Die Straßen in Hamburg räumt jetzt wieder die Stadtreinigung, für Gehwege sind die Anlieger zuständig. Das sind Ihre Rechte und Pflichten.

Hamburg. Nach dem vergangenen Chaoswinter mit vereisten und wochenlang nicht geräumten Gehwegen, überforderten privaten Räumdiensten und vielen Glatteis-Unfällen ist nun wieder die Hamburger Stadtreinigung für den Winterdienst in den sieben Bezirken zuständig. Sie kümmert sich um die Räumung aller öffentlichen Straßen und räumt und streut auch anliegerfreie Gehwege, Bushaltestellen und einige Radwege. Busbahnhöfe wie Wandsbek Markt und Poppenbüttel muss die Hamburger Hochbahn schnee- und eisfrei halten.

Auf den Gehwegen bleiben weiterhin die Anlieger, also Eigentümer und Vermieter, für den Winterdienst zuständig. Mieter müssen nur streuen, wenn dies explizit im Mietvertrag vereinbart wurde. Salz darf generell nicht gestreut werden, erlaubt sind Kies und Sand.

Gestreut und geräumt werden muss ein Streifen von rund einem Meter Breite. Die Gerichtsurteile zu den Zeiten der Räumung sind nicht eindeutig. Aus Ruhegründen sollte nicht vor sechs Uhr, aber wegen des einsetzenden Verkehrs spätestens bis sieben Uhr morgens geräumt werden. Abends gilt ebenfalls wegen der Ruhezeiten 22 Uhr als späteste Räumzeit. Ausnahmen gelten etwa für Gastwirte, die während ihrer Öffnungszeiten immer für freie Wege sorgen müssen. Bei Dauerschneefall oder ununterbrochenem Eisregen kann abgewartet werden, bis sich das Wetter beruhigt hat. Andererseits muss je nach Witterung auch mehrmals täglich zu Schaufel und Streumittel gegriffen werden. Wer an einem Eckgrundstück wohnt, muss den Gehweg in voller Breite räumen. Der Schnee darf an den Außenrand des Gehweges, nicht aber auf die Fahrbahn geschoben werden. Auch Treppen sind von Schnee freizuhalten. Radwege müssen nicht von Anliegern gestreut werden.

Stürzt ein Fußgänger auf einem ungestreuten oder ungeräumten Weg und verletzt sich, steht ihm Schmerzensgeld und Schadenersatz, angefangen von der Übernahme der Behandlungskosten bis hin zum Ausgleich für einen möglichen Verdienstausfall, zu. Normalerweise springt die private Haftpflichtversicherung ein. Streut der Versicherte aber nach mehreren Unfällen immer noch nicht, verliert er seinen Versicherungsschutz und muss den Schaden selbst zahlen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern benötigen eine Haus- und Grundeigentümerhaftpflichtversicherung. Doch auch Fußgänger müssen aufpassen und müssen sich bei Schnee und Eis entsprechend vorsichtig bewegen.

Die CDU hatte die Zuständigkeit für den Räum- und Streudienst im Zuge der Bezirksverwaltungsreform im Jahr 2008 geändert. Sie wollte deregulieren und mehr Verantwortung an die Kräfte vor Ort abgeben. Ein Versuch, der offensichtlich gescheitert ist. Im Auftrag der Hamburgischen Bürgerschaft war im Sommer der misslungene Räumdienst untersucht und ausgewertet worden. Gemeinsam hatten Behörde, Bezirke, Hochbahn und Stadtreinigung daraufhin beschlossen, die Verantwortung für die Räumung der sogenannten anwohnerfreien Fußgängerwege wieder in die Hände der Stadtreinigung zu legen. Für Hinweise oder Beschwerden von Bürgern wurde eine Winterdienst-Hotline eingerichtet, Rufnummer 040 / 25 76 13 13.