz für die Tagesausflüge mit Schiffen der Reederei ab Dagebüll, Nordstrand, Hooge, Föhr, Sylt und Amrum.
Tagesausflügler können Amrum etwa ab Dagebüll (Abfahrt 9.40 Uhr) und Föhr (Abfahrt 10.15 Uhr) erreichen. Ab Nordstrand geht es um 9.15 Uhr über Hooge (Abfahrt 10.25 Uhr) nach Amrum. Der „Adler Cat“ startet um 10.10 Uhr auf Sylt nach Amrum. In Wittdün legt der Katamaran schließlich um 11.15 Uhr ab. In knapp zweieinhalb Stunden erreicht man Helgoland. Nach knapp vier Stunden Aufenthalt geht es zurück zum Ausgangshafen. Auch der "Halunder Jet" fährt von Hamburg aus wieder zur Hochseeinsel.
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Wegen der Corona-Pandemie gelten auf Helgoland bestimmte Auflagen und Regeln. So ist etwa der Zustieg ausschließlich mit einem tagesaktuellen, negativen Corona-Test oder einem nachgewiesenen, vollständigen Impfschutz möglich. Das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung ist auf der gesamten Fahrt verpflichtend. Zudem müssen unter anderem die Kontaktdaten aller Fahrgäste vor Fahrtantritt angegeben werden.
Impfrekord in den Messehallen – wegen Terminschwänzer
Für Dirk Heinrich und die vielen Ärzte, Helfer und Freiwilligen im Hamburger Impfzentrum war es ein langer Tag: Viele Impflinge, die ihre Termine am langen Wochenende nach Himmelfahrt nicht wahrgenommen hatten, wollten nun – ohne Termin – nachrücken. So bildete sich am Montag vor den Messehallen ein Stau wartender Menschen. „Das geht so einfach nicht“, hatte Heinrich, leitender Arzt im Impfzentrum, gesagt. Man arbeite schon „am Limit“ und erwarte Termintreue.
"Gestern war ein superanstrengender Tag im Impfzentrum", twitterte er am Dienstagmorgen angesichts der Terminversäumer vom Wochenende, konnte aber auch Positives vermelden: "Wir haben es mit Teamgeist und viel Geduld unserer Impflinge geschafft." Mit 10.580 Schutzimpfungen an einem Tag habe man in den Messehallen einen neuen Rekord aufgestellt.
Kassenärztliche Vereinigung rügt Hamburger Impfschwänzer
Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) nimmt den Ansturm am Montag im Impfzentrum zum Anlass, noch einmal alle Hamburgerinnen und Hamburger um die Einhaltung der zugesagten Impftermine zu bitten. "Dies gilt für das Impfzentrum wie für die Praxen", sagte Walter Plassmann, Vorsitzender der KVH. Wenn der Termin nicht eingehalten werden könne, sollte er unbedingt abgesagt werden. "Dies ist ganz einfach über das Callcenter 116117 oder die Internet-Seite impfterminservice.de möglich.“ Es müsse lediglich der mit der Terminbestätigung übermittelte Code bereitgehalten werden.
Das unangekündigte Fernbleiben im Impfzentrum oder in den Praxen verursache große Probleme, so Plassmann weiter. "Impfdosen und Termine sind aufeinander abgestimmt." Würden Termine einfach nicht wahrgenommen, drohten Impfdosen zu verfallen. Umgekehrt sei es ebenfalls problematisch, einen Termin "nachzuholen": "Der gestrige unvorhergesehene Ansturm im Impfzentrum hat uns an den Rand unserer Möglichkeiten gebracht", erläutert Plassmann, "wir haben das Impfzentrum bis kurz vor 22 Uhr länger offen halten müssen und insgesamt fast 11.000 Menschen geimpft."
Plassmann erinnerte daran, dass das Zentrum nur auf 7000 Impfungen täglich ausgelegt sei: "Wir dürfen die Einrichtung und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht überfordern." Er dankte allen, die den Ansturm an Impflingen bewältigt haben. Dies sollte aber eine Ausnahme bleiben. "Wir müssen alle mithelfen, dass die Impfkampagne in Hamburg effizient abläuft."
Diese Corona-Impfstoffe sind in Deutschland zugelassen
- Biontech/Pfizer: Der erste weltweit zugelassene Impfstoff gegen das Coronavirus wurde maßgeblich in Deutschland entwickelt. Der mRNA-Impfstoff, der unter dem Namen Comirnaty vertrieben wird, entwickelt den vollen Impfschutz nach zwei Dosen und ist für Menschen ab zwölf Jahren zugelassen. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat er eine Wirksamkeit von etwa 90 Prozent – das heißt, die Wahrscheinlichkeit, schwer an Covid-19 zu erkranken, sinkt bei Geimpften um den genannten Wert. Ebenfalls von Biontech stammt der erste für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren zugelassene Impfstoff in Deutschland.
- Astrazeneca: Der Vektorimpfstoff des britischen Pharmaunternehmens wird unter dem Namen Vaxzevria vertrieben. Aufgrund von seltenen schweren Nebenwirkungen empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko), den Impfstoff nur für Patienten zu verwenden, die älter als 60 Jahre sind. Offiziell zugelassen ist der Impfstoff aber für Menschen ab 18 Jahren. Vaxzevria weist laut BMG nach zwei Impfdosen eine Wirksamkeit von bis zu 90 Prozent in Bezug auf schwere Erkrankungen auf.
- Moderna: Der von dem US-Unternehmen entwickelte mRNA-Impfstoff mit dem Vertriebsnamen Spikevax ist für alle ab 12 Jahren zugelassen, die Stiko empfiehlt aufgrund eines erhöhten Risikos schwerer Nebenwirkungen aber, ihn auf die Altersgruppe der über 30-Jährigen zu beschränken. Der Moderna-Impfstoff hat laut BMG eine Wirksamkeit von bis zu 90 Prozent in Bezug auf schwere Erkrankungen, wenn der volle Impfschutz nach zwei Impfdosen erreicht worden ist.
- Johnson&Johnson: Das US-Unternehmen hat einen Vektorimpfstoff entwickelt, der bereits nach einer Impfdosis Schutz vor dem Coronavirus entwickelt. Er wird unter dem Namen Covid-19 Vaccine Janssen vertrieben. Das Präparat hat laut BMG eine Wirksamkeit von bis zu 70 Prozent bezogen auf schwere Erkrankungen – zudem ist die Zahl der Impfdurchbrüche im Vergleich zu den anderen Impfstoffen erhöht, daher empfiehlt die Stiko für mit Johnson&Johnson Geimpfte schon nach vier Wochen eine zusätzliche Impfdosis mit Comirnaty oder Spikevax, um den vollständigen Impfschutz zu gewährleisten.
- Novavax: Das US-Unternehmen hat den Impfstoff Nuvaxovid entwickelt. der mitunter zu den sogenannten Totimpfstoffen gezählt wird. Er enthält das Spike-Protein des Covid-19-Erregers Sars-CoV-2. Dabei handelt es sich aber genau genommen nicht um abgetötete Virusbestandteile, die direkt aus dem Coronavirus gewonnen werden. Das Protein wird stattdessen künstlich hergestellt. Das menschliche Immunsystem bildet nach der Impfung Antikörper gegen das Protein. Der Impfstoff wird vermutlich ab Ende Februar in Deutschland eingesetzt und soll laut BMG in bis zu 90 Prozent der Fälle vor Erkrankung schützen.
- Weitere Impfstoffe sind in der Entwicklung: Weltweit befinden sich diverse Vakzine in verschiedenen Phasen der Zulassung. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA prüft derzeit das umstrittene russische Präparat Sputnik V sowie die Impfstoffe der Hersteller Sinovac, Sanofi und Valneva. Der deutsche Hersteller CureVac hat seinen Impfstoff vorerst aus dem Zulassungsverfahren zurückgezogen.
Jan Delay kann Autokino-Konzerten nichts abgewinnen
Der Hamburger Funk- und Hip-Hop-Musiker Jan Delay (45) kann mit Autokino-Konzerten nicht viel anfangen. „Das ist für mich der Abtörner. Da hast du ja noch nicht mal eine Anlage. Du hörst nichts. Die Leute machen einfach nur ihr Autoradio an und da wird der Sound übertragen“, sagte Delay. Für ihn sei es bei einem guten Konzert wichtig, dass er die Musik auch im Körper spüren kann. „Vor allem auch auf der Bühne selbst. Wenn man Mucke macht und da ist nichts? Ich bin ja gewohnt, dass es überall rumst.“ Das sei bei Autokino-Konzerten schlicht nicht möglich.
Strandkorb- oder Picknick-Konzerte dagegen mag Delay gern. „Das finde ich auch ganz geil.“ Für solche Veranstaltungen sei er in diesem Sommer auch durchaus hier und da gebucht. Delays neues Album „Earth, Wind & Feiern“ erscheint am 21. Mai.
Hamburg beschließt weitere Corona-Lockerungen
Angesichts niedriger Corona-Zahlen will der Hamburger Senat am Dienstag weitere Öffnungsschritte beschließen und verkünden. Nach dem Stufenplan der rot-grünen Regierung sollen zu Pfingsten unter anderem wieder fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen können und die abstandsunabhängige Maskenpflicht in Parks und Grünanlagen wegfallen.
Früher als ursprünglich geplant soll auch die Außengastronomie bereits zum kommenden Pfingstwochenende wieder öffnen, wie Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) angekündigt hatte. Ursprünglich war dies erst in einem dritten Öffnungsschritt in einem Monat geplant. Im zweiten Schritt sind auch eine Öffnung des Einzelhandels sowie die Wiederzulassung sogenannter körpernaher Dienstleistungen und des praktischen Fahrunterrichts geplant.
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Außerdem sollen wieder bis zu 20 Kinder Sport im Freien und zehn Erwachsene kontaktfreien Gruppensport an der frischen Luft treiben dürfen. Kindergeburtstage können wieder mit bis zu zehn Kindern unter zwölf Jahren gefeiert werden. Mehr soziale Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit, außerschulische Bildungsangebote sowie kulturelle und sportliche Veranstaltungen im Freien sollen wieder möglich werden.
Hamburgs 4-Stufen-Plan zurück ins normale Leben
Indische Corona-Mutante im Kreis Pinneberg bestätigt
Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als besorgniserregend eingestufte indische Coronavirus-Variante ist im Kreis Pinneberg aufgetreten. Ein Speziallabor habe die Infektion eines Reiserückkehrers aus Indien mit der Variante B.1.617.2 bei der Sequenzierung bestätigt, teilte die Kreisverwaltung am Montag mit. Drei weitere Familienmitglieder hätten sich ebenfalls infiziert. Alle Personen seien in häuslicher Quarantäne.
„Zurzeit scheinen keine weiteren Kontaktpersonen betroffen zu sein“, schrieb die Kreisverwaltung. Die Einreise des infizierten Rückkehrers aus Indien liege bereits einige Zeit zurück, hieß es. Die indische Virusvariante hatte auf dem asiatischen Subkontinent zu einer drastischen Welle an Infektionen und Todesfällen geführt.
Hamburger Museen und Ausstellungshäuser öffnen wieder
Nach monatelanger Schließung dürfen die Hamburger Museen und Ausstellungshäuser am Dienstag wieder für Besucher öffnen. Voraussetzungen sind neben einem umfassenden Hygienekonzept auch Test- oder Impfnachweise, sowie die Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgungsmöglichkeit, teilte die Kulturbehörde mit.
Besucher müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder einen höchstens zwölf Stunden alten Schnelltest. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Auch muss die Zahl der Besucher entsprechend der Größe der Fläche begrenzt werden.
Hamburg hält an Impfreihenfolge bis zum letzten Tag fest
Am 7. Juni fällt bundesweit die Impfpriorisierung in den Arztpraxen. Während der Beschluss von Bundesregierung und Gesundheitsministern der Länder es ermöglicht, dass die Länder ihn schon früher umsetzen, wird Hamburg bis zum letzten Tag daran festhalten. Wie der Sprecher der Sozialbehörde, Martin Helfrich, dem Abendblatt sagte, werde Hamburg die Reihenfolgen beibehalten, solange sie gültig seien. „Die Priorisierung ist ein vernünftiges Steuerungsinstrument.“
Die Reihenfolge der Ständigen Impfkommission legt fest, dass zuerst Senioren, schwer chronisch Kranke sowie Angehörige bestimmter Berufsgruppen gegen das Coronavirus geimpft werden sollen. Das Impfzentrum und die niedergelassenen Ärzte sind daran gebunden. Nur für den Fall, dass aus „technischen Gründen“ zum Beispiel eine Dosis eines geöffneten Fläschchens keine Verwendung fände, dürfen Hausärzte sie an andere Impfkandidaten verspritzen.
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Seit Montag waren auch weitere Menschen der Priorisierungsgruppe 3 mit Vorerkrankungen wie Krebs, Schlaganfällen oder Asthma mit ärztlicher Bescheinigung zum Impfen im Impfzentrum aufgerufen. Von den 10.000 zur Verfügung stehenden Termine waren gleich „mehrere Tausend“ unter 116 117 oder im Internet gebucht worden, erklärte die Sozialbehörde. Es stünden aber am Dienstag noch welche zur Verfügung.
Das sind die aktuellen Corona-Regeln in Hamburg
- Die Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens ist aufgehoben.
- Die Rückkehr der Kitas zum eingeschränkten Regelbetrieb ist ab dem 17. Mai vorgesehen.
- Kindersport im Freien ist wieder mit bis zu 10 Kindern möglich, wobei die Aufsichtspersonen einer Testpflicht unterliegen.
- Vorgesehen ist darüber hinaus die Wiederaufnahme des Wechselunterrichts für alle Klassenstufen mit Ende der Mai-Ferien, so dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Sommerferien wieder Präsenzunterricht erhalten können.
- Museen, Ausstellungshäuser und Galerien dürfen ebenfalls ab dieser Woche öffnen
- Außerschulische Musik- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche als Einzelunterricht oder in Kleingruppen sind wieder möglich in Verbindung mit einer Testpflicht für das Lehrpersonal.
- Die generelle Maskenpflicht für Begleitpersonen auf Spielplätzen wird aufgehoben. Eine Maskenpflicht besteht weiterhin bei Unterschreitung des gebotenen Abstands von 1,5 m oder auf Anordnung im Einzelfall.
- Geimpfte und genesene Personen im Sinne der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes werden tagesaktuell negativ getesteten Personen gleichgestellt. Dies wirkt sich zum Beispiel bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen oder in Bezug auf die Testpflicht durch Arbeitgeber aus. Zusätzlich werden für Geimpfte und Genese diejenigen Befreiungen von Beschränkungen unmittelbar gelten, die in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes vorgesehen ist.
Weiterhin gilt:
- Kontaktbeschränkung: Angehörige eines Haushalts dürfen sich mit maximal einer Person aus einem anderen Haushalt ohne Abstand treffen (Kinder unter 14 werden nicht gezählt, Paare zählen als ein Haushalt)
- Der Einzelhandel darf weiter nur Click & Collect anbieten – über eine etwaige Öffnung will der Senat noch entscheiden.
- Die Außengastronomie soll früher als zunächst geplant öffnen dürfen – im Gespräch ist das Pfingstwochenende
Inzidenz in Schleswig-Holstein stagniert auf niedrigem Niveau
In Schleswig-Holstein stagniert die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, auf niedrigem Niveau. Sie lag am Montag bei 33,3, (Stand 17.5., 20.40 Uhr). Am Sonntag lag der Wert bei 35,1.
In Kliniken lagen den Angaben zufolge 164 Covid-19-Kranke, 12 mehr als am Vortag. 47 von ihnen wurden demnach auf Intensivstationen behandel. 37 Corona-Patienten wurden beatmet. Innerhalb eines Tages kamen 73 neu gemeldete Ansteckungen hinzu. Die Zahl der Todesfälle seit Beginn der Pandemie im Zusammenhang mit dem Virus liegt laut Robert Koch-Institut bei 1565 (Stand 17.5., 03.11 Uhr). Die Regionen mit der höchsten Inzidenz sind Kiel (62,4) und der Kreis Herzogtum Lauenburg (47,0). Am niedrigsten sind die Werte in Flensburg (14,4) und im Kreis Schleswig-Flensburg (16,9).
Lesen Sie hier den Corona-Newsblog für Hamburg und den Norden vom Vortag