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Hamburg. Vor kurzem haben wir ein Pfeifenstielgrundstück erworben, dessen Zufahrt von einem Mehrfamilienhaus mit genutzt wird. Im Grundbuch ist kein Wegerecht oder Ähnliches eingetragen. Dafür existiert jedoch eine Baulast aus dem Jahr 1979, in der von den jeweiligen Voreigentümern lediglich vereinbart wurde, dass die Zufahrt als Zugang und Pkw-Zufahrt zu unterhalten ist und deren Nutzung allen Besuchern des Grundstückes zu gestatten ist. Da es sich um eine relativ lange Zufahrt handelt, möchten wir für den Winter einen Winterdienst beauftragen. Haben wir einen Anspruch darauf, dass sich die Bewohner des Mehrfamilienhauses an den Kosten beteiligen?

Die Baulast hat allein öffentlich-rechtlichen Charakter und begründet keinerlei zivilrechtliche Rechte und Pflichten zwischen den Eigentümern. Offenbar wurde zwischen den Voreigentümern jedoch im Zusammenhang mit der Eintragung der Baulast eine zivilrechtliche Vereinbarung geschlossen, die die Nutzung des Weges und dessen Unterhaltung regelt. Sofern diese Vereinbarung auch wirksam auf die Rechtsnachfolger übertragen wurde, gilt diese fort und obliegt dem zur Unterhaltung der Zufahrt Verpflichteten auch der Winterdienst. Sollte die Vereinbarung nicht wirksam auf die Rechtsnachfolger übertragen worden sein, ist der Winterdienst Sache des Eigentümers des Grundstücks, auf dem sich die Zufahrt befindet.

Experte: Falk von Rechenberg ( www.rechenberg-junker.de )