Berlin. Wer Steuern hinterzieht, muss mit einer Strafe oder sogar Gefängnis rechnen. Oder etwa nicht? So kommt man straffrei davon.
Die Steuererklärung muss man jedes Jahr machen. Vergisst man die oder ist zu spät dran, zeigt sich das Finanzamt meist kulant und räumt einem eine längere Frist ein. Anders sieht es jedoch aus, wenn man Steuern absichtlich nicht zahlt. Dann macht man sich strafbar. Wann ist aber eine Steuerhinterziehung besonders schwer?
Eine „besonders schwere“ Steuerhinterziehung liegt in der Regel dann vor, wenn der Täter Steuern in „großem Ausmaß“ hinterzieht. Laut Rechtsprechung ist das der Fall, wenn man 50.000 Euro oder mehr hinterzieht. Und der Steuerhinterzieher muss jahrelang vor einer Strafe bangen. Lange lag die Verjährung für eine besonders schwere Steuerhinterziehung bei zehn Jahren. 2020 aber wurde die Frist auf 15 Jahre angehoben.
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Der Ausweg: eine Selbstanzeige. Dadurch kann man unter Umständen bei der Steuerhinterziehung sogar straffrei rauskommen. Doch die Selbstanzeige sollte gut vorbereitet sein. Man geht in Deutschland nämlich nur straffrei bei Steuerhinterziehung raus, wenn die Anzeige vollständig ist und keine Fehler enthält. Dazu zählen auch noch zu zahlende Steuern.
Steuerrechtsanwälte nutzen deshalb gern diesen Trick: Sie gehen den Weg der sogenannten gestuften Selbstanzeige. Auf die eigentlich berechnete Steuernachzahlung wird hierbei ein Betrag X hinzuberechnet, um mehr Rechtssicherheit zu bekommen. Sozusagen, um auf Nummer sicher zu gehen bei der Selbstanzeige. Steuerfabi rät zu 30 Prozent mehr. Mehr Steuern muss man am Ende aber meistens dennoch nicht zahlen; die 30 Prozent dienen nur der Wirksamkeit der Selbstanzeige.
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