Berlin. Das tägliche Mittagessen in Kantine oder Restaurant geht ins Geld. Dabei können Arbeitgeber das teils steuerfrei bezuschussen.

In der Kantine schmeckt‘s nicht und man hat auch keine Lust, sich von daheim etwas mitzubringen. Kein Problem: In der Mittagspause kann man schließlich auch mit Kollegen ins Restaurant gehen. Aber das geht ganz schön ins Geld. Die gute Nachricht: Der Arbeitgeber kann dem Angestellten das Mittagessen arbeitstäglich bezuschussen. Und zwar egal ob in der betriebseigenen Kantine oder im externen Restaurant.

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Gewähren Arbeitgeber einen Essenszuschuss für Mahlzeiten außerhalb des eigenen Betriebs, kann dieser entweder in Form von Essensgutscheinen oder als Geldleistung gegenüber dem Betreiber der externen Gaststätte erfolgen. Seit 2024 gilt ein Betrag von 7,23 Euro je Arbeitstag.

Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi:

Dieser Betrag setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen: dem Sachbezugswert in Höhe von 4,13 Euro und dem Arbeitgeberzuschuss von 3,10 Euro. Die 4,13 Euro bilden den Pflichtanteil und sollten vom Arbeitgeber mit 25 Prozent pauschaler Lohnsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert werden. Geschieht dies nicht, müsste es der Arbeitnehmer selbst noch versteuern. Im Gegensatz dazu bleibt der Arbeitgeberzuschuss von 3,10 Euro komplett steuer- und sozialabgabenfrei.

Warum der Essenszuschuss nur an 15 Tagen gilt

Außerdem wichtig: Der Essenszuschuss sollte nur für 15 Tage im Monat gewährt werden. Dann entfallen nämlich Aufzeichnungspflichten für den Arbeitgeber für Fehltage der Mitarbeiter, beispielsweise bei Krankheit oder Urlaub. Unterm Strich hat so der Arbeitnehmer 15 mal 7,23 Euro, also insgesamt 108,45 Euro pro Monat mehr zur Verfügung. Im Jahr sind das dann gut 1300 Euro mehr netto steuerfrei.

Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, gibt Ihnen hier regelmäßig Steuertipps.
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, gibt Ihnen hier regelmäßig Steuertipps. © FUNKE Foto Services | Sergej Glanze

Es ist übrigens egal, ob man diesen Gutschein in der Kantine, einem Restaurant oder sogar einem kooperierenden Supermarkt einlöst. Dann geschieht es in Form von Essensmarken oder Restaurantgutscheinen. Es gibt einige Anbieter, die sich auf steuerfreie Gehaltsextras spezialisiert haben und bei denen man diese Restaurantgutscheine erwerben kann. Die können in der Regel deutschlandweit an Zehntausenden Einlösestellen genutzt werden.

Übrigens: Corona hat das Essverhalten der Deutschen kräftig auf den Kopf gestellt. Im Vergleich zu 2019 sind die Umsätze in Betriebskantinen laut dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga im vergangenen Jahr um gut 11 Prozent gesunken. Gegenüber 2022 gab es immerhin ein kleines Plus von knapp 2 Prozent. 

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