Die beiden 20-Jährigen hatten einen 19-Jährigen ins Koma geprügelt. Sie wurden zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.
Hamburg. Die beiden als „Busschläger“ bekannten 20-Jährigen sind vom Hamburger Landgericht am Freitag zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Richterin sprach in ihrer Urteilsbegründung von einem „immensen Fehlverhalten“ der Angeklagten. Einen Tötungsvorsatz könne man ihnen nicht nachweisen, deshalb wurden sie wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. „Sie sind nicht die typischen Täter“, stellte die Vorsitzende in Richtung der Angeklagten fest. „Die Tat ist Ihnen völlig wesensfremd.“ Zudem habe das Opfer selbst zur Eskalation der Situation beigetragen.
Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im Februar in einem Hamburger Linienbus brutal auf einen 19-Jährigen eingetreten hatten. Die Tat, die nur wenige Sekunden dauerte, wurde von den Überwachungskameras im Bus aufgezeichnet. Demnach war es zunächst zu einem Streit zwischen den Angeklagten und ihrem späteren Opfer um die Handy-Musik gekommen. Als der 19-Jährige auf einen der Angeklagten zuging, weil dieser die Musik nicht leiser stellen wollte, habe der 20-Jährige nach Überzeugung der Kammer „Panik bekommen“ – er sei noch von einer Schlägerei im Dezember 2009 traumatisiert. Im Affekt habe er dann erst gegen den Oberkörper des 19-Jährigen getreten. Ob die späteren Tritte der Täter auch gegen den Kopf des Mannes gingen, ergebe sich aus dem Videomaterial nicht.
Zwar belegten die Bilder die Brutalität des Angriffs, jedoch sei darin nicht zu erkennen, ob es bei der Attacke zu den lebensgefährlichen Verletzungen gekommen war. Der 19-Jährige erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, verlor zwischenzeitlich das Bewusstsein. Für die beiden Angeklagten sprach nach Auffassung des Gerichts, dass sie aus recht geordneten Verhältnissen stammen, strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten sind und sich bei ihrem Opfer zuvor entschuldigt hatten. „Trotzdem darf das nie wieder passieren“, betonte die Vorsitzende am Freitag. Die Kammer ist aber davon überzeugt, dass die Erfahrung der neunmonatigen Untersuchungshaft bereits einen abschreckenden Einfluss auf die jungen Männer genommen habe.
Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil regungslos auf. Der Haupttäter, der die ersten Tritte abgegeben hatte, trug die schwarzen Haare aus dem Gesicht gegelt und war in seinem pinken Hemd etwas zusammen gesackt. Die Freundin des Mitangeklagten saß wie bei jedem Verhandlungstag in den Zuschauerreihen. „Ich hoffe, Sie wissen, wie viel Glück sie da haben“, sagte die Richterin. Sein Vertreter sagte nach der Verkündung, dass er mit einer Bewährungsstrafe für seinen Mandanten gerechnet habe. Das Opfer war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. Ob die milde Verurteilung eine Genugtuung für seinen Mandanten sein wird, konnte der Vertreter der Nebenklage nicht sagen.
Die Bewährungsstrafe wurde auf zwei Jahre ausgelegt. Zudem sollen die Angeklagten mindestens zwei Jahre lang therapeutisch behandelt werden. Der Haftbefehl gegen die 20-Jährigen wurde aufgehoben.