Milde Strafen für zwei junge Männer. Das Gericht konnte keine Tötungsabsicht erkennen. Das Opfer Marcel F. will sich mit seinem Anwalt beraten.
Neustadt. Zwei brutale Schläger kamen mit einem milden Urteil davon. Das Landgericht Hamburg hat am Freitag Philip R. und Salim El G., beide 20, zu je zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt . Die Jugendkammer befand die beiden jungen Männer der schweren Körperverletzung für schuldig. Philip R. und Salim El G. hatten im Februar dieses Jahres in einem Linienbus den 19 Jahre alten Marcel F. wegen eines Streits um die Handy-Lautstärke brutal zusammentreten und -geschlagen. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und lag stundenlang im Koma.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Totschlags Jugendstrafen von zweieinhalb Jahren für Philip R. und zwei Jahre und zehn Monate für Salim El G. gefordert. Das Gericht begründete sein Urteil im sogenannten Busschläger-Prozess mit dem aufgrund von Kameraaufzeichnungen rekonstruierten Tathergang. Die Aufnahme war das einzige belastbare Beweismittel. Philip R. und Salim El G. hätten "mit großer Brutalität" auf ihr Opfer eingetreten und geprügelt, so das Gericht. Eine Tötungsabsicht könne aber weder aus dem Video, noch aus den Zeugenaussagen, noch aus dem Verletzungsbild des Opfers hergeleitet werden. Zudem war das Gericht überzeugt, dass der alkoholisierte Marcel F. den ersten Angriff von Philip R. provoziert habe. "Die Täter haben aber sehr wohl mit einem Körperverletzungsvorsatz gehandelt", so die Richterin im Urteil.
Die Kammer zeichnete den Tathergang in der Urteilsbegründung detailliert nach. Philip R. und Salim El G. waren am 13. Februar gegen 6.30 Uhr in Altona in den Bus der Linie 2 gestiegen und hätten Musik über ihr Mobiltelefon gehört. Marcel F. hatte die beiden aufgefordert, die Musik leiser zu machen. "Es kam zu einem Wortwechsel durchsetzt mit aggressiven Beleidigungen", so das Gericht. Philip R. sei daraufhin in Panik geraten. Die Ursache für diese Panikattacke sei laut Sachverständigem eine Traumatisierung durch eine Prügelei im Dezember 2009 gewesen.
Philip R. klammerte sich an zwei Haltestangen und trat dem Opfer ins Gesicht. Das wertete das Gericht als eine affektgesteuerte Handlung. Er habe später weiter zugetreten und mit der Faust auf Oberkörper und Gesicht des Opfers geschlagen. Salim El G. sei zunächst Beobachter gewesen, habe erst zugeschlagen, als Philip R. den Geschädigten in den Schwitzkasten genommen habe. Nur das Eingreifen Dritter habe die Tat beendet.
Aus dem Videomaterial konnte das Gericht nicht erkennen, ob die Täter auf den Kopf des Opfers eingetreten oder ihm lebensgefährliche Verletzungen zugefügt haben. Dass beide Angeklagten vor der Tat noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten sind, rechnete das Gericht den Angeklagten positiv an. Philip R. lebt außerdem in geregelten Verhältnissen. Salim El G. habe trotz widriger Lebensumstände und Obdachlosigkeit einen Schulabschluss gemacht. "Beide zählen nicht zu den typischen Tätertypen, die sonst in solchen Verhandlungen vor uns sitzen."
Den beiden Verurteilten wird in den kommenden zwei Jahren ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Die Anwendung des Jugendstrafrechts begründete das Gericht mit der Reifeverzögerung beider Täter. Das Bewährungsurteil beinhaltet gleichzeitig einen erzieherischen Auftrag: Die Täter müssen sich in Therapie begeben.
Die Angeklagten nahmen das Urteil erfreut auf. Salim El G. hielt nach der Urteilsverkündung glücklich lachend den erhobenen Daumen in Richtung seiner Freundin, die jeden Prozesstag als Zuschauerin verfolgt hatte. Auch Philip R. war die Erleichterung darüber, nach neun Monaten Untersuchungshaft keine Haftstrafen antreten zu müssen, ins Gesicht geschrieben.
Marcel F. ist im Prozess als Nebenkläger aufgetreten. Bei der Urteilsverkündung war er nicht anwesend. Mit dem Prozessausgang ist der 19-Jährige nicht zufrieden. "Ich bin überrascht, dass die Täter eine Bewährungsstrafe bekommen haben", sagte er dem Abendblatt in einem Telefongespräch. "Ich akzeptiere das jetzt erst mal." Sein Anwalt Frank Uhlenbrock sagte: "Wir werden das Urteil in aller Ruhe besprechen. Dann überlegen wir gemeinsam, was zu machen ist."
Marcel F. hat die Folgen der Tat so gut es geht verarbeitet. "Ich habe keine gesundheitlichen Probleme mehr", sagt er. Seine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann hat Marcel F. inzwischen erfolgreich abgeschlossen. Jetzt sucht er eine Anstellung in der Lebensmittelbranche. "Die beiden Täter haben sich bei mir entschuldigt. Sie haben einen Brief geschrieben", sagt Marcel F. Er habe die Entschuldigung nicht angenommen. "Sie kam zu spät und wirkte nicht aufrichtig. Ich hatte das Gefühl, dass sie das nur gemacht haben, um eine mildere Strafe zu bekommen. Hat ja auch geklappt."