Die Fraktionen fordern den Senat auf, eine Bundesratsinitiative zur Einführung der Steuer zu starten. Die FDP kritisiert den Antrag.

Hamburg. Die Hamburgische Bürgerschaft fordert die Wiedereinführung der Vermögenssteuer. Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion sei am Donnerstag mit den Stimmen von SPD, GAL und Linksfraktion angenommen worden, sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jan Quast, auf dapd-Anfrage. Darin wird der Senat aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Einführung der Steuer zu starten.

Dem Vorschlag zufolge sollen die oberen fünf Prozent der Vermögen erfasst werden. Selbst genutztes Wohneigentum sowie Betriebsvermögen sollen hingegen freigestellt werden. Zuletzt sei die Vermögenssteuer 1996 aufgebracht worden und hätte Hamburg jährlich rund 225 Millionen Euro Einnahmen erbracht, sagte Quast.

Die FDP-Fraktion kritisierte den Vorschlag. "Statt eine international gescheiterte, juristisch umstrittene und ökonomisch schädliche Steuer einzuführen, sollten die Sozialdemokraten solider wirtschaften“, sagte der stellvertretende FDP-Fraktionschef Thomas-Sönke Kluth. Neue Steuerlasten, die noch dazu einen "bürokratischen Moloch“ etablierten, seien mit den Liberalen nicht zu machen.

+++ Antrag gegen Haltung gefährlicher Tiere in Wohnungen +++

Mit dem Vorstoß schalten sich SPD, GAL und Linke in die aktuelle Debatte um die Vermögenssteuer ein. Zuletzt hatten verschiedene Wirtschaftsexperten die Wiedereinführung der Vermögenssteuer angeregt. Der Vorstandsvorsitzende des DIW Berlin, Gert Wagner, hatte außerdem die Anhebung der Einkommenssteuern im oberen Bereich sowie eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer vorgeschlagen.

Den "richtigen Impuls" hatte der Hamburger Ver.di-Landeschef Wolfgang Rose gelobt. "Nur wenn die Privatvermögen angemessen zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben herangezogen werden, kann die soziale Spaltung der Gesellschaft gestoppt werden“, sagte Rose.

Der Hamburger SPD-Vorstoß sieht vor, dass die Vermögenssteuer "die oberen fünf Prozent der Vermögen erfasst, selbst genutztes Wohneigentum freistellt und das produktive Betriebsvermögen sowie zukunftsichernde Investitionen des Mittelstands und des Handwerks ausreichend berücksichtigt".

Hamburg möchte Privatleuten die Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten grundsätzlich verbieten. Die Bürgerschaft forderte am Donnerstag den SPD-Senat mehrheitlich auf, dafür eine entsprechende Rechtsgrundlage zu erarbeiten. Außerdem sollen anerkannte Tierschutzvereine ein Verbandsklagerecht in Gestalt einer Feststellungsklage erhalten. Auf Bundesebene soll sich der Senat darüber hinaus dafür einsetzen, dass das Halten von Tieren wildlebender Arten, insbesondere von Affen, Elefanten oder Großbären, in Zirkusbetrieben grundsätzlich verboten wird. Eine von den Grünen geforderte Einschränkung der bisherigen Tierversuchspraxis verwies die Bürgerschaft in den Gesundheitsausschuss. (dapd/abendblatt.de)